Treppen zur Wohnfläche?

Zählen Treppen innerhalb einer Wohnung vom Erdgeschoss in den 1.Stock zur Wohnfläche bzw. gibt es irgendwelche Auslegungen von Vorschriften/Gesetzen, nach denen sie hinzugezählt werden können? Hab gehört, dass bei einer Wohnflächenberechnung nach DIN die Treppen mitgezählt werden. Oder kann man ganz pauschal und allgemeingültig sagen, dass Treppen mit mehr als 3 Stufen niemals zur Wohnfläche dazugehören? Schließlich können Treppen ja auch genutzt werden als Abstellfläche z.B. für Schuhe und an den Wänden können Bilder aufgehängt werden etc. Sicher muss ein schmaler Gang freigehalten werden, doch das ist bei einem schmalen Flur ja auch der Fall und trotzdem zählt letzterer als Wohnfläche.

Hallo Christian,

schau mal hier: http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR23461000… unter § 3 Abs.3 Nr. 3.

LG
sine

Hallo sine,
danke für den Link. Die Wohnflächenverordnung war mir soweit bekannt. Nur liest man ja oft, dass die Fläche nicht nur nach WoFlV, sondern auch nach DIN berechnet werden kann und da dann wohl ein anderes Ergebnis rauskommen kann.

http://www.baurecht.de/forum/messages/3440.html
http://www.mietflaechenermittlung.de/mf_wohnen.htm

… Nur liest man ja oft, dass die Fläche nicht nur nach
WoFlV, sondern auch nach DIN berechnet werden kann und da dann
wohl ein anderes Ergebnis rauskommen kann.

Hallo Christian,

das mag so ein, liefe aber dann der gängigen Praxis zuwider und müsste zumindest zwischen den Vertragsparteien entsprechend vereinbart sein. Selbst dann wäre ich nicht sicher, dass es im Streitfall einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde.

LG
sine