Vermieter betritt unbefugt eine Wohnung

Hallo liebe Wissenden,

folgendes Problem. Mietvertrag wurde gekündigt, fristgerecht. Vermieter möchte etwaigen Nachmietern die Wohnung zeigen. Verständlich! Das wurde auch ermöglicht. Man hat sich nach der Arbeit immer entsprechend zeit genommen um Interessenten die Wohnung zeigen zu können. Allerdings wurde von vornherein keinerlei Zustimmung gegeben, dass die Wohnung ohne die Anwesenheit der Mieterin durch den Vermieter begangen werden darf!!! Ganz im Gegenteil, der Vermieter hat öfter nachgefragt ob er das dürfe, und die Mieterin hat dies verneint.

Gester fand die Mieterin eine Benachrichtigung in ihremn Briefkasten, wo der Vermieter sie darauf aufmerksam gemacht hat, dass er die Wohnung betreten hat und sie noch Mängel zu beseitigen habe.

Was kann man in einem solchen Fall tun??? Schonmal vielen Dank vorab.

Viele Grüße

Stefan

Hallo,

bei der Frage, ob der VM die Wohnung betreten darf und wie angemessen der Mieter reagieren soll, wenn in Abwesenheit die Wohnung betreten wird, sollte man zwei unterschieliche Situationen beachten.

Der Mieter wohnt noch in der Wohnung. Dann hat der VM ohne Zustimmung des Mieters nichts in der Wohnung zu suchen und wenn doch, ist es Hausfriedensbruch. Ob es einen Sinn hat, hier Strafanzeige zu erstatten,muss stets aus derSituation und dem Mietverhältnis heraus geklärt werden.

Der Mieter wohnt bereits in einer anderen Wohnungen, hat die bisherige Wohnung jedoch noch nicht übergeben. Einrichtungsgegenstände sind in der Wohnung nicht mehr vorhanden. Hier handelt es sich zwar auch um Hausfriedensbruch, jedoch ist dieser schon alleine deswegen, weil der Mieter nichts mehr in der Wohnung hat, also auch persönliche Rechte relativ geringfügig verletzt werden, nicht zur Anzeige zu bringen. Eine Staatsanwaltschaft wird hier grundätzlich einstellen. Der Ärger ist hier höher als der Zweck.

folgendes Problem. Mietvertrag wurde gekündigt, fristgerecht.
Vermieter möchte etwaigen Nachmietern die Wohnung zeigen.
Verständlich! Das wurde auch ermöglicht. Man hat sich nach der
Arbeit immer entsprechend zeit genommen um Interessenten die
Wohnung zeigen zu können. Allerdings wurde von vornherein
keinerlei Zustimmung gegeben, dass die Wohnung ohne die
Anwesenheit der Mieterin durch den Vermieter begangen werden
darf!!! Ganz im Gegenteil, der Vermieter hat öfter nachgefragt
ob er das dürfe, und die Mieterin hat dies verneint.

Gester fand die Mieterin eine Benachrichtigung in ihremn
Briefkasten, wo der Vermieter sie darauf aufmerksam gemacht
hat, dass er die Wohnung betreten hat und sie noch Mängel zu
beseitigen habe.

z.B. Beispiel ?

Gruss Günter

Hallo Günter,

die Mieterin wohnt noch in der Wohnung. Mal angenommen Sie erstattet Anzeige wegen Hausfriedensbruch … wo ist ihr Mehrwert? Was hat das für Konsequenzen gegen den VM als auch für die Mieterin?

In dem Schreiben stand, dass sie noch streichen müsste. Wann Sie das macht, geht den VM doch solange nichts an, solange es bis zum Übergabetermin geschehen ist, oder?

Viele Grüße

Stefan

Hallo Günter,

die Mieterin wohnt noch in der Wohnung. Mal angenommen Sie
erstattet Anzeige wegen Hausfriedensbruch … wo ist ihr
Mehrwert?

Gar keiner.

Man erklärt wegen der verbotenen Eigenmacht 858 BGB die Aufrechnung mit den Renovierpflichten.
M.E. VM hat nicht so gute Karten.

Persönlichkeisrechte verletzen bedeutet immer eine Höhe von 500Euro zu aufrechnen.
Bitte keine Summe nennen.

Man behält sich die Strafanzeige ausdrücklich vor.

Jetzt kann er nicht gut schlafen.

Möglichts erst wenn man weg ist.

Zeugen mitnehmen zur Übergabe.

Jakob

Was hat das für Konsequenzen gegen den VM als auch
für die Mieterin?

In dem Schreiben stand, dass sie noch streichen müsste. Wann
Sie das macht, geht den VM doch solange nichts an, solange es
bis zum Übergabetermin geschehen ist, oder?

Viele Grüße

Stefan

Hallo Günter,

die Mieterin wohnt noch in der Wohnung. Mal angenommen Sie
erstattet Anzeige wegen Hausfriedensbruch … wo ist ihr
Mehrwert?

Gar keiner.

Man erklärt wegen der verbotenen Eigenmacht 858 BGB die
Aufrechnung mit den Renovierpflichten.
M.E. VM hat nicht so gute Karten.

Das heißt, wenn ich das richtig verstehe, man kann aufgrund der verletzten Persönlichkeitsrechte 500 Euro einklagen, wenn man die Renovierungsarbeiten schon ausgeführt hat?

Persönlichkeisrechte verletzen bedeutet immer eine Höhe von
500Euro zu aufrechnen.
Bitte keine Summe nennen.

Man behält sich die Strafanzeige ausdrücklich vor.

Also läuft das ganze am besten direkt über einen Anwalt?

Jetzt kann er nicht gut schlafen.

Na hoffentlich, sowas ist ja auch ein Unding und total unmenschlich!

Möglichts erst wenn man weg ist.

Zeugen mitnehmen zur Übergabe.

Jakob

Vielen Dank!!!

Was hat das für Konsequenzen gegen den VM als auch
für die Mieterin?

In dem Schreiben stand, dass sie noch streichen müsste. Wann
Sie das macht, geht den VM doch solange nichts an, solange es
bis zum Übergabetermin geschehen ist, oder?

Viele Grüße

Stefan

Hallo Günter,

die Mieterin wohnt noch in der Wohnung. Mal angenommen Sie
erstattet Anzeige wegen Hausfriedensbruch … wo ist ihr
Mehrwert? Was hat das für Konsequenzen gegen den VM als auch
für die Mieterin?

In dem Schreiben stand, dass sie noch streichen müsste. Wann
Sie das macht, geht den VM doch solange nichts an, solange es
bis zum Übergabetermin geschehen ist, oder?

Viele Grüße

Hallo Stefan,

ein Mehrwert ist nicht vorhanden. Das Einzige was passieren kann ist, dass beide Seiten streiten, wenn es bislang nicht geschehen ist.

Im Gegensatz zu Jakob sehe ich auch keinen Nutzen, ohnehin aber keine Möglichkeit einer Aufrechnung mit Folgen einer verbotenen Eigenmacht. Hier ist nichts aufzurechnen, wenn es zur Staatsanwaltschaft geht. Da die StA entweder die Anzeige zurückweist und kein öffentliches Interesse bekundet oder aber im Falle der Handlung hier Bussgeld ausgesprochen wird, mit dem kann aber der Mieter nicht aufrechnen. Dieses Geld bekommt der Staat bzw. je nach Zuordnung eine Einrichtung.

Interessanter ist doch wohl, wobei sie bis zur Wohnungsübergabe ja auch noch Zeit hat, ob die Mieterin überhaupt renovieren muss. Hierbei muss die Mieterin aber gewisse Vorsicht walten lassen. Sie darf, bevor sie Klarheit hat, ob sie Leistungen zu erbringen hat, dem VM auch mündlich nicht zusagen, dass sie renovieren wird. Eine solche Zusage kann nachträglich nicht damit abgetan werden, dass nach dem Vertrag es nicht notwendig sei.

Also. Zuerst nun mal prüfen lassen, ob Malerarbeiten wirksam vereinbart sind. Dann erst dem VM Zusagen oder Ablehungen erteilen.

Gruss Günter

Man erklärt wegen der verbotenen Eigenmacht 858 BGB die
Aufrechnung mit den Renovierpflichten.
M.E. VM hat nicht so gute Karten.

Das heißt, wenn ich das richtig verstehe, man kann aufgrund
der verletzten Persönlichkeitsrechte 500 Euro einklagen, wenn
man die Renovierungsarbeiten schon ausgeführt hat?

Hallo Stefan,

genau dies was hier Jakob darlegt, würde ich bestreiten. Vor allem aber können Folgen einer Straftat - um eine solche handelt es sich bei Hausfriedensbruch - nicht mit Forderungen aufgerechnet werden. Der Mieter hat keinerlei Aussicht vor Gericht, das ihm hier - im Gegensatz zu einer Beleidigung - einen Schmerzensgeldanspruch erwächst.

Persönlichkeisrechte verletzen bedeutet immer eine Höhe von
500Euro zu aufrechnen.
Bitte keine Summe nennen.

Man behält sich die Strafanzeige ausdrücklich vor.

Also läuft das ganze am besten direkt über einen Anwalt?

Und dann, man hat sein Geld zusätzlich los. Es mag Einzelfälle geben, wo hier tatsächlich die StA eingreift, aber sie sind angesichts des Auszuges sehr gering. Und dann bekommt der Mieter kein Geld, sondern die Staatskasse.

Jetzt kann er nicht gut schlafen.

Na hoffentlich, sowas ist ja auch ein Unding und total
unmenschlich!

Ein VM, der sich so verhält, wird ruhig schlafen, weil er weiss, dass ihm nichts passiert. So ist es nun mal.

Gruss Günter

Hallo nochmal,

sorry wenn ich nochmal nachfragen muss, was bedeutet es dass ich aufgrund der Eigenmacht mit den Renovierungspflichten aufrechnen kann? Das geht doch gar nicht nachdem ich ausgezogen bin, weil genau an dem Tag möchte der Vermieter ja die Wohnung im renovierten Zustand sehen.

Trotzdem schonmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

Gruß

Stefan

Lieber Günter ich bin davon ausgegangen, daß eine Renovierung noch erfolgen soll.
Was der VM getan hat, reicht zur fristlosen Kündigung, grob unbillig wäre es in einem solchen Fall, wenn der Verletzte auch noch Schäden ersetzen müsste bzw Dienste erledigen müsste. .
Ist die Wohnung bereits leer sehe ich auch f. Hausfriedenbruch nicht die geringste Handhabe gg. d. VM für den Fall ist natürlich nichts zu machen.

Sonst aber sind die Mglkt gut ohne weitere Leistungen davon zu kommen.

Besonders wenn ein falscher Schlüssel genutzt wurde, um in die Whng zu gelangen.

Jakob

„die Mieterin wohnt noch in der Wohnung. steht oben im Posting“

Beleidigung und Hausfriedensbruch sind Privatklagedelikte, die sind so gut wie nie von Amts wegen verfolgt werden.
Schiedsmannspflicht.

Jakob z 2ten

Man erklärt wegen der verbotenen Eigenmacht 858 BGB die
Aufrechnung mit den Renovierpflichten.
M.E. VM hat nicht so gute Karten.

Das heißt, wenn ich das richtig verstehe, man kann aufgrund
der verletzten Persönlichkeitsrechte 500 Euro einklagen, wenn
man die Renovierungsarbeiten schon ausgeführt hat?

Nein nicht wenn man schon woanders wohnt.

Hallo Stefan,

genau dies was hier Jakob darlegt, würde ich bestreiten. Vor
allem aber können Folgen einer Straftat - um eine solche
handelt es sich bei Hausfriedensbruch - nicht mit Forderungen
aufgerechnet werden. Der Mieter hat keinerlei Aussicht vor
Gericht, das ihm hier - im Gegensatz zu einer Beleidigung -
einen Schmerzensgeldanspruch erwächst.

Persönlichkeisrechte verletzen bedeutet immer eine Höhe von
500Euro zu aufrechnen.
Bitte keine Summe nennen.

Man behält sich die Strafanzeige ausdrücklich vor.

Also läuft das ganze am besten direkt über einen Anwalt?

Und dann, man hat sein Geld zusätzlich los. Es mag Einzelfälle
geben, wo hier tatsächlich die StA eingreift, aber sie sind
angesichts des Auszuges sehr gering. Und dann bekommt der
Mieter kein Geld, sondern die Staatskasse.

Jetzt kann er nicht gut schlafen.

Na hoffentlich, sowas ist ja auch ein Unding und total
unmenschlich!

Ein VM, der sich so verhält, wird ruhig schlafen, weil er
weiss, dass ihm nichts passiert. So ist es nun mal.

Gruss Günter

Hallo Stefan!

Gester fand die Mieterin :eine Benachrichtigung in :ihremn Briefkasten, wo der :Vermieter sie darauf :aufmerksam gemacht
hat, dass er die Wohnung :betreten hat…

Wie kam der Vermieter überhaupt in die Wohnung? Wie kam er an einen Wohnungsschlüssel?

Gruß
Wolfgang

@Stefan Verscheißern geht nicht.

Hallo nochmal,

sorry wenn ich nochmal nachfragen muss, was bedeutet es dass
ich aufgrund der Eigenmacht mit den Renovierungspflichten
aufrechnen kann? Das geht doch gar nicht nachdem ich
ausgezogen bin, weil genau an dem Tag möchte der Vermieter ja
die Wohnung im renovierten Zustand sehen.

Trotzdem schonmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

Gruß

Stefan

von Stefan Datum: 12.5.2005 11:41 Uhr Bewertungspunkte: (0) Gelesen: 54 mal
Hallo Günter,

die Mieterin wohnt noch in der Wohnung. Mal angenommen Sie erstattet Anzeige wegen Hausfriedensbruch … wo ist ihr Mehrwert? Was hat das für Konsequenzen gegen den VM als auch für die Mieterin?

In dem Schreiben stand, dass sie noch streichen müsste. Wann Sie das macht, geht den VM doch solange nichts an, solange es bis zum Übergabetermin geschehen ist, oder?

Verscheißern geht nicht.
Jakob

Viele Grüße

Stefan

Hallo Jakob,

erstmal vielen Dank für deine Hilfe!
Aber ich glaube du hast folgende Satz missverstanden:

" Das geht doch gar nicht nachdem ich
ausgezogen bin, weil genau an dem Tag möchte der Vermieter ja
die Wohnung im renovierten Zustand sehen. "

Dieser Satz ist auf die theoretische Zukunft bezogen und nicht auf den Präsens.

De Facto, die Mieterin wohnt noch in der Wohnung und der VM hat einen Generalschlüssel zu allen Wohnungen in seinem Haus.

Die Renovierungsarbeiten sind vertraglich vereinbart worden, sodass beim Auszug renoviert werden muss.

Nachdem was ich bis jetzt gehört habe, werde ich Ihr besser sagen nichts zu tun, da es nichts nützt wenn der Staat sich die Kassen füllt. Leider. Trotzdem nochmal vielen Dank an alle „Helfer“

Gruß

Stefan