Tierhaltung im eigenen Garten?

Guten Morgen liebe Tierexperten.
Ist meine neueste Information richtig, dass man eigentlich eine Genehmigung zur Tierhaltung im Garten benötigt? Wird einem dann eine sogenannte Tierhaltungsgenehmigung ausgestellt oder wie funktioniert das? Ich dachte immer, dass man Haustiere und deren Haltung nur mit dem Vermieter absprechen muss.

die haltung von 2 kaninchen ist ohne genehmigung aber hühnerhaltung und größere stückzahlen der tiere.
oder eine hundezucht da muß man genehmigungen einholen besonders in reinen wohngebieten.
bei mischgebieten ist es einfach.wenn man aber eine zuchtanlage hinbaut etwas völlig anderes.
oder wenn große volieren mit papageien…
ein zwei meerschweinchen sind auch ohne möglich.

man mußte immer schon eine genehmigung vom vermieter haben für eine tierhaltung in im zusammenhang bebauten Ortslagen oder baugebieten. im außenbereich in landw. betrieben braucht man eine genehmigung nur wenn die immissionsschutzgrenzen erreicht werden.

Hallo zurück,
Naja, offenbar bist zu Mieter. Dann kann der Vermieter die Haltung von Tieren erlauben oder Verbieten. Der Vermieter kann z.B, auch darauf bestehen, das Tiere nur in der Mietwohnun gehalten werden, also nicht auf dem Balkon oder bei Katzen, dass diese nicht frei laufen galssen werden dürfen, denn all dies kann andere Mieter des gleichen Hauses stören und in deren Lebensqualität beeinträchtigen.
Wenn du Mieter eines Hauses bist, kann auch hier der Vermieter die Haltung von Tieren Erlauben oder Verbieten… oder eben, deren Haltung im Garten verbieten, denn auch da könnten durch Gerüche oder Geräsuche andere Leute/Nachbarn gestört werden. Dies kann soweit gehen, dass der Vermieter dafür Haftbar gemacht werden kann, dass die Nachbarschaft nicht belästigt wird.
wenn jetzt aber z.B. der Vermieter eine freilaufende Katze erlaubt, kann diese selbstverständlich den Garten betreten, wird dem Mieter eines Hauses die Hundehaltung erlaubt, darf der Hund auch zeitweise unter Aufsicht zusammen mit den Bewohnern, den Garten benutzen, das aufstellen eines Hundezwingers wäre aber ausserhalb der normalen Nutzung eines Mietobjektes und bräuchte dann eine eigene Genemigung durch den Vermieter. Der Vermieter kann also grundsätzlich darüber bestimmen, ob er Haustierhaltung erlaubt, wenn ja, welche Tiere davon ausgeschlossen sind… und ob diese den Garten benutzen dürfen oder nicht.

Hallo, also Ich habe noch nie etwas von einer Tierhaltumgserlaubnis bei kleineren gehört. Ich glauben die brauch man nur bei gänsen und hähnen wegen dem Krach , da gibt es von Stadt zu Stadt unterschiedliche Gesetzte. Von daher einfach mal am besten bei der Stadt anrufen und nachfragen, ist man auf der sicheren Seite.
LG

Sehr geehrter Herr Bachmann,

meine Antwort ersetzt keine Rechtsauskunft, aber

hier ist mit Sicherheit zu differenzieren, welche Art von Tier man in seinem Garten halten möchte und wie viele. Ein Hund ist etwas anderes als einen ganzen Stall Hühner, eine Horde Hängebauchschweine oder Tiere die gefährlich sind. Auf Artgerechte Haltung muss immer geachtet werden und auf die Sauberkeit und nicht zu vergessen…der Lärmpegel. Wenn es ein gewöhnliches Haustier ist, dürfte es aber keine Probleme geben. Wenn der Hausherr zugestimmt hat, brauchen sie keine Genehmigung, solange es sich nicht um gefährliche, Tiere oder eine Massenzucht handelt.
Sollten sie Zweifel haben, dass ihre Tiere in irgendeiner Form nicht der „Norm“ entsprechen, gehen sie zum Amt oder fragen dort online an.

Ich wünsche Ihnen viel Freude mit ihren Tieren

Hallo ,
es kommt darauf an was für Tiere ,Haustiere Hund ,Katze auf alle fälle ,wenn der Vermieter einverstanden ist.Wollten Sie andere Tiere halten,vieleicht Hühner ,Enten ,Gänse und der Gleichen müssten Sie bei der Stadtverwaltung anfragen,es kommt vieleicht auch auf die grösse vom Garten an,und was sagen die Nachbarn dazu.
Mein vorschlag wäre erst mal mit den Nachbarn sprechen.
Ich hoffe mein Tip hat Ihnen geholfen.
Gruss Gerhard

Hallo E. Bachmann,

das dürfte sicher von der Tierart abhängig sein. Im Zweifelsfall würde ich mich an das örtlich zuständige Veterinäramt wenden. Hier erhält man im Normalfall (leider nicht immer) richtige Auskünfte.

Ich hoffe etwas geholfen zu haben.

Willibald1

Das ist keine landwirtschaftliche Frage.

…für welche tiere den?

gruß
mtb

Hallo E.Bachmann!

Es gibt natürlich genehmigungspflichtige Tierhaltungen!
Sicher ist damit nicht der Karnickelstall gemeint oder ein Gartenteich mit Goldfischen.

Wer aber gewerbsmäßig Tiere hält, zum Beispiel als Züchter (Hunde, Karnarienvögel, etc.) muss u.U. eine Genehmigung einer Behörde nachweisen. Dies regeln, soweit ich informiert bin, die Länder und Kommunen unterschiedlich. Primärer Grund, wodurch auch ein privater Tierhalter betroffen sein kann, ist die Belästigung durch die Tiere. Anders als in einer Wohnung, wo es auch zu entsprechenden Problemen kommen kann, ist die Geruchs- und Lärmbelästigung durch Tierhaltung im Garten eine ganz andere. Besonders, da eben Tierhaltung im Garten meistens dann ausgeübt wird, wenn die Art der Tierhaltung entsprechende Dimensionen hat, wie sie in der Wohnung kaum zu realisieren ist. Ein paar Wellensittiche sind in der Wohnung sicher kein Problem und würden dort auch gehalten werden. Wenn es aber ein Schwarm von 30 bis 40 Wellensittichen ist, dann geht das kaum in der Wohnung und eine Voliere muss her. Das bedeutet für die Nachbarschaft aber die Hölle! Besonders wenn diese Wellensittiche dann näher bei den Nachbarn zwitschern als am Haus des Besitzers…

Wer im Garten zum Beispiel Alligatoren oder Leoparden halten will, braucht dazu auch noch weitere Genehmigungen, wie man sich unschwer vorstellen kann.

Mit freundlichem Gruß,
Peter L.

Hallo!

Grundsätzlich muss auch eine Tierhaltung im Garten nur mit dem Vermieter abgesprochen sein, zumindest wenn es sich um Haustiere handelt. Dazu können aber bei ländlicher Wohnlage auch Hühner zählen.
Wichtig ist dabei natürlich, dass der Garten nur vom Tierhalter alleine genutzt wird und somit sprich keine Nachbarn/Mitnutzer behelligt werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass Lärm - und Geruchsbelästigung vermieden werden und die Tiere artgerecht gehalten werden.

Mit freundlichen Grüssen, Kerstin Rohde