Vermieter weigert sich Gaskosten mit zu zahlen

Im Haus wohnt Pärchen in einer Dachwohnung(65qm)und unten Vermieter mit Freundin(Eigentümer des Hauses).Vermieter heizt mit Kamin und hat keine Heizkosten!D.h. beim Ablesen der Heizung hat dieser null Einheiten.Dieser behauptet keine Gaskosten mit zahlen zu müssen. Die gesamten Gaskosten ca. 1000€im Jahr muss das junge Pärchen tragen.Wird nicht auch Gas für Warmwasser verbraucht?
Im Sommer wird die Heizung nicht angemacht und trotzdem wird Gas verbraucht!!!
Was sieht hier die Rechtslage aus?
Und hat Vermieter Recht mit seiner Behauptung,dass dieser keine Heizung anmacht und deshalb auch kein Gas verbraucht?
(Es besteht ein gemeinsamer Gasanschluss)

warmwasserbereitung könnte auch über durchlauferhitzer erfolgen. oder erfolgt in beiden einheiten definitiv eine warmwasserbereitung mit gas?

zudem wäre die frage, ob der kamin „nur“ den wohnraum beheizt oder ob er an das heizungssystem gekoppelt ist. ansonsten hätte ja z. b. das bad gar keine heizung …

also mehr infos wären durchaus brauchbar

Es gibt verbrauchsabhängige Warmwasserbereitungskosten - die zahlt jeder entsprechend seinem Verbrauch - und verbrauchs un abhängige Warmwasserbereitungskosten, die zahlt jeder nach dem geltenden Verteilungsschlüssel, egal, wie hoch der Verbrauch war.

Die Abrechnung (gibt es denn überhaupt eine nachvollziehbare?) dürfte demnach wohl nicht ganz korrekt sein.

Gruß
smalbop