Stromabnahmepflicht bei Blockheizkraftwerk?

Huhu,
ein Mietshaus ist per Kontrakting an ein Block-Heiz-Kraftwerk gebunden. Der Betreiber verpflichtet sich die Stromkosten 10 % geringer als der Ortsässige Anbieter zu halten, dafür sind die Wohneigentümer verpflcihtet den Strom abzunehemne.

Wie schaut es aber aus, wenn dies Wohnungen vermietet werden, muss der Mieter diesen Strom abnehmen oder kann er einen anderen Anbeiter wäheln.

Hallo!

Warum fragst du Dich nicht, ob ein Mieter dort die Wärme abnehmen müsste oder ob er sich einen eigenen Gasanschluss in Wohnung legen dürfte um eine Gastherme zu betreiben ?

Oder ob in Wohnungen mit Zwischenzähler der Mieter irgendwelche Ansprüche hat, sich einen eigenen Stromanschluss zu schaffen bzw. den Anbieter zu wechseln ?

Das ist hier ein Vertragsbestandteil auch des Mietvertrages( Wärmelieferung plus Stromlieferung), wenn es einem Mieter nicht passt, er muss nicht anmieten.

MfG
duck313

Hallo!

Warum fragst du Dich nicht, ob ein Mieter dort die Wärme
abnehmen müsste oder ob er sich einen eigenen Gasanschluss in
Wohnung legen dürfte um eine Gastherme zu betreiben ?

Wahrscheinlich ist es für den verfasser des Postings nicht interessant. Aber wenn es Dich interessiert, kannst Du ja selbst fragen…!?

Oder ob in Wohnungen mit Zwischenzähler der Mieter
irgendwelche Ansprüche hat, sich einen eigenen Stromanschluss
zu schaffen bzw. den Anbieter zu wechseln ?

Wahrscheinlich ist es für den verfasser des Postings nicht interessant. Aber wenn es Dich interessiert, kannst Du ja selbst fragen…!?

Das ist hier ein Vertragsbestandteil auch des Mietvertrages(
Wärmelieferung plus Stromlieferung), wenn es einem Mieter
nicht passt, er muss nicht anmieten.

Das habe ich nicht verstanden. Vermieter, Mieter und Energielieferant sind doch unterschiedliche Parteien, wie kommt da ein Vertrag zustande?

Greetz
T.

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Hallo!

Wie ein Vertrag da zustande kommt ?

Vermieter vermietet unter der Auflage, es muss Wärme und Strom vom Blockheizkraftwerk abgenommen werden.
Punkt.

Der Vermieter ist als Eigentümer selbst an diese Koppelung gebunden und die gibt er nun als Bedingung des Mietvertrages an seinen Mieter weiter.

So als ob Vermieter den Strom seines Mieters mittels Zwischenzähler intern abrechnen würde.

MfG
duck313

Hallo!

Vermieter vermietet unter der Auflage, es muss Wärme und Strom
vom Blockheizkraftwerk abgenommen werden.
Punkt.
Der Vermieter ist als Eigentümer selbst an diese Koppelung
gebunden und die gibt er nun als Bedingung des Mietvertrages
an seinen Mieter weiter.

ist das zulässig? Könnte der Vermieter auch den Internetanbieter vorschreiben? Den Hausratversicherer? Die Hausbank?

So als ob Vermieter den Strom seines Mieters mittels
Zwischenzähler intern abrechnen würde.

nicht ganz, denn bei einem Zwischenzähler braucht der Mieter ja keinen eigenen Vertrag.

Greetz
T.

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