Schimmel = vorsätzliche Körperverletzung?

hallo zusammen,

angenommen eine familie zieht in eine wohnung ein und entdeckt nach etwa 4 monaten schimmel/feuchtigkeit im schlafzimmer. sie meldet es sofort dem vermieter, dieser hält die mieter mit dem spruch: selber schuld, bestimmt wegen dem lüften! noch 2 monate hin, bis mal reagiert wird (sinnloses überstreichen der betroffenen stelle).
außerdem behauptet er, dass es noch nie probleme gegeben hätte mit schimmel in der wohnung.
kurz darauf tritt schimmel im wohnzimmer auf, wenige tage später entdecken die mieter großflächigen schimmel im kinderzimmer hinterm kleiderschrank.
wieder vom vermieter die schuldzuweisung zwecks lüftens, es sei das erste mal in 36 jahren vermietung, dass es probleme gäbe!!

nun würden die mieter einen vormieter kontaktieren, der bestätigt, dass der schimmel schon früher da war und nicht richtig behandelt wurde. er habe damals mit anwalt gedroht und erst dann sei so halblebig etwas gemacht worden.

könnte man dies nicht schon fast vorsätzliche körperverletzung nennen, wenn ein vermieter wissentlich die mieter diesem gesundheitsrisiko aussetzt, welches diese seit nun 4 monaten haben (zumindest sichtbarer schimmel) und ihnen ständig die schuld zuweist? hätte der vermieter nicht schon bei der ersten reklamation sofort reagieren und zugeben müssen, dass es schon mal was gab und umgehend für KORREKTE schadensbehebung sorgen??

könnte so etwas nicht auch grund genug für eine aufhebung des mietvertrags sein, welche die mieter vorzeitig aus dem mietvertrag lässt? auf dieser basis kann es doch unmöglich rechtens sein, den mietern weitere 3 monate miete abzuknöpfen und möglicherweise doppelte miete zu zahlen!

danke + gruß,
sonja

  1. woher weiß Mieter, dass die Schuld beim Gebäude und nicht beim Nutzer liegt?
  2. woher weiß Mieter, dass der vorgefundene Schimmel gesundheitsschädlich ist?
  3. woher weiß Mieter, dass der ehemals vorhandene Schimmel überleben würde, wenn keine Feuchtigkeit mehr in der Wand wäre?

Ja, Schimmel kann uU als Grund für eine fristlose Kündigung angeführt werden. Diese verursacht möglicherweise erhebliche Schadenersatzforderungen. Wenn festgestellt wird, dass der Mieter durch sein Verhalten der Verursacher war, dann muss er zahlen.
Nein, ich bin nicht der Meinung, dass der Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt ist.

vnA

Hallo,

seltsam ist, daß der Schimmel erst nach 4 Monaten auftritt! Es könnte schon ein massives Mitverursachen des Mieters vorliegen bzgl des Lüftens!

Ciao