Schadenersatz, wenn Ex-Freundin Auszug verzögert?

Im Februar 2010 haben meine Ex-Freundin und ich den gemeinsamen Mietvertrag unserer Wohnung gekündigt. Ich bin schon einen Monat zuvor ausgezogen. Die Vermieter erklärten sich mündlich damit einverstanden, dass wir vor Ablauf der 3-monatigen Kündigungsfrist ausziehen könnten, wenn ein Nachmieter gefunden wird. Der Makler der Vermieter hat ein Pärchen gefunden, das jedoch zum 01.04.2010 einziehen wollte. Toll, dachte ich. Nun hat meine Ex-Freundin, die noch in der Wohnung wohnte, dem Makler aber mitgeteilt, dass sie nicht vor Mai ausziehen könne. Deshalb mussten wir, da es keine weiteren Interessenten gab, bis einschließlich Mai 2010 die Miete zahlen. Nun die Frage:

Kann ich meinen Mietanteil für April und Mai von der Ex-Freundin fordern, weil sie ihrer Schadensminderungspflicht nicht nachgekommen ist? In der Kündigung hatten wir schließlich geschrieben „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.

Fordern könnten sie sicherlich , aber ob das was bringt wage ich zu bezweifeln.Die einzigen , die daran etwas verdienen werden wohl die Anwälte und das Gericht sein…

Guten Tag

Und danke für die Anfrage.

Grundsätzlich sollten Sie versuchen die Forderungen gegenüber Ihrer Ex-Freundin geltend zu machen.

Sie sollten sich hier jedoch tatkräftige schriftliche Unterstützung durch Ihren ehemaligen Vermieter und den Makler holen.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Hallo Marc, ohne Gewähr antworte ich wie folgt: Ihr habt beide den Mietvertrag unterzeichnet, also schuldet und haftet Ihr gesamtschuldnerisch dem Vermieter gegenüber, was die Miete bis Ende Mai anbelangt. Rechtlich ist die Sache dennoch „nicht ohne“, da Dich Deine Ex evtl. arglistig getäuscht hat oder die Verzögerung evtl. absichtlich herbeigeführt hat. Dann könntest Du sie verklagen- was aber wiederum mit Kosten verbunden ist. Ich bin jurist. überfragt, ob der Makler Dich als 2. Vertragspartner nicht hätte fragen müssen, ob Du mit einer Verlängerung der Mietdauer einverstanden bist. Deshalb möchte ich Dir nur folgenden Rat geben: Google Dich im web durch zu einem Mietrechtsanwalt, der telefonisch verbindl. Rechtsauskunft gibt (das wird nach Minuten abgerechnet, ist zwar sehr teuer- ich glaube so ca. 6-8 Eur pro Minute, aber es könnte sich lohnen, i.d. Regel dauern diese Gespräche 4-5min.) Stelle ihm ff. Frage, ohne groß Romane zu erzählen: Ein Whg.mietvertrag ist von 2 Personen (Paar) unterzeichnet. Darf die von beiden rechtswirksam ausgesprochene Kündigung zu Datum x einseitig von 1 Vertragspartner (Ex) verlängert werden, ja oder nein?
Ein Mietrechtsanwalt kann Dir höchstwahrscheinlich direkt in 1 Satz antworten. (Er haftet auch dafür).
Hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen, Allles Gute -Gruß Achim

Denke mal privatsache. Der Vermieter, falls nur die hälfte der Miete bezahlt wird, hält sich an beide. Habt ja beide unterschrieben. Alles andere macht unter Euch aus, oder zieh nen Anwalt hinzu der sagt Dir dann genaues. Finanziell jedoch wahrscheinlich in keinem Verhältnis. Auch der Mieterbund könnte Auskunft geben
mfg

Im Februar 2010 haben meine Ex-Freundin und ich den

gemeinsamen Mietvertrag unserer Wohnung gekündigt. Ich bin
schon einen Monat zuvor ausgezogen. Die Vermieter erklärten
sich mündlich damit einverstanden, dass wir vor Ablauf der
3-monatigen Kündigungsfrist ausziehen könnten, wenn ein
Nachmieter gefunden wird. Der Makler der Vermieter hat ein
Pärchen gefunden, das jedoch zum 01.04.2010 einziehen wollte.
Toll, dachte ich. Nun hat meine Ex-Freundin, die noch in der
Wohnung wohnte, dem Makler aber mitgeteilt, dass sie nicht vor
Mai ausziehen könne. Deshalb mussten wir, da es keine weiteren
Interessenten gab, bis einschließlich Mai 2010 die Miete
zahlen. Nun die Frage:

Kann ich meinen Mietanteil für April und Mai von der
Ex-Freundin fordern, weil sie ihrer Schadensminderungspflicht
nicht nachgekommen ist? In der Kündigung hatten wir
schließlich geschrieben „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.

Für Sie endeten die mietvertraglichen Verpflichtungen, aus denen heraus Sie solidarisch bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist haften, am 31.05.2010. Weiteres ist dazu nicht zu schreiben!

sorry,

hab zur zeit keinen zugriff auf meine unterlagen.

mfg

e. lehmann

Wäre trotzdem schön, wenn Sie bei Gelegenheit Ihre Auffassung posten. Danke :smile:

Ich weiß nur, dass Ihr gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch haftet. Was Ihr untereinander fordern könnt, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Sorry.

Hallo guten Tag ,ihr haftet beide für diese Wohnung,würde dir auch raten zum Mieterbund zu gehen die werden dich zuerst kostenlos beraten,viel Glück liebe grüße anna