Schufa-Eintrag bei zu spät gezahlter Miete?

Hallo!

Ich habe im Prinzip zwei Fragen:

  1. Bekommt man einen Schufa-Eintrag, wenn man seinem Vermieter die Monatsmiete zum Beispiel 3 Tage zu spät überweist?

  2. In meiner 3er-Wohngemeinschaft ist es so, dass ich bis jetzt immer die Miete überwiesen habe, das in Zukunft aber nicht mehr machen möchte. Meine beiden Mitbewohnerinnen nehmen das mit der pünktlichen Zahlung allerdings nicht so genau. Daher frage ich mich: Wenn ab dem nächsten Monat eine von den beiden die Überweisung übernimmt, das aber dann 3 oder 4 Tage zu spät macht – bekomme dann möglicherweise ich einen Schufa-Eintrag? Weil, möglicherweise hat der Vermieter vorerst nur mich und mein Konto auf dem Plan.

Danke im voraus!

MoinMoin!
Einen Schufaeintrag bekommt man, wenn man „säumiger Schuldner“ ist und der Rechnungssteller diese Info an die Schufa erteilt.
Das ist man, wenn man Rechnungen auch nach Mahnung nicht gezahlt hat oder wenn man grundsätzlich laufend fällige Termine überschreitet.
MERKE: Eine Mietzahlung ist eine BRINGSCHULD und hat pünktlich -am Tag der Fälligkeit- zu erfolgen.

Im Mietvertrag wird geregelt sein, WER der Vertragspartner ist. DERJENIGE ist auch der Verantwortliche.
Wenn Sie nun etwas am Vertrag ändern wollen, müssen Sie das mit dem Vertragpartner, dem VM, schriftlich VORAB regeln. Denn ein Miet-Vertrag kann nicht einseitig geändert werden, weil: Vertrag ist Vertrag! Stimmt der VM der Änderung zu, ist das dann auch OK.

Und noch ein Tipp von mir: Damit Sie im Leben auch mal was werden, sollten Sie gewisse Dinge mit preußischer Genauigkeit erledigen, auch wenn´s schwer fällt. Nur mit -Verläßlichkeit- kommt man gut durch das Leben…
Gruß
MK

Hallo,

so schnell geht das nicht.
Ein Eintrag bei der Schufa wird durch ein Gerichtsverfahren durchgeführt. Der Vermieter kann keinen Eintrag vornehmen.
Wenn die Miete verspätet gezahlt wird, dann wird der Vermieter bei mehrmaligem Vorkommen eine Mahnung schicken mit dem Hinweis auf fristlose Kündigung. Bei Ausbleiben der Zahlung kann er im Anschluss daran einen Mahnbescheid beantragen, bei weiterem Ausbleiben der Zahlung kann er einen Vollstreckungsbescheid oder eine Zahlungsklage beantragen. Erst dann erfolgt ein Eintrag bei der Schufa und zwar durch das Gericht.
Also Eintrag bei der Schufa erst einmal nicht, allerdings droht, wie bereits geschrieben, die fristlose Kündigung.

Gruß
Udo

hallo,

nein…

lisa

Hallo,
Die Fragen sind einfach zu beantworten: NEIN, das kann nicht passieren
Gruss

Volker

Hallo
Leider weiss ich das selbst nicht. Tschüss

Natürlich nicht!

H.Bassauer

Hallo wq^4,

  1. nein das ist im Zeitrahmen

  2. mitgefangen, mitgehangen. Sie sind im Prinzip der Vertragspartner und der Untervermieter, der die Verantwortung trägt. Also kündigen und die anderen zwei rausschmeissen.
    BG
    hardy

Hallo, Nein, da bekommt man keinen Schufa-Eintrag. Allerdings kann der Vermieter bei ständig unpünktlicher Zahlung das Mietverhältnis außerordentlich kündigen.
-Gruß, Achim

Hallo,

  1. ein Vermieter kann keinen Schufaeintrag veranlassen.

  2. hier kommt es auf den Mietvertrag an. Stehen Sie allein als Mieter im Vertrag, dann haften Sie für alle Forderungen (Miete, Nebenkosten usw.). Dem Vermieter ist es egal, wann Sie die Miete von den anderen bekommen.
    Ist jeder Mieter einzeln Vertragspartner und ist auch separat seine Miete im Vertrag ausgewiesen, dann haftet jeder selbst für seine pünktliche Mietzahlung.
    Sind die Mieter alle gemeinsam Vertragspartner und ist die Miete in einer Summe vereinbart, dann haften alle Mieter gemeinsam, sprich, wenn jemand nicht zahlt, dann kann der Vermieter von den anderen die Miete fordern.

Wenn Sie allein im Vertrag stehen, dann würde ich die Zahlung weiter führen und mit den zwei anderen vereinbaren, dass die Miete künftig zur Monatsmitte zu zahlen ist, dann haben Sie am Monatsanfang die Summe auf dem Konto und können die Miete an den Vermieter überweisen.

MfG P. Kunze

Hallo,

Ich habe im Prinzip zwei Fragen:

  1. Bekommt man einen Schufa-Eintrag, wenn man seinem Vermieter
    die Monatsmiete zum Beispiel 3 Tage zu spät überweist?

  2. In meiner 3er-Wohngemeinschaft ist es so, dass ich bis
    jetzt immer die Miete überwiesen habe, das in Zukunft aber
    nicht mehr machen möchte. Meine beiden Mitbewohnerinnen nehmen
    das mit der pünktlichen Zahlung allerdings nicht so genau.
    Daher frage ich mich: Wenn ab dem nächsten Monat eine von den
    beiden die Überweisung übernimmt, das aber dann 3 oder 4 Tage
    zu spät macht – bekomme dann möglicherweise ich einen
    Schufa-Eintrag? Weil, möglicherweise hat der Vermieter vorerst
    nur mich und mein Konto auf dem Plan.

Danke im voraus!

Die Antwort ist NEIN.

Solche Gedanken brauchen Sie sich erst dann zu machen, wenn Ihnen ein Mahnbescheid zugeht und Sie diesem nicht widersprechen. Alles andere wie private Mahnungen etc. berühren die Schufa oder das Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht in keiner Weise; selbst die Kündigung eines Mietverhältnisses findet im Gegensatz zur einer Kreditkündigung durch eine Bank, keinen Eingang in die Analen der Schuldnerverzeichnisse. Aber zur pünktlichen Zahlung rate ich Ihnen dennoch dringend - aus vernachlässigten Zahlungen können sich teure Rechtsstreite entwicklen, die in der Folge Ihre Bonität durch die Eintragung in die diversen Schuldnerregister gründlich zerstören!

Hallo,

man bekommt keinen SCHUFA-Eintrag, wenn man die Miete leicht verspätet zahlt.
Um ein solches Problem zu lösen solltest Du mit Deinen Mitbewohnern reden, und Ihnen klar machen, dass es wichtig ist die Miete pünktlich zu überweisen, da der Vermieter unpünktliches Zahlen als Vertragsbruch ansehen könnte. Den Ärger bekommt dann der der den Mietvertrag unterzeichnet hat.