Hallo,
könnte ein Vermieter wenn er bei der Nebenkostenabrechnung vom Vorjahr die Umlage des Oberflächenwasser vergisst, dies im nächsten Jahr bei der Abrechnung nachholen?
Oder ist dies dann schon ‚Verjährt‘ ?
Gruß
Darius
Hallo,
könnte ein Vermieter wenn er bei der Nebenkostenabrechnung vom Vorjahr die Umlage des Oberflächenwasser vergisst, dies im nächsten Jahr bei der Abrechnung nachholen?
Oder ist dies dann schon ‚Verjährt‘ ?
Gruß
Darius
Hallo!
2) Möglich schon, kommt halt auf den Zeitpunkt an. Max. 1 Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode kann noch berichtigt oder nachgefordert werden.
Also Abrechnung des Jahres 2013 kann noch bis 31.12.2014 (Eingang beim Mieter)nachgebessert werden oder erstmals eingereicht werden.
Danach nicht mehr.
Info dazu :
http://www.mieterverein-koeln.de/bgh_betriebskostena…
MfG
duck313