Stromleitungen in Mietwohnung

Hallo,

folgender theoretischer Sachverhalt:

Ein Mieter möchte einen Elektroherd in seiner Küche aufstellen, der die Leistungsaufnahme des alten, betagten (vom Vermieter gestellten) Gerätes bei weitem übersteigt. die momentan verlegten Kabel und benutzten Sicherungen reichen nicht aus.

müsste der Vermieter auf eigene Kosten neue Elektroinstallation vornehmen, oder kann er die Kosten auf den Mieter abwälzen?
oder darf sich der Vermieter auf eine mögliche Klausel, wonach bei allen größeren Elektrogeräten die Zustimmung für den Betrieb vom Vermieter einzuholen sei, berufen und den Betrieb daher untersagen?

und: gibt es ein/e Gesetz/Urteil/Vorschrift, die das Alter von Leitungen in einer Wohnung regelt? oder anders gefragt: hat ein Vermieter anspruch darauf, dass 20 Jahre alte Stromleitungen erneuert werden, weil die Isolierung/Ummantelung stark brüchig ist?

Gruß und Danke

gibt es ein/e Gesetz/Urteil/Vorschrift, die das Alter von Leitungen in einer Wohnung regelt?
oder anders gefragt: hat ein Vermieter (wohl MIETER ? gemeint) anspruch darauf, dass 20 Jahre alte Stromleitungen erneuert werden, weil die Isolierung/Ummantelung stark brüchig ist?

NEIN - das kann man beides so nicht ausdrücken
Es kommt weder auf Alter noch auf Brüchigkeit an - sondern auf FUNKTIONALITÄT und die Möglichkeit die Wohnung vertragsgemäß und ohne Gesundheitsgefährdung gebrauchen zu können.

Die Rechtsprechung sagt dazu:

Für die Beurteilung der Frage, ob eine Mietwohnung Mängel aufweist, ist in erster Linie die von den Mietvertragsparteien vereinbarte Beschaffenheit der Wohnung, nicht die Einhaltung bestimmter technischer Normen maßgebend.
Fehlt es an einer Beschaffenheitsvereinbarung, so ist die Einhaltung der maßgeblichen technische Normen geschuldet. Dabei ist nach der Verkehrsanschauung grundsätzlich der bei Errichtung des Gebäudes geltende Maßstab anzulegen.

BGH, Urteil vom 6. Oktober 2004 - VIII ZR 355/03 - LG Hamburg, AG Hamburg

Der Mieter einer nicht modernisierten Altbauwohnung kann mangels abweichender vertraglicher Vereinbarung jedenfalls einen Mindeststandard erwarten, der ein zeitgemäßes Wohnen ermöglicht und den Einsatz der für die Haushaltsführung allgemein üblichen elektrischen Geräte ermöglicht. Auch wenn nicht der Technikstandard einer Neubauwohnung erwartet werden kann, so muss die elektrische Anlage wenigstens den maßgeblichen DIN-Vorschriften genügen. Hierzu gehört auch, dass die Leitungen die Belastung durch einen Staubsauger aushalten und das Badezimmer neben der Deckenbeleuchtung zumindest eine Steckdose aufweist.
Urteil des BGH vom 26.07.2004 VIII ZR 281/03; BGHR 2004, 1538; MDR 2004, 1346

Wenn die Elektroinstallation „zeitgemäßes Wohnen“ nicht ermöglicht, wäre die Erneuerung also Sache des Vermieters. Allerdings beziehen sich solche Urteile immer auf einen ganz bestimmten Einzelfall und ggfs. muss ein Gericht für jeden Einzelfall einzeln entscheiden. Dabei wird z.B. der bei Anmietung gegebene Zustand und im Zusammenhang damit auch die Höhe des Mietpreises eine Rolle spielen > „was konnte der Mieter erwarten?“

Sicher ist es auch nicht damit getan, eine einzelne Leitung zu erneuern. Es könnten also ganz gewaltige Kosten entstehen, die ggfs. (evtl. nur teilweise) im Rahmen § 558 BGB auch eine Mieterhöhung wegen Modernisierung begründen könnten.
http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html

Wenn Elektroherd mitvermietet wurde, dann hat der Mieter jedenfalls Anspruch auf eine Wohnung mit funktionierendem Elektroherd. Ist der mitvermietete Elektroherd einfach durch Überalterung/normale Abnutzung (also ohne dass der Mieter eine Beschädigung zu vertreten hätte) unbrauchbar geworden, dann obliegt die Ersatzbesatzbeschaffung gem. § 535 BGB dem Vermieter. Damit wäre es z.B. auch Sache des Vermieters wieder einen Herd zu finden, den die schwachen Leitungen verkraften … oder das Problem anderweitig zu lösen …

Hallo,

nachdem der Herd vom VM gestellt ist und der Mieter den Zustand der Elektroleitungen kannte, hat er gegenüber dem VM keinerlei Ansprüche zur Änderungen der Stromleitungen. Da der Herd letztlich nicht ausgetauscht werden soll wegen eines Schadens müßte der Mieter ohnehin die Erlaubnis einholen, einen neuen Herd aufstellen zu dürfen. Allerdings sollte der Mieter schriftlich mit dem VM vereinbaren, was mit dem alten, funktionsfähigen Gerät zu geschehen hat.

Soweit es Urteile in der einen oder in die andere Richtung zu den technischen Anlagen gibt, ist dieser Fall nicht vergleichbar. Ein anderes Thema wäre es spätestens dann, wenn der Mieter erst einzieht und bemerkt, dass die Elektroleistngen nicht ausreichen.

Gruss Günter

Ein Mieter möchte einen Elektroherd in seiner Küche
aufstellen, der die Leistungsaufnahme des alten, betagten (vom
Vermieter gestellten) Gerätes bei weitem übersteigt. die
momentan verlegten Kabel und benutzten Sicherungen reichen
nicht aus.

müsste der Vermieter auf eigene Kosten neue
Elektroinstallation vornehmen, oder kann er die Kosten auf den
Mieter abwälzen?
oder darf sich der Vermieter auf eine mögliche Klausel, wonach
bei allen größeren Elektrogeräten die Zustimmung für den
Betrieb vom Vermieter einzuholen sei, berufen und den Betrieb
daher untersagen?

und: gibt es ein/e Gesetz/Urteil/Vorschrift, die das Alter von
Leitungen in einer Wohnung regelt? oder anders gefragt: hat
ein Vermieter anspruch darauf, dass 20 Jahre alte
Stromleitungen erneuert werden, weil die
Isolierung/Ummantelung stark brüchig ist?

Gruß und Danke