Schimmel im Keller

Guten Morgen Forum :smile:

brauch Hilfe in folgendem Fall:

Ein Pärchen wohnt zur Miete mit Kellerraum.
Dieser Keller wurde nun eine Zeitlang nicht mehr betreten.
Beim betreten des Kellers nun der Schock.
Die Wände, der Boden (3 cm dick) und alle im Keller gelagerten Dinge sind
mit einer Zentimeter dicken weißen Schimmelschicht überzogen.
Die Steine auf Boden und Wand sind unter dem Schimmel komplett nass
und im Keller befindet sich kein Keller, aber ein Abfluss.

Frage:
Kann das Pärchen den Vermieter fordern den Keller auszuräumen, den Schaden zu ersetzen
und umgehend den Schimmel zu entfernen?

Danke!!!

Moin,

Keller haben oft die Eigenschaft, zumindest muffig zu sein. Wohnt man direkt an einem Fluss, passiert es sogar oft, dass der Keller bei Hochwasser regelmäßig unter Wasser steht. Da gibts dann natürlich Schimmel inklusive.

Um Deine Frage zu beantworten, sind sicherlich noch einige Informationen mehr notwendig. Schimmel im Keller finde ich persönlich nicht außergewöhnlich.

Liebe Grüße,
-Efchen

Morgen Efchen,

ja das ist nicht hier und da ein bisschen Schimmel.
Wenn man da in der Tür steht sieht man auf einen riesigen flauschigen weißen Teppich.
Es ist alles überzogen.
Die Kartons haben sich komplett aufgelöst. Die Kleidung in den Kartons ist überzogen.

Und es gibt keine Möglichkeit zu lüften.
Das Pärchen weiß nicht woher der Schimmel kommt. Beim Einzug war noch alles in Ordnung.
Jetzt waren sie den ganzen Winter nicht unten und wollten letztens ein paar Sachen raus holen und standen vor dieser Schimmelhölle.

Und es gibt keine Möglichkeit zu lüften.
Das Pärchen weiß nicht woher der Schimmel kommt.

Also für mich ist das eindeutig.

Da stellt sich IMHO nur die Frage, ob der Keller vom VM irgendwie gemacht werden muss, damit man Schimmel verhindern kann, oder ob der Mieter das hätte erkennen müssen, dass in einem modrigen Keller ohne Luftzirkulation Schimmelbildung zu erwarten ist.

Aber damit gebe ich an die Rechtsexperten weiter.

Alles Gute,
-Efchen

Und es gibt keine Möglichkeit zu lüften.
Das Pärchen weiß nicht woher der Schimmel kommt. Beim Einzug
war noch alles in Ordnung.
Jetzt waren sie den ganzen Winter nicht unten und wollten
letztens ein paar Sachen raus holen und standen vor dieser
Schimmelhölle.

Hmm, Frage an die Experten:

Könnte es sein, daß sich die Mieter hier schadenersatzpflichtig gemacht haben, da sie die Mietsache nicht regelmäßig kontrolliert haben und so ein größerer Schaden entstanden zu sein scheint?

Gruß
Tina

Hmm…ja das es wohl an den Anwalt weiter gehen muss dachte ich mir schon.
Allein schon weil VM in der Regel nicht so ohne weiteres einlenken.

Ja danke dann geb ich das mal so weiter.
Danke

Hallo,

der Vermieter bzw. evtl. seine Versicherung ist bei Beschädigungen der eingebrachten Gegenstände in den Keller - z. B. bei Wassereintritt o.ä. - möglicherweise schadensersatzpflichtig.

Allerdings könnte der Vermieter ein Mitverschulden der Mieter geltend machen. Der Mieter hat ab und zu mal nachzusehen, ob alles in Ordnung ist und das dann dem Vermieter zu melden. Man könnte hier argumentieren, dass der Schaden klein gehalten werden hätte können, wenn die Mieter rechtzeitig den Vermieter darüber informiert hätten. Auch stellt sich die Frage, wie der Schimmel überhaupt zustande gekommen ist. Kann es z. B. sein, dass es sich um einen abgeschlossen Raum mit Fenster handelt und der Mieter lüften hätte müssen?

Moin,

was könnten denn die Mieter in so einem Loch tun, in dem sie nichtmal für ausreichende Luftzirkulation (mangels Fenster) sorgen können!?

Schimmel entsteht durch schlechtes Lüften oder durch hohe Temperaturunterschiede an den Wänden.

Grüße,
-Efchen

Hi,

was könnten denn die Mieter in so einem Loch tun, in dem sie
nichtmal für ausreichende Luftzirkulation (mangels Fenster)
sorgen können!?

als sie die Wohnung besichtigten, war der Keller schimmelfrei. Wäre vorher ein so massiver Schimmelbefall vorhanden gewesen, hätte ihnen das - auch nach der Beseitigung - am Geruch auffallen müssen.

Sie hätten den Vermieter über den Schimmelbefall informieren müssen, bevor weitere Schäden entstehen.

Schimmel entsteht durch schlechtes Lüften oder durch hohe
Temperaturunterschiede an den Wänden.

Es könnte auch eine Leitung undicht sein.

Gruß
Tina

Hallo,

Allerdings könnte der Vermieter ein Mitverschulden der Mieter
geltend machen. Der Mieter hat ab und zu mal nachzusehen, ob
alles in Ordnung ist und das dann dem Vermieter zu melden.

Was heißt ab und zu?
Weißt du zufällig wie oft ein Mieter nach dem Rechten sehen muss, und wie oft ein Vermieter?
Gibt es da Richtlinien oder Fristen?
Also alle 2 J. darf der VM zumindest die Wohnung besichtigen.
Der VM ist ja ebenfalls verpflichtet „mach dem Rechten zu sehen“.

Ich sehe den Vermieter grundsätzlich nicht in der Pflicht, weil er ja in der Regel gar keinen Zugang zu den vermieteten Räumen hat.

Etwas anderes könnte sich nur dann ergeben, wenn dem Vermieter z. B. bekannt war oder ihm mitgeteilt wurde, dass es im Keller einen Wassereinbruch gegeben hatte.

1 Like

Hallo,
der Mieter ist in der Pflicht, für die Mieträume sorge zu tragen.
Das er „nichts“ gegen den Schimmel tun kann ist dabei erstmal egal, da er ja den Schaden als Hauptpflicht erstmal dem Vermieter meldet muss.
Der „Schaden“ wäre ja durch ein frühzeitiges Entdecken viel geringer ausgefallen.
hth

Ich sehe den Vermieter grundsätzlich nicht in der Pflicht,
weil er ja in der Regel gar keinen Zugang zu den vermieteten
Räumen hat.

Ohne besonderesn Grund alle 2 J.
Mir ging es aber um die Behauptung, dass ein Mieter evtl. schadensersatzpflichtig ist, weil er einen Winter lang nicht mehr in seinem Keller war.
Dies wurde ja von dir mit der „Obliegenheit“ des Mieters begründet. Und dazu hätte ich gerne gewusst, ob es Fristen gibt, bzw. woraus sich die von dir erwähnte schadensersatzpflich ableiten lässt.

Konkret:
Wie oft muss ein Mieter in seinen Keller um zu kontrollieren, ob es schimmelt?

Etwas anderes könnte sich nur dann ergeben, wenn dem Vermieter
z. B. bekannt war oder ihm mitgeteilt wurde, dass es im Keller
einen Wassereinbruch gegeben hatte.

Dann ist die Sache klar, dann muss der VM handeln und der M ist seiner Pflicht bekannte Mängel anzuzeigen nachgekommen.

Obige Frage ist damit aber nicht beantwortet. Ich dachte du weißt was über die Fristen.

Das wird wahrscheinlich eine Ermessensentscheidung des Gerichts sein, wenn es zum Streitfall kommt. Ich meine mich zu erinnern, dass es eine Gerichtsentscheidung gibt, wonach ein Mieter auch während seiner Abwesenheit im Urlaub dafür Sorge tragen muss, dass z. B. ein Wasserrohrbruch nicht unbeachtet bleibt und er notfalls Freunden oder Bekannten den Schlüssel hinterlassen muss. Für den Keller könnte man hier vielleicht eine Analogie ziehen und sagen, dass den Mieter zumindest ein erhebliches Mitverschulden trifft, wenn er ein halbes Jahr lang den Keller nicht betreten hat und sich dadurch der Schaden erst so massiv ausbreiten konnte.

Mit meiner Aussage, dass den Vermieter in der Regel keine Pflicht zur Nachschau trifft meinte ich, dass er gar keinen freien Zutritt zu den Mieträumen hat. Es mag zwar sein, dass er rechtlich - wie du schon gesagt hast - einen Anspruch darauf hat, die Mieträume zu betreten, er aber in den wenigsten Fällen davon Gebrauch machen wird. Das Recht des Vermieter ist also keine Verpflichtung, sich die Räumlichkeiten anzusehen.

Das wird wahrscheinlich eine Ermessensentscheidung des
Gerichts sein, wenn es zum Streitfall kommt. Ich meine mich zu
erinnern, dass es eine Gerichtsentscheidung gibt, wonach ein
Mieter auch während seiner Abwesenheit im Urlaub dafür Sorge
tragen muss, dass z. B. ein Wasserrohrbruch nicht unbeachtet
bleibt und er notfalls Freunden oder Bekannten den Schlüssel
hinterlassen muss.

Ja.

Für den Keller könnte man hier vielleicht
eine Analogie ziehen und sagen, dass den Mieter zumindest ein
erhebliches Mitverschulden trifft, wenn er ein halbes Jahr
lang den Keller nicht betreten hat und sich dadurch der
Schaden erst so massiv ausbreiten konnte.

Vielleicht. Wie du sagst gibt es da wohl keine gesetzl. Regelungen und kann nur per Gericht entschieden werden.

Das Recht des
Vermieter ist also keine Verpflichtung, sich die
Räumlichkeiten anzusehen.

Doch er hat Instandhaltungspflichten http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html und muss sich auch „regelmäßig“ vom Zustand des Hauses vergewissern (Verkehrssicherungspflicht). Dummerweise weiß ich nicht mehr wo steht, wie oft das sein sollte.

Hallo,

Ohne besonderesn Grund alle 2 J.

Bist du da sicher? Laut dieser Info
http://www.fair-news.de/news/Keine+Wohnungsbesichtig… (ähnlich auch auf anderen Seiten zu lesen)
darf der Vermieter ohne besonderen Grund die Wohnung gar nicht besichtigen.

Gruß
„Raven“

Doch er hat Instandhaltungspflichten
http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html und muss sich auch
„regelmäßig“ vom Zustand des Hauses vergewissern
(Verkehrssicherungspflicht). Dummerweise weiß ich nicht mehr
wo steht, wie oft das sein sollte.

Stimmt, er hat Instandhaltungspflichten, aber die beziehen sich auf das Objekt / das Haus im Gesamten - also die Bereiche, wo der Vermieter Zugriff hat - und nicht auf die Wohnung des einzelnen Mieters. Hier erwartet man, dass sich der Mieter beim Vermieter meldet, wenn es irgendwo hakt. Der Mieter ist auch gesetzlich dazu verpflichtet, den Vermieter über Schäden zu informieren, um grössere Schäden vom Objekt abzuwenden.

Hallo,

Ohne besonderesn Grund alle 2 J.

Bist du da sicher?

ja, weil der VM sonst seinen Pflichten, das Haus in ordnungsgemäßem Zustand zu halten nicht nachkommen könnte
http://books.google.de/books?id=DeFN8MtSVzsC&pg=PA15…
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besich…

Laut dieser Info
http://www.fair-news.de/news/Keine+Wohnungsbesichtig…

Das sind immer Einzelfallentscheidungen. Es gibt auch zahlreiche Urteile, die eine Besichtigung alle 1-2 J. bejahen.

darf der Vermieter ohne besonderen Grund die Wohnung gar nicht
besichtigen.

Er darf das natürlich nicht überstrapazieren, daher die Richtlinie alle 1-2 J.

Das ist richtig, aber es gibt VM die schnüffeln gerne bei ihren Mietern rum und kommen deshalb gerne relativ regelmäßig.

Rechtliche Grundlage siehe Antwort an Raven.

Mein VM kommt und geht wann es ihm passt (auch in den Garten) weil er meint alles gehöre noch ihm (im Sinne von Besitz, nicht Eigentum).
Auch hält er es nicht für nötig sich anzumelden, steht plötzlich vor der Tür und ist dann sauer, wenn man ihn nicht spontan rein lässt. Dann kommt er so oft, bis man eben Zeit (und Lust *g*) hat. Resultat, ich lasse ihn halt immer rein, wenn ich nicht unbedingt aus dem Haus muss und echt keine Zeit habe.

Höflichkeit und gesellschaftl. Gepflogenheiten gilt für den Herrn Professor gegenüber seinen Mietern leider nicht. Bei ihm habe ich das Gefühl, dass eher er uns gemietet hat, statt wir seine Wohnung *g*

Ah, okay, wieder was dazugelernt… ;o)

Gruß
„Raven“