Umstellen des Nebenkostenzeitraumes

Hallo !

Nehmen wir mal folgende Situation an :

der Zeitraum für Nebenkostenabrechnungen war in der Vergangenheit vom 01.04. bis 31.03. . Lässt sich der Zeitraum umstellen auf das Kalenderjahr, d.h. in der Umstellungsperiode einmal vom 01.04. bis 31.12. und im kommenden Jahr dann vom 01.01. bis zum 31.12.

Sollte die Umstellung möglich sein, gäbe es dann etwas Bestimmtes / Besonderes zu beachten ?

Alle konstruktiven Tipps sind sehr willkommen

Danke
jwd

Hallo,

selbstverständlich kann der Zeitraum umgestellt werden. Allerdings müssen die Mieter der Umstellung zustimmen. Die Verordnung für Heiz- und Nebenkosten besagt eindeutig, dass nicht mehr als zwölf Monate abgerechnet werden dürfen.

Gruss Günter

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