Tod des Vermieters

Hallo, ich und meine Freundin sind im Juni 2009 in eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gezogen. Im September 2009 ist die Vermieterin verstorben. davon hatte uns zunächste niemand in Kenntnis gesetzt. Ihr Sohn wohnt in unserer Stadt und hat laut seinen Aussagen das Objekt übernommen. Es exestieren aber noch 2 Geschwister (Schwester und Bruder) in anderen Städten. Zum 01.02. sind wir ausgezogen. Wir bekamen im Januar einen Brief, dass neuer Eigentümer die Schwester wäre und der Bruder, welcher bisher als Eigentümer auftrat, weiterhin Verwalter wäre. Nun warten wir auf Kautionsrückzahlung und Nebenkostenzahlung.
Kaution beträgt 558 Euro und ist auf einem Kautionssparbuch mit der alten und nun toten Vermieterin abgeschlossen. Der Verwalter sagt, er würde nicht daran kommen, er würde auf Antwort von Nachlassverwalter warten.

Die Nebenkosten würden wir auch bekommen, aber seine Schwester war im urlaub und muss nun erstmal eine Vollmacht erstellen, damit er das Geld vom Mieterkonto abheben kann.

Miete und Nebenkosten sind aber bis Januar 2011 auf das Konto der toten Vermietrin gegangen.

Was stimmt nun? Laut Verwalter ist seine Schwester nur Besitzerin und nicht Eigentümerin, das wäre ja ein riesen Unterschied.

Kann er die Kaution zurückhalten? Er hatte durchgehend Zugang zum Mieterkonto (Reperaturen etc am Haus wurden davon bezahlt denke ich), aber sagt nun, er bräuchte eine Vollmacht. Was kann ich machen? Wollte nachher bei der Vermieterin (Nummer musste ich per Auskunft suchen) anrufen und sie genauer dazu befragen!

LG

Hallo,
schreiben Sie exakt Ihre Forderungen in einem Brief =Einschreiben mit Rückschein= an die Person, mit der Sie zu tun hatten und geben Sie eine Frist von 2 Wochen an. Schreiben Sie weiter, daß Sie das nach Ablauf der Frist sogleich einem Rechtsanwalt (Fachgebiet: Mietrecht) übergeben. Und sagen Sie auch, daß die Kosten dann der Vermieter (wer immer das auch ist) tragen muß.
Notfalls verklagen Sie den VM, Ihr RA wird schon rauskriegen, wer das ist.
Sie sollten bei Leuten mit solchem Benehmen nicht lange fackeln…
Gruß
MK

Hallo, ich und meine Freundin sind im Juni 2009 in eine :Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gezogen. Im September 2009 :ist die Vermieterin verstorben. davon hatte uns zunächste :niemand in Kenntnis gesetzt. Ihr Sohn wohnt in unserer Stadt :und hat laut seinen Aussagen das Objekt übernommen. Es :exestieren aber noch 2 Geschwister (Schwester und Bruder) in :anderen Städten. Zum 01.02. sind wir ausgezogen. Wir bekamen
im Januar einen Brief, dass neuer Eigentümer die Schwester :wäre und der Bruder, welcher bisher als Eigentümer auftrat, :weiterhin Verwalter wäre. Nun warten wir auf :Kautionsrückzahlung und Nebenkostenzahlung.
Kaution beträgt 558 Euro und ist auf einem Kautionssparbuch :mit der alten und nun toten Vermieterin abgeschlossen. Der :Verwalter sagt, er würde nicht daran kommen, er würde auf :Antwort von Nachlassverwalter warten.
Die Nebenkosten würden wir auch bekommen, aber seine
Schwester war im urlaub und muss nun erstmal eine Vollmacht :erstellen, damit er das Geld vom Mieterkonto abheben kann. :Miete und Nebenkosten sind aber bis Januar 2011 auf das Konto :der toten Vermietrin gegangen. :Was stimmt nun? Laut Verwalter ist seine Schwester nur :Besitzerin und nicht Eigentümerin, das wäre ja ein riesen :Unterschied.
Kann er die Kaution zurückhalten? Er hatte durchgehend Zugang :zum Mieterkonto (Reperaturen etc am Haus wurden davon bezahlt :denke ich), aber sagt nun, er bräuchte eine Vollmacht. Was :kann ich machen? Wollte nachher bei der Vermieterin (Nummer :musste ich per Auskunft suchen) anrufen und sie genauer dazu :befragen!
LG

Die Kaution sollte Ihnen bis ende August zurückgezahlt werden, soweit keine Aufrechnungsansprüche vermieterseits geltend gemacht werden.

hallo,
das ist eine Erbsache,da kann ich nicht helfen

lisa

Hallo,

wenn Sie am 01.02.2011 ausgezogen sind, dann können Sie nicht jetzt schon drängeln, dass die Kaution zurückgezahlt wird. Der Vermieter, bzw. die Erben, egal, wer jetzt Eigentümer ist, haben, laut Gesetz, 6 Monate Zeit die Kaution zurückzuzahlen. Die Nebenkostenabrechnung für 2010 ist, laut Gesetz, bis zum 31.12.2011 zu erstellen.

LG P. Kunze

Nach einem Todesfall kann es wegen der erforderlichen Unterlagen, Erbschein, Vollmachten, u.ä. sehr lange dauern, bis die Bank ein Mietkautionskonto auflöst bzw. auszahlt.
Ich würde versuchen - von welchem Erben oder „Verwalter“, Bevollmächtigten, o.ä. auch immer - den Geldbetrag ausbezahlt zu bekommen.

Die Erben oder „Verwalter“, Bevollmächtigten, o.ä. können danach in aller Ruhe mit der Vollmacht + Auszahlungsbestätigung das Mietkautionskonto auflöst.