Umzug und Räumungsklage am 05.01.2015

Ist der 05.01.2015 ein richtiger Zeitpunkt für einen Umzug?

Es sind die vielen Feiertage dazwischen.

Wie kann man gegen diese Räumungsklage vorgehen?

Man hat alles versucht, den Termin zu verschieben, den Gerichtsvollzieher, der das angeordnet hat, die Gerichte etc. angeschrieben, aber leider ohne Erfolg.

Wie bzw. wo sollen die vielen Möbel und das Büro untergebracht werden, wenn bis zum obigen Datum keine oder nur kleine Wohnungen vorhanden sind, wenn von dem ganzen Aufgelisteten nicht alles rein passt?

Auch bekommt man keinen Müllcontainer bis zum diesem Zeitpunkt, in dem man alles, was man nicht mehr braucht, wegschmeissen kann.

Wie kann man sich noch dagegen wehren?

Um sehr hilfreiche Antworten wird gebeten!

Hallo,

kann es sein, dass die Räumungs klage schon längst zugunsten des Vermieters abgeschlossen ist und ein Räumungstitel vorliegt?

http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsr%C3%A4umung

vdmaster

Hallo!

Was denn nun „Räumungsklage“ oder "Termin zur Durchführung der Räumung durch den Gerichtsvollzieher= Zwangsräumung " ?

Man hätte dann doch reichlich Zeit gehabt, V O R H E R alles das zu machen, was man jetzt angeblich nicht machen kann.
Was ist am 5. Januar besonders schlecht ? Ein Montag.  Wieso sollte man zum Montag früh keinen Schuttcontainer bestellen können, der dann auch um 8 Uhr vor dem Haus steht ?
Der könnte sicherlich auch schon am Freitag vorher angeliefert werden.

Man muss sich aber drum kümmern !

Wenn der GV mit einem Umzugsunternehmen kommt, dann machen die im Zweifel alles. Sie lagern Möbel auch ein und sorgen für Abfallentsorgung.

MfG
duck313

Hallo,
am sollte schon wissen, was man schreibt, denn es gibt einen enormen Unterschied zwischen einer Räumungsklage und einer Zwangsräumung.
Nicht der Gerichtsvollzieher setzt den Räumungstermin fest, sondern das Gericht; der Gerichtsvollzieher kann und darf aus rechtlichen Gründen keinen Aufschub erteilen.
Wenn er zur Zwangsräumung kommt, steht er zum angegebenen Zeitpunkt mit dem „Räumkommando“ vor der Tür und wer nicht anwesend ist, interessiert ihn dann auch nicht, da wird einfach das Schloß geöffnet und geräumt.
Der GV lässt alles kostenpflichtig bei einer Spedition einlagern, was der Zwangsgeräumte nicht mit nimmt.
Zur Not könnte man eine Garaga anmieten oder bei einer Spedition freiwillig eine kleinere Lagereinheit anmieten.
Die Kosten der Zwangsräumung sind relativ hoch, daher sollte man versuchen, die Wohung selber zu räumen, um erhebliche Kosten einzusparen.
lG

Hallo,

man sollte die Realitäten akzeptieren und sich selber so schnell wie möglich darum kümmern.
Wir haben heute Mittwoch,den 17.Dezember…man hat also DO+FR sowie nächste Woche MO+DI und dann nach Weihnachten noch den MO+DI.

Mithin also noch 6 ganz normale Arbeitstage,in denen man sich Container kommen lassen bzw.Speditionen beauftragen kann.

Und als Privatperson hat man sogar 18 Tage Zeit, auszusortieren und überflüssiges Zeug in die umliegenden Altpapier-Container zu entsorgen.

Denn zu sogenannten „Härtefall-Regelungen“ hätte man im Gerichtsverfahren bezüglich der Zwangsräumung Anträge stellen müssen.
Jetzt ist es zu spät…

Hallo,

hier kann jetzt wirklich nur ein Jurist helfen. Den wenn der Titel vorliegt, wirds eng.

Trotzdem schönes Weihnachtsfest.

Peter

Ist der 05.01.2015 ein richtiger Zeitpunkt für einen Umzug?

das scheint genau der richtige Zeitpunkt zu sein
schliesslich hatte der Zwangszuräumende etliche Monate Zeit sich darauf einzustellen

  1. zuerst kommt ein Grund für eine Kündigung
  2. dann flattert eine Kündigung ins Haus
  3. wer dann immer noch nicht reagiert (z.B. darf derjenige sogar die Kündigung durch Zahlung seiner Schulden aus der Welt schaffen, falls es sich um eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs handelt), der wurde auch darauf hingewiesen, dass der Vermieter dann gerichtliche Schritte einleiten wird/muss
  4. von Klageeinreichung bis zur Verhandlung vergehen etliche Wochen, oft gar Monate
  5. dann kommt die Verhandlung, schon da erfährt derjenige das Ergebnis
  6. dann wird das Urteil zugestellt, i.d.R. mit Räumungsfrist
  7. erst wenn derjenige bis vor Fristablauf nicht freiwillig ausgezogen ist, wird ein Antrag Zwangsräumung gestellt
  8. wieder Bearbeitungszeit
  9. dann der Zwangsräumungstermin zugestellt
  10. erst dann erfolgt die Zwangsräumung
    grob also mindestens 6 Monate bis zu 1 Jahr „Adventszeit“ von der Kündigung bis zum Räumungstermin

wieviel besser soll ein Umzugstermin denn noch werden?
und wieviel Kosten möchte sich der Zwangszuräumende denn noch zusätzlich aufladen?

ebenso grußlos
Rudi

und wieviel Kosten möchte sich der Zwangszuräumende denn noch
zusätzlich aufladen?

zum Beispiel 50 € für Silvesterfeuerwerk, wie man einem anderen Thread entnehmen kann…

2 Like

Der 5.1.2015 ist ein ausgezeichnetes Datum für einen Umzug. Wenig Verkehr auf den Strassen, viele Menschen, die Urlaub machen und dadurch gibt es mehr Parkplätze als sonst.

Die kleinen Wohnungen sind ein Zeichen, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, überflüssige Dinge loszulassen.

und alles weitere hat Rudi sehr gut beschrieben.

Schöne Feiertage!