Schlüssel abgebrochen wer trägt die Kosten?

Hallo,
meiner Freundin ist der Schlüssel zur Wohnungstüre unbemerkt in Schloss abgebrochen.

Das Schloss war schon länger schwergängig und ist ca. 41 Jahre alt mit Original Schlüssel.

Als ich nach Hause kam, konnte ich den Schlüssel nicht in den Zylinder schieben und habe mich an die Hausverwaltung gewandt, die mir einen Schlüsseldienst geschickt haben. ,

Um 17 Uhr kam der Freundliche und hat den Zylinder abgedreht und einen neuen Zylinder eingebaut.

Jetzt frage ich mich, wer trägt die Kosten?

Danke für die Antworten

Hallo!

nach diesem AG-Urteil der Vermieter.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Vermieter-in-der-Pflicht…

Laut Aussage des Vertreters des Deutschen Anwaltvereins sei sogar die Kleinreparaturklausel nicht auf Schlüsselbruch anwendbar…

mfG
duck313

Spannend ist aber auch dass das Schloss „ca.“ 41  Jahre alt ist .Und wie der Schlüssel " unbemerkt " abbricht erschliesst sich mir auch nicht .Ist der bei Rausziehen nicht ein ganzes Stück kürzer ?
Egal wie , so ungeteilt wie der Vorschreiber würde ich das nicht sehen .
Sprechen sie doch erst mal mit dem Vermieter . Vielleicht stellt sich die Frage gar nicht , wenn er das Alter des Schlosses ähnlich sieht. Es hängt sicher viel vom Zustand des Schlosses und der Schlüssel ab .Dies können wir hier nicht objektiv beurteilen.

Sicher war auch die Schwergängigkeit des Schlosses dem Vermieter gemeldet worden. Sonst könnte man das Ganze auch für einen Folgeschaden des nicht gemeldetem Schaden am Schloss halten.
Abgesehen davon ist ein Amtsgerichtsurteil, nun ja …

vnA

Hahaha - Danke für das Wort zur Nacht

„Selbst reparieren müssen Mieter in der Regel nur Gegenstände, die ihrem ständigen Zugriff unterliegen“, erklärt Thomas Hannemann vom Deutschen Anwaltverein Hannemann. Dazu zählen üblicherweise Tür- und Fenstergriffe oder Rolllädengurte - nicht aber Schlüssel."

Was ist das denn für ein Kasper im ntv Link? Selbst reparieren muss eben kein Mieter - sondern eben nur melden, damit der Vermiter ausführen lässt - aber dann bezahlen als Kleinreparatur muss der Mieter!
Ich fände es ja noch spannend zu erfahren wie Herr Thomas Hannemann und der Richter des Amtsgerichts Halle/Saale ihre Türen öffnen ohne dazu ihren Schlüssel in die Hand zu nehmen :wink:
Ach so - die drehen das Schloss samt Tür um den Schlüssel - deswegen fällt das Schloss („die Türverschlüsse“) ja schon nach der II. BV § 28 unter die Kleinreparaturen. Da hab ich das wohl bisher völlig verkehrt gemacht …

Aber mal im Ernst: warum sollte das Schloss im Alter plötzlich zum Schlüsselbrecher werden? Wenn es trotz jährlicher Pflege mit nichtharzendem Türschlossöl hakelt, ist es an der Zeit den Vermieter zu informieren, damit nicht etwa ein Schlüssel abbricht. Wenn man erst hinterher damit herauskommt, dürfte es etwas schwieriger werden … da nach BGB § 536 c dann der Mieter dem Vermieter zu Schadensersatz verpflichtet ist.

„(2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Eine gute Nacht noch …
Rudi

Hallo,

„(2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem
Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens
verpflichtet.“

Typisch Deutsch:
Erwartungshaltung. Wenn das Schloß schon lange „schwergängig“ ist, Was spricht denn dagegen selbst mal ein paar Tropfen Öl hineinzuträufeln?
Ist doch wohl nicht so schwer?

Stattdessen lamentiert man später nach einem Schlüsselbruch herum.

Gruß:
manni

1 Like

Hai!

Typisch Deutsch:
Erwartungshaltung. Wenn das Schloß schon lange „schwergängig“
ist, Was spricht denn dagegen selbst mal ein paar Tropfen Öl
hineinzuträufeln?

Ist aber leider fast durchgängig so, dass solche schwerwiegenden Aufgaben vom armen Mietern nicht übernommen werden können.

Selbstverständlich weiß der Mieter auch das man mindest ein halbes Jahr vorwarnen
muß wenn der Vermieter ölen kommen möchte und es überhaupt gar nicht geht
in der Arbeitszeit des Mieters und am Wochenende natürlich auch nicht, möglich wäre es
dann vielleicht Freitag Abend nach der Disko…

Ist doch wohl nicht so schwer?

Doch Mieter sind immer die armen kleinen Schweinchen die nur ausgebeutet werden.

Der Plem

PS: Allein bei der Frage sträuben sich mir sämtliche Nackenhaare!

1 Like

Hallo,

PS: Allein bei der Frage sträuben sich mir sämtliche
Nackenhaare!

Mir auch ob dieser fehlenden Eigeninitiative!
Der würde in der Wüste trotz voller Wasserflasche verdursten, weil ihm niemand die Flasche öffnet:wink:

Gruß:
Manni

Typisch Deutsch:
Erwartungshaltung. Wenn das Schloß schon lange „schwergängig“
ist, Was spricht denn dagegen selbst mal ein paar Tropfen Öl
hineinzuträufeln?

Typisch deutscher Heimwerker :smile:
Dagegen spricht, dass man damit unter Umständen das Schloss vollends ruiniert und evtl. schadensersatzpflichtig wird.
Oder dass man die nächsten Wochen jeden Tag einen öligen und nach Ballistol stinkenden Schlüssel aus dem Schloss zieht und in seine Tasche steckt.
Einen schwergängiger Schließzylinder sollte fachkundig behandelt werden.
Falls die Schwergängigkeit durch Abnutzung von Schloss oder Schlüssel bedingt ist (nach 41 Jahren nicht ganz unwahrscheinlich), kannst Du außerdem literweise Öl hineinschütten, ohne dass es was hilft.

Wenn der Vermieter zuständig ist, muss er informiert werden und sich drum kümmern.

Gruß,
KHK

1 Like

Hallo,

Typisch deutscher Heimwerker :smile:
Dagegen spricht, dass man damit unter Umständen das Schloss
vollends ruiniert und evtl. schadensersatzpflichtig wird.

Tinnef.
Was meinst du denn, wie ich seit ca. 25 Jahren mein Haustür- Garagen- und Gartentürschloss gängig halte?
Mit einem Tropfen Öl hin u. wieder.

Gruß:
Manni

1 Like

[…]
Wenn es trotz jährlicher Pflege mit nichtharzendem Türschlossöl hakelt,

Woher hast Du diese Information?

Wenn es trotz jährlicher Pflege mit nichtharzendem Türschlossöl hakelt,

Woher hast Du diese Information?

Aus Erfahrung - worum geht es Dir?

Hallo, grundsätzlich müssen Sie die Kosten übernehmen, außer, Sie haben die Hausverwaltung vorher einmal informiert, daß das Schloß schwergängig sei.
Reden Sie mit dem Hauseigentümer bzw. Hausverwaltung: bei Ihrem Auszug verbleibt ja der neu eingebaute Zylinder im Haus, deswegen könnten Sie eine Art Kulanz vorschlagen: In Anbetracht des Alters des Schlosses sollte die Hausverwaltung Ihnen entgegenkommen und mindestens die Hälfte der Kosten übernehmen. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie allerdings nicht.- Falls Sie eine private Haftpflichtversicherung haben, können Sie den Schaden auch dort geltend machen.- Gruß, Achim

Nur was du kapput machst, musst du bezahlen.
Schlüssel bei „normalem Gebrauch“ nicht!
(Ausnahme: wirksame kleinreparaturklausel im mietvertrag.)

Grds. ist der Verursacher zum Ersatz eines herbeigeführten Schadens verpflichtet.

Da das betagte Schloss offenbar mit jedem anderen Schlüssel schliessbar war, dürfte der in einem vorgeschädigten oder unsachgemäß verwendeten Schlüssel des Mieters begründet liegen.

Im Übrigen wäre der Mieter insoweit haftbar, wie er eine Mängelanzeige unterliess und damit erst das umfängliche Schadensbild herbeiführte.

G imager

Wenn es trotz jährlicher Pflege mit nichtharzendem Türschlossöl hakelt,

Woher hast Du diese Information?

Aus Erfahrung - worum geht es Dir?

Darum, dass es bei der Beurteilung von Haftungsfragen grundsätzlich eine Rolle spielen kann, ob das nunmehr defekte Gerät/System/Bauteil regelmäßig ordnungsgemäß gewartet wurde.
In diesem Fall ist davon nirgends die Rede!

Ich weiß nicht, ob es im vorliegenden Fall auf eine Wartung ankommt, aber ich bin durchaus darüber gestolpert, dass Du „einfach mal so davon ausgehtst“.

Greetz
Der Kater

Die Bruchstelle ist an der tiefsten Fräsung des Schlüssels und der Original Schlüssel ist nun mal 41 Jahre alt. Es hat weder geknackt noch geknallt. 50 % des Schlüssel blieben im Schloss stecken und es ist nicht Aufgefallen. Währe das abgebrochene Teil noch an der Frau hätte ich ohne weiters die Türe wieder aufschließen könne aber das hing am Schlüsselbrett.

Keiner wird den Schlüssel nach dem Aufschließen auf Vollständigkeit kontrollieren, ob da vielleicht ein Stück abgebrochen ist.

Ich werde das am Montag der Haftpflichtversicherung melden mal sehen was die dazu sagen.

Gruß Peter

Wenn es trotz jährlicher Pflege mit nichtharzendem Türschlossöl hakelt,

Woher hast Du diese Information?

Aus Erfahrung - worum geht es Dir?

Darum, dass es bei der Beurteilung von Haftungsfragen
grundsätzlich eine Rolle spielen kann, ob das nunmehr defekte
Gerät/System/Bauteil regelmäßig ordnungsgemäß gewartet wurde.
In diesem Fall ist davon nirgends die Rede!

Ich weiß nicht, ob es im vorliegenden Fall auf eine Wartung
ankommt, aber ich bin durchaus darüber gestolpert, dass Du
„einfach mal so davon ausgehtst“.

Ich schätze Deine Meinung ja ansonsten sehr, aber das ist mir doch jetzt etwas viel Korinthenkackerei. Du kannst ja gern noch weiter ausführen worauf es Deiner Meinung nach ankommt … und hoffentlich dem TE dann mit Deinen Ausführungen helfen.

Mir ist jedenfalls immer noch nicht klar, was Du nun wirklich willst - wovon ich „einfach mal so davon ausgehe“ und worüber Du nun eigentlich gestolpert bist.

Grüsse Rudi

Wenn es trotz jährlicher Pflege mit nichtharzendem Türschlossöl hakelt,

Woher hast Du diese Information?

Aus Erfahrung - worum geht es Dir?

Darum, dass es bei der Beurteilung von Haftungsfragen
grundsätzlich eine Rolle spielen kann, ob das nunmehr defekte
Gerät/System/Bauteil regelmäßig ordnungsgemäß gewartet wurde.
In diesem Fall ist davon nirgends die Rede!

Ich weiß nicht, ob es im vorliegenden Fall auf eine Wartung
ankommt, aber ich bin durchaus darüber gestolpert, dass Du
„einfach mal so davon ausgehst“.

[…]
Mir ist jedenfalls immer noch nicht klar, was Du nun wirklich
willst - wovon ich „einfach mal so davon ausgehe“ und worüber
Du nun eigentlich gestolpert bist.

Ich frage mich halt, was es sollte, aus dem „schwergängigen Türschloss“, ein „trotz jährlicher Pflege mit nichtharzendem Türschlossöl schwergängiges Türschloss“ zu machen?
Welchen Unterschied macht es denn für diesen Fall, ob das Schloss gepflegt wurde, oder nicht? Und falls es keinen macht, ist es doch erst Recht fragwürdig, dem Türschloss „erfahrungsgemäß“ die regelmäßige Pflege anzudichten?!
Vielleicht könnten wir uns darauf einigen, meine Ausführungen als „Spitzfindigkeit“ zu bezeichnen, das finde ich treffender.

greetz
Der Kater

Wenn es trotz jährlicher Pflege mit nichtharzendem Türschlossöl hakelt,

Woher hast Du diese Information?

Aus Erfahrung - worum geht es Dir?

Darum, dass es bei der Beurteilung von Haftungsfragen
grundsätzlich eine Rolle spielen kann, ob das nunmehr defekte
Gerät/System/Bauteil regelmäßig ordnungsgemäß gewartet wurde.
In diesem Fall ist davon nirgends die Rede!

Nun genau das wollte ich damit eigentlich ausdrücken

Ich weiß nicht, ob es im vorliegenden Fall auf eine Wartung
ankommt, aber ich bin durchaus darüber gestolpert, dass Du
„einfach mal so davon ausgehst“.

[…]
Mir ist jedenfalls immer noch nicht klar, was Du nun wirklich
willst - wovon ich „einfach mal so davon ausgehe“ und worüber
Du nun eigentlich gestolpert bist.

Ich frage mich halt, was es sollte, aus dem „schwergängigen
Türschloss“, ein „trotz jährlicher Pflege mit nichtharzendem
Türschlossöl schwergängiges Türschloss“ zu machen?
Welchen Unterschied macht es denn für diesen Fall, ob das
Schloss gepflegt wurde, oder nicht? Und falls es keinen macht,
ist es doch erst Recht fragwürdig, dem Türschloss
„erfahrungsgemäß“ die regelmäßige Pflege anzudichten?!
Vielleicht könnten wir uns darauf einigen, meine Ausführungen
als „Spitzfindigkeit“ zu bezeichnen, das finde ich treffender.

greetz
Der Kater

Ok - von mir aus auch Spitzfindigkeit.
Und wenn ich das Wörtchen „wenn“ nicht geschrieben hätte, dann könnte ich Deiner Folgerung sogar zustimmen :wink:

„Aus Erfahrung“ war von mir darauf bezogen, dass nach meiner Erfahrung ein Türschloss oder Fensterscharnier i.d.R. dann schwergängig ist und hakelt, wenn es jahrelang nicht gepflegt wurde bzw. dass Schwergängigkeit/Hakeln bisher in 99% aller Fälle durch Torschlossspray behoben werden konnte. Oder andersherum: wenn einer sich wegen abgebrochenem Schlüssel meldete, dann kam bisher regelmäßig heraus, dass ihn das schwergängige Schloss schon ewig genervt hat - aber die Frage wann und mit was zuletzt gepflegt wurde nur mit verständnislosen Blicken beantwortet.

Ist ja genial wie man aneinander vorbeireden kann

Grüsse Rudi