Schaukelgestell im Mietgarten

Guten Tag,

darf man eine Kinderschaukel im angemieteten Garten mit punktfundamenten einbetonieren, oder muss man den Vermieter vorher um Erlaubnis bitten?

Vor dem Auszug würde die Schaukel selbstverstäündlich abgebaut, die Punktfundamente entfernt, die Erde wieder aufgeschüttet und Rasen darüber gestreut werden. So dass der Urzustand wieder hergestellt ist.

Bitte keine Meinungen, sondern tatsächlich rechtsgültige Aussagen.

Hallo.

zunächst sollte der Mietvertrag geprüft werden, ob die Gartennutzung vertraglich geregelt wurde. Ansonsten gilt, dass bei einem festen Einbetonieren in den Boden der Vermieter zuvor um Erlaubnis gefragt werden muss:

Das Aufstellen von Spielgeräten (z.B. Schaukel, Klettergerüst, Sandkasten) im Garten ist ohne entgegenstehende mietvertragliche Regelung als vertragsgemäße Nutzung anzusehen, jedenfalls dann, wenn das Spielgerät nicht fest mit dem Erdboden verbunden und ohne Beschädigung der Mietsache entfernbar ist (so etwa AG Kerpen ZMR 2002, 924-925). Nach Auffassung des Gerichts kann bei einer festen Verankerung mit dem Grund und Boden eine bauliche Veränderung der Mietsache vorliegen, die nach regelmäßigen Bestimmungen in Mietverträgen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters bedürfen.