Nehmen wir folgenden Fall an:
Ein Mieter kündigt seinen Mietvertrag (Zimmer in Wohngemeinschaft) fristgemäß. Der Vermieter bestätigt die Kündigung und kündigt an, sich bezüglich der Übergabe bei ihm zu melden, wozu es jedoch bis kurz vor Ende der Mietsache nicht kommt.
Ist der Mieter nun dazu verpflichtet sich um einen Termin zu kümmern oder liegt die Verantwortung hier beim Vermieter (der ja ein Interesse an seiner Wohnsache haben sollte)?
Wie verhält es sich, wenn der Vermieter einen Termin ausmacht, dem der Mieter nicht nachkommen kann?
Wie kurzfristig muss der Mieter auf Terminvorschläge seitens des Vermieters eingehen?
Wäre eine Übergabe der Wohnung mithilfe eines neutralen Zeugens möglich?
Liebe Grüße,
Denyo9