Hallo!
Warum fragst du Dich nicht, ob ein Mieter dort die Wärme
abnehmen müsste oder ob er sich einen eigenen Gasanschluss in
Wohnung legen dürfte um eine Gastherme zu betreiben ?
Wahrscheinlich ist es für den verfasser des Postings nicht interessant. Aber wenn es Dich interessiert, kannst Du ja selbst fragen…!?
Oder ob in Wohnungen mit Zwischenzähler der Mieter
irgendwelche Ansprüche hat, sich einen eigenen Stromanschluss
zu schaffen bzw. den Anbieter zu wechseln ?
Wahrscheinlich ist es für den verfasser des Postings nicht interessant. Aber wenn es Dich interessiert, kannst Du ja selbst fragen…!?
Das ist hier ein Vertragsbestandteil auch des Mietvertrages(
Wärmelieferung plus Stromlieferung), wenn es einem Mieter
nicht passt, er muss nicht anmieten.
Das habe ich nicht verstanden. Vermieter, Mieter und Energielieferant sind doch unterschiedliche Parteien, wie kommt da ein Vertrag zustande?
Greetz
T.