Vermieter schalten Heizung ab!

Darf der Vermieter nach belieben die Heizung abschalten auch wenn Kinder im Haushalt leben?

NEIN !..

Servus,

in der Rechtsprechung wird es für ausreichend erachtet, wenn in der Mietwohnung eine Temperatur von 18 °C nachts und 20 °C tagsüber bei geschlossenen Fenstern erreicht werden kann.

Wenn ein Kind bei höheren Temperaturen gehalten werden soll, ist das Sache des Mieters.

Schöne Grüße

MM

sicher? er muss nur sicherstellen, das die wohnung die nötige temperatur hat. solange es in der wohnung warm genug ist, kann er auch die heizung abstellen

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Bei der klaren und ausführlichen beschreibung
ein klares vielleicht

hallo.

Darf der Vermieter nach belieben die Heizung abschalten auch
wenn Kinder im Haushalt leben?

der vermieter muß dafür sorgen, daß rund um die uhr genügend warmwasser zur verfügung steht.
er muß den mietern auch eine möglichkeit geben, die raumtemperatur auf 18-20°C zu bringen.

er darf sich auch in den keller stellen und munter die heizung ein- und ausschalten. aber nicht nach belieben, sondern eben im genannten rahmen.

ob kinder im haushalt leben, ist erstmal völlig egal.

gruß

michael

sicher?

Ich denke schon.

er muss nur sicherstellen, das die wohnung die nötige
temperatur hat. solange es in der wohnung warm genug ist, kann
er auch die heizung abstellen

In der Frage stand aber „nach Belieben“. Nach Belieben darf er nicht, denn er muss ja die Erlangung der bereits genannten Mindestemperaturen sicherstellen.

OK, ist Wortklauberei.
Ohne weiter Infos wird man nicht erkennen, ob in diesem Fallbeispiel eine zulässige Absenkung/Abschaltung vorliegt oder eine willkürliche Handlung mit Unterschreitung der Mindesttemperaturen.

Es gibt keine gesetzliche Regelung über die Dauer der Heizperiode. Die Rechtsprechung bezieht sich immer nur auf den konkreten Einzelfall und ist selbst dann nicht einheitlich. Allgemein gilt aber, dass der Vermieter spätestens dann heizen muss, wenn die Zimmertemperatur tagsüber, n. h. M. von 7-23 Uhr, unter 18° Celsius sinkt. Manche nehmen auf die mindestens drei Tage vorherrschende Außentemperatur Bezug, ob die Heizung auch außerhalb einer vereinbarten Heizperiode eingeschaltet werden muss.

Nun hat der VM hierbei aber auch die Interessen der Mietergemeinschaft zu berücksichtigen, die die erhöhten Kosten des Betriebs des Heizkessels mitzutragen hätten. Meint: Besonderes Wärembedürfnis von Kindern, Schreibtischtätern oder Nachtarbeitern müssen sie nicht pauschal mitfinanzieren, sondern können zurecht auf individuelle Zuheizungsmöglichkeiten der Bedürftigen und Nachtabsenkung aus Energie- und Kosteneinsparungsgründen verweisen.

Andererseits kann sich der VM einem einstimmen Votum der Hausgemeinschaft, die Heizung wie das zwingend durchgängig bereitzustellenden Warmwasser rund ums Jahr verfügbar zu halten, nicht deshalb verschliessen, weil er nicht zweimal jährlich nachtanken oder häufigere Wartungen veranlassen möchte.

G imager

Macht er das?
Oder ist die Heizung nur im Sommerbetrieb?