Vermieter kommuniziert keinen Termin zur Abgabe

Nehmen wir folgenden Fall an:

Ein Mieter kündigt seinen Mietvertrag (Zimmer in Wohngemeinschaft) fristgemäß. Der Vermieter bestätigt die Kündigung und kündigt an, sich bezüglich der Übergabe bei ihm zu melden, wozu es jedoch bis kurz vor Ende der Mietsache nicht kommt.

Ist der Mieter nun dazu verpflichtet sich um einen Termin zu kümmern oder liegt die Verantwortung hier beim Vermieter (der ja ein Interesse an seiner Wohnsache haben sollte)?
Wie verhält es sich, wenn der Vermieter einen Termin ausmacht, dem der Mieter nicht nachkommen kann?
Wie kurzfristig muss der Mieter auf Terminvorschläge seitens des Vermieters eingehen?
Wäre eine Übergabe der Wohnung mithilfe eines neutralen Zeugens möglich?

Liebe Grüße,
Denyo9

Die Rückgabepflicht liegt beim Mieter
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__546.html

D.h. der Mieter muss sich aktiv darum kümmern, dass er seine Pflicht erfüllt - und hierzu überlicherweise eben auch kommunizieren.
Nicht der Mieter darf also Däumchendrehend warten, bis sein Vertragspartner sich rührt - sondern umgekehrt.

liegt die Verantwortung hier beim Vermieter (der ja ein Interesse an seiner Wohnsache haben sollte)?

Um darauf einzugehen:
Dem Vermieter kann das eigentlich egal sein > denn wenn der Mieter seine Pflicht erst verspätet erfüllt, dann ist er zur Zahlung von Nutzungsausfallentschädigung verpflichtet.

alle Details, die auch die übrigen Fragen beantworten werden, hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/beendi…