Im Februar 2010 haben meine Ex-Freundin und ich den gemeinsamen Mietvertrag unserer Wohnung gekündigt. Ich bin schon einen Monat zuvor ausgezogen. Die Vermieter erklärten sich mündlich damit einverstanden, dass wir vor Ablauf der 3-monatigen Kündigungsfrist ausziehen könnten, wenn ein Nachmieter gefunden wird. Der Makler der Vermieter hat ein Pärchen gefunden, das jedoch zum 01.04.2010 einziehen wollte. Toll, dachte ich. Nun hat meine Ex-Freundin, die noch in der Wohnung wohnte, dem Makler aber mitgeteilt, dass sie nicht vor Mai ausziehen könne. Deshalb mussten wir, da es keine weiteren Interessenten gab, bis einschließlich Mai 2010 die Miete zahlen. Nun die Frage:
Kann ich meinen Mietanteil für April und Mai von der Ex-Freundin fordern, weil sie ihrer Schadensminderungspflicht nicht nachgekommen ist? In der Kündigung hatten wir schließlich geschrieben „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.