Schornsteinfeger

Hallo?

Ein Vermieter hat bei der Abrechnung die Schornsteinfegerkosten
berechnet.Darf er das ?

Ja!

Hallo!

Schornsteinfegerkosten dürfen umgelegt werden.

Guck in deinen Mietvertrag, welche Punkte umgelegt werden dürfen bzw. was dein Vermieter angekreuzt hat.

gruß Claire

Hallo,

Ein Vermieter hat bei der Abrechnung die
Schornsteinfegerkosten berechnet.Darf er das ?

was sollte dagegen sprechen?

vielleicht, dass es im MV nicht vereinbart wurde?
Meines Wissens dürfen nur die NK berechnet werden, die auch vereinbart sind. Und davon auch nur die, die tatsächlich anfallen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
…Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt.

Ansonsten gilt wohl http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html

TM

Hallo,

Ein Vermieter hat bei der Abrechnung die
Schornsteinfegerkosten berechnet.Darf er das ?

was sollte dagegen sprechen?

vielleicht, dass es im MV nicht vereinbart wurde?
Meines Wissens dürfen nur die NK berechnet werden, die auch
vereinbart sind. Und davon auch nur die, die tatsächlich
anfallen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
…Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter
Betriebskosten trägt.

Ansonsten gilt wohl http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html

Hi,

gilt denn auch die Heizkostenverordnung in diesem Fall? Dort sind alle Betriebskosten umlagefähig, die zum Heizen nötig sind.

vlg MC

Hi drambeldier,

vielleicht, dass es im MV nicht vereinbart wurde?

es dürfte schwierig sein, einen Vermieter zu finden, der
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html nicht kennt. Wenn
derartige Posten nicht im Mietvertrag erwähnt werden, dann
sind sie längst in die Miete einkalkuliert - ganz im Sinne
dieses Paragraphen, der nicht zuletzt für Klarheit bei der
Preisgestaltung sorgen soll.

du wirst staunen, was es für naive VM gibt. Ich habe einen Vertrag, wo ich keine Renovierungskosten übernehmen muss, keine Grundsteuer, keine Schornsteinfegerkosten.

Eine Hausordnung gibt es auch nicht und mein Mietpreis liegt seit 14 Jahren bei 5,12 €. Ich habe halt nen Glücksgriff gemacht.
Ok, aber dafür mache ich auch was am Haus und helfe dem VM z.B. bei Eigenleistungen.

TM

Hallo,

gilt denn auch die Heizkostenverordnung in diesem Fall? Dort
sind alle Betriebskosten umlagefähig, die zum Heizen nötig
sind.

also wenn ich mich nicht total täusche (-> man möge mich bitte berichtigen!) dann können NK nur verlangt werden, wenn sie vereinbart und einzeln aufgeführt sind.

Wenn keine Heizkosten vereinbart sind, muss der M sie auch nicht bezahlen. wird vereinbart, dass die Heizkosten nach der Heizkostenverordnung zu tragen sind, gelten die dortigen Bestimmungen.

Es gibt z.B. auch Vereinbarungen über Nebenkostenpauschalen, mit denen dann sämtliche NK abgegolten sind und keine Abrechnung erfolgt.

TM