Untermietvertrag

Hallo,
ich habe für meinen neue Wohnung einen Untermietvertrag unterschrieben. Die Begründung des Vermieters (Eigentümer) war, dass die Wohnung möbeliert sei (Küche, Schrank, Lampen).
Ich habe mittlerweile in komisches Gefühl beim Vermieter, da er nie erreichbar ist, er die Miete auf das Konto einer Freundin überweisen haben will und selbst sein Name noch am Klingelschild steht, obwohl er nicht hier wohnt.

Habe ich bei einem Untermietvertrag die selben Rechte und Pflichten, wie beim normalen Mietvertrag oder gibt es da irgendwelche Nachteile?
Kann es für mich zum Nachteil werden, wenn ich die Miete aufs Konto seiner Freundin überweise (ist nicht schriftlich festgelegt)?

Hallo

wieso haben sie einen Untermietvertrag unterschrieben? Auch wenn die Wohnung möbliert ist, muss der „Vermieter“ welcher in diesem Fall der „Mieter“ des urpsürnglichen Vermieters zu sein scheint, eine schriftliche Genehmigung des Vermieters haben, dass sie zur Untermiete einziehen dürfen. Diese würde ich als Anlage zum Untermietvertrag beifügen.
Falls ihre Vertragspartei dies nicht nachweisen kann ist der urpsrüngliche VErmieter berechtigt ihnen beiden das Mietverhältnis fristlos zu kündigen - und dann könnten sie morgen auf der Strasse sitzen.

Ansonsten wenn alles „legal“ abläuft haben sie gleiche Rechte und Pflichten wie bei „normaler“ Miete auch.

Im Mietvertrag ist ein Konto anzugeben - auf das einfach überweisen. Alles andere sollte schriftlich fixiert sein.

Viele Grüße
Vippi

halllo,schönen guten tag.Wo die miete hin geht ist meines wissens egal.;schreibe aber immer auf verwndugszweck whg mustermann strasse also wo du wohnst.Würde den Mieterbund anrufen die helfen dir liebe grüße luise

Hallo aus Bernburg,

ich wünsche aber bin skeptisch, dass die einen ehrlichen Vermieter haben. Überweisen Sie die Miete ohne schriftliche Vereinbarung an fremde Person (Sie können die Miete auch auf mein Konto einzahlen), besteht das Risiko, dass Sie wegen Mietschulden fristlos gekündigt werden. Hebt die empfangende Person das Geld sofort ab und verbraucht es, hat sie rechtlich gesehen ein Geschenk bekommen und muss das Geld nicht zurückzahlen.
Der Untermietvertrag besagt eigentlich das der Vermieter Hauptmieter ist und das er jederzeit sein Mietrecht wahrnehmen kann.

LG aus Bernburg

Es scheint sich um die Eigentumswohnung des Vermieters zu handeln ?Er kann ja aus verschiedenen Gründen , dort wohnhaft sein wollen .Wenn es eine Zweit- oder Drittwohnung ist , kann man sich ja nicht überall aufhalten.Er wird sicher seine Gründe haben.Sicherheitshalber würde ich mir das noch schriftlich geben lassen , dass die Miete auf das Konto der Freundin zu zahlen sei.Aber auch hier lässt sich ja im Zweifel nachweisen , dass die Buchungen „Miete“ sind.
Wie es mit den Rechten und Pflichten aussieht , kann ich nicht verbindlich sagen.

Hallo, grundsätzlich wird der Mieter durch ein Untermietverhältnis ebenso geschützt, wie in einem üblichen. Der Vm MUSS in jedem Fall erreichbar sein, bzw. selbst dafür Sorge tragen, daß ihn Mitteilungen des Mieters erreichen. Mein Rat: 1.)Brief per Einschreiben und Rückschein an die VM-Adresse schreiben, die im Mietvertrag genannt ist. In diesem Brief zur Bestätigung der Bankverbindung der Freundin auffordern, sowie eine Ansprechadresse fordern. 2.) Die nächste Miete auf das Konto der Freundin überweisen, jedoch mit dem Vermerk „Zahlung Miete Monat…für Herrn …, Wohnung… erfolgt UNTER VORBEHALT“-
Hierbei kann man unter gewissen Voraussetzungen das Geld zurückholen, falls doch etwas nicht mit dem Konto stimmen sollte, was ich allerdings nicht glaube. Du kannst dann beweisen, daß Du die Miete gezahlt hast.
Grundsätzlich gilt: alles schriftlich bestätigen lassen, Worte sind Schall und Rauch. Untermietverträge haben oft eine kürzere Kündigungsfrist und öfters auch Nebenabmachungen (z.B. möbliert usw.), sofern alles schriftlich festgehalten ist, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen- Alles Gute, Gruß- Achim

Hallo,

danke für die Anfrage.

Sie sind nur gegenüber Ihrem Vermieter zur Zahlung verpflichtet. Lassen Sie sich von Ihrem Vermieter erklären, warum er die Zahlung auf das Konto seiner Freundin gezahlt haben will.

Sie laufen Gefahr, dass die Mietzahlung an Ihren Untervermieter auf das Konto seiner Freundin unlauter ist und bei Regressansprüchen werden Sie diese nur schwer durchsetzen können. Außerdem kann der Untervermieter Sie permanent in die Mietzahlungspflicht nehmen, da Sie nachweislich keinen Nachweis für eine rechtmäßige Zahlung an ihn haben.

Ansonsten sind die Untermietverträge den normalen Mietverträgen gleichgestellt, Hier gelten die gleichen Pflichten und Recht wie in den normalen Mietverträgen auch. Das Namensschild Ihres Vermieters dürfen Sie nicht entfernen, denn er übt dort ja immer noch sein reguläres Mietrecht aus. Sie können lediglich Ihr eigenes Namensschild anbringen.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen