Vermieter will die Mietbescheinigung nicht ausfüll

Hallo,

wie sieht das aus, wenn jemand ALG II bezieht und gerne bei einem Freund in die Wohnung einziehen möchte und der Vermieter sich weigert die Mietbescheinigung auszufüllen? Das Problem ist, dass die Wohnung, weit unterm Mietspiegel, vermietet wird, da die Mutter von ihm den Vermieter kennt! Der Vermieter meint, er würde in Schwierigkeiten kommen und müsste dann die volle Miete, die allerdings unbezahlbar wäre, verlangen!

Kann sich der Vermieter nicht selbst aussuchen wieviel Miete er verlangt? Der Mietspiegel ist doch nur eine Orientierung und keine Vorgabe, oder?
Das Amt will doch nur den Bedarf ermitteln und nicht irgendwelche Prüfungen anstellen ob die Wohnung nicht zu günstig vermietet wird. Ist doch lächerlich! Wovor fürchtet der Vermieter sich?

Stimmt das, was der Vermieter sagt oder will man einfach nur vermeiden, dass die Person, die ALG II bezieht, dazu zieht? Mir kommt das alles ein bisschen seltsam und wie abgesprochen vor…

LG

Hi,

der Vermieter
sich weigert die Mietbescheinigung auszufüllen? Das Problem
ist, dass die Wohnung, weit unterm Mietspiegel, vermietet
wird, Der Vermieter
meint, er würde in Schwierigkeiten kommen und müsste dann die
volle Miete, die allerdings unbezahlbar wäre, verlangen!
Das Amt will doch nur den Bedarf ermitteln und nicht
irgendwelche Prüfungen anstellen ob die Wohnung nicht zu
günstig vermietet wird. Ist doch lächerlich! Wovor fürchtet
der Vermieter sich?

Wenn der Vermieter eine geringe Miete veranschlagt hat, dann kann sich bei ihm der Werbungskostenabzug einschränken.
Wenn die tatsächliche Miete 56 - 75 % unter der ortsüblichen Miete liegt, so könnte vermutlich eine Einkunftserzielungsabsicht vom Finanzamt verlangt werden. Falls diese gegenüber dem Finanzamt nicht positiv gelingt, wird der Werbungskostneabzug vermutlich eingeschränkt.
Ist nur die Frage ob das Jobcenter solche Sachen ans Finanzamt weiterleitet?!

Viel Gruß von Tara

Hallo,

verstehe ich das richtig, die Freundin des Mieters möchte vom Vermieter (des Freundes) eine Mietbescheinigung ausgefüllt haben?

Wenn’s so ist, dann wird das wohl nix werden.

Gruß

Joschi

Wenn der Vermieter eine geringe Miete veranschlagt hat, dann
kann sich bei ihm der Werbungskostenabzug einschränken.
Wenn die tatsächliche Miete 56 - 75 % unter der ortsüblichen
Miete liegt, so könnte vermutlich eine
Einkunftserzielungsabsicht vom Finanzamt verlangt werden.
Falls diese gegenüber dem Finanzamt nicht positiv gelingt,
wird der Werbungskostneabzug vermutlich eingeschränkt.

Oder er versteuert die Mieteinnahmen erst gar nicht…

Gruß
smalbop

Das Problem
ist, dass die Wohnung, weit unterm Mietspiegel, vermietet
wird, da die Mutter von ihm den Vermieter kennt! Der Vermieter
meint, er würde in Schwierigkeiten kommen und müsste dann die
volle Miete, die allerdings unbezahlbar wäre, verlangen!

da hat der vermieter recht. wenn er zu wenig miete verlangt, bekommt er schwierigkeiten mit dem finanzamt und muss (sogar nachträglich) das versteuern, was die wohnung wirklich gebracht hätte.
http://www.cecu.de/1635+M57bb0ae1b13.html

ja… aber der beim jobcenter wird ja wohl nicht überprüfen ob der vermieter alles richtig versteuert! das liegt doch gar nich in seinem aufgabengebiet!
ich weiss echt nicht was ich machen soll! dann kann ich da nich einziehen!
ich finde so schnell keinen neuen job und würde gerne noch eine weiterbildung machen! der vermieter wirft mein ganzes leben um :frowning: hab meine wohnung schon gekündigt, weil ich damit nich gerechnet habe…

Hallo,

auch in Antworten zu Antworten usw. muss man die FAQ beachten.

Und ansonsten: Es ist natürlich ein Unverschämtheit von diesen reichen Geldsäcken, auch VM genannt, nicht nur das Gesetz nicht biegen zu wollen, sondern darüber hinaus sich einfach zu weigern die paar läppischen Verluste hinzunehmen, die aus kombinierter ermässigter Miete und erhöhter Steuerlast resultieren.

Hat doch eh genug Kohle so’n VM, dass weiss man doch! Hau drauf!

Wer Ironie findet, darf sie behalten…

Gruß
Nita

4 Like

der vermieter wirft mein ganzes
leben um
:frowning: hab meine wohnung schon gekündigt, weil ich damit
nich gerechnet habe…

…und schon haben wir wieder einen Schuldigen gefunden :wink:

und das ist natürlich nicht der Vollhonk, der seine Wohnung kündigt, ohne eine neue zu haben

2 Like

faq:1129 (owt)

Mir stellt sich hier eine ganz andere Frage:

eine Frau ALG II Empfängerin zieht bei dem Freund ein.
Sie will von dem Vermieter eine Bescheinigung über Miete, die sie selbst gar nicht zahlt ?

Warum soll diese Frau nicht in die Wohnung des Freundes mit einziehen ?

Man kann es ihr doch gar nicht verbieten, und der Vermieter hat doch sicherlich nichts dagegen.

Allerdings könnte noch geprüft werden, ob hier evt. eine eheähnliches Verhältnis vorliegt - und evt. das ALG II gekürzt werden muss.

Gruß Merger

2 Like

Steuer ohne Einnahmen?
Hallöchen,

da hat der vermieter recht. wenn er zu wenig miete verlangt, bekommt er schwierigkeiten mit dem finanzamt

Sicher, er kann dann entsprechende Ausgaben nicht mehr steuerlich absetzen.
Aber das als „Schwierigkeiten“ bezeichnen ist doch nicht unbedingt gerechtfertigt?

und muss (sogar nachträglich) das versteuern, was die wohnung wirklich gebracht hätte.

Öhm?
Das wäre mir vollkommen neu. Gibt es dafür irgendwelche Belege?

Gibt es auch eine Möglichkeit für das Finanzamt, dem Vermieter (sogar nachträglich) fehlende Mieteinnahmen zu versteuern, wenn eine Wohnung leersteht oder für Eigenbedarf genutzt wird?

Gruß,
Michael

Gibt es auch eine Möglichkeit für das Finanzamt, dem Vermieter
(sogar nachträglich) fehlende Mieteinnahmen zu versteuern,
wenn eine Wohnung leersteht oder für Eigenbedarf genutzt wird?

lies doch einfach, was ich verlinkt habe. es geht um die versteuerung der ÜBRIGEN einnahmen.

da hat der vermieter recht. wenn er zu wenig miete verlangt,
bekommt er schwierigkeiten mit dem finanzamt und muss (sogar
nachträglich) das versteuern, was die wohnung wirklich
gebracht hätte.

So ein Quatsch.
Nicht vorhandene Einnahmen nüssen auch nicht versteuert werden.

http://www.cecu.de/1635+M57bb0ae1b13.html

Bitte unterscheiden zwischen Einnahmen einerseits und Werbekosten andererseits.

Jaja, für Nicht-Buchhalter kommt unterm Strich das gleiche dabei raus.

Gruß

1 Like

Hallo,

Hallo,

wie sieht das aus, wenn jemand ALG II bezieht und gerne bei
einem Freund in die Wohnung einziehen möchte und der Vermieter
sich weigert die Mietbescheinigung auszufüllen?

Wem soll der Vermieter eine Bescheinigung ausstellen ?
Der ALG II Empfängerin ?
Aus welchem Grund - diese ist ja keine Mieterin und zahlt auch keine Miete.

Was würde es der ALG II Empfängerin bringen, wenn der Vermieter eine Bescheinigung mit folgendem Wortlaut ausstellen würde.

Mein Mieter Herr XX hat eine 3 Zimmer Wohnung und zahlt eine mtl. Miete von 400 €. Seine Lebensgefährtin Frau YY ist am 01.08. in diese Mietwohnung eingezogen.

Das Amt will doch nur den Bedarf ermitteln.

Den Bedarf von wem ?

Es wäre evt. zu prüfen, ob ein eheähnliches Verhältnis vorliegt und deshalb das ALG II gekürzt werden muss.

Gruß Merger

Jaja, für Nicht-Buchhalter kommt unterm Strich das gleiche
dabei raus.

genau.

Verstehe ich jetzt nicht.
Ich verstehe: Es geht um die Nichtanrechnbarkeit der übrigen Ausgaben. Zur Klarstellung: Einnahmen die man nicht hat, werden nicht versteuert.

vnA

Wo kommt da was gleiches raus?
In meiner Hosentasche als VM, bei meiner Steuererklärung, oder wo?

6000 Miete pa - 500 NK = 5500 zu versteuern / in der Hosentasche

3000 Miete pa - 500 NK = 2500 in der Tasche
3000 Miete pa - 250 anrechenb. NK = 2750 zu versteuern.

(irgendwo kommt dann auch noch die Abschreibung, das sind aber nur Peanuts)

vnA

Hi

Verstehe ich jetzt nicht.
Ich verstehe: Es geht um die Nichtanrechnbarkeit der übrigen
Ausgaben. Zur Klarstellung: Einnahmen die man nicht hat,
werden nicht versteuert.

Das würden wohl gerne alle so wollen. Wäre ja auch nach normalen menschlichen Verstand auch so. Von mir wurde das so verstanden:

Es gibt aber seit Weigel den sogenannten geldwerten Vorteil. Das sind eben nicht nur Trinkgelder oder Firmenvorteile, leider. Darunter fallen wohl auch Vermietungen ohne eine Gewinnabsicht. Dh. es wäre ein Hobby und damit nicht absetzungsfähig.

Andererseits besagt der Link, das 56% zumindest die Bemessung wäre, die eine Gewinnabsicht vermuten läßt. Danach eben nicht mehr. Wenn darunter doch eine Gewinnabsicht bekundet wird, berechnet eben das Amt die entgangene normale Miete. Dann dürfte auch wieder die AFA etc. gelten. Aber ein Experte bin ich auf diesem Gebiet auch nicht.

vlg MC

Hi,

Andererseits besagt der Link, das 56% zumindest die Bemessung
wäre, die eine Gewinnabsicht vermuten läßt. Danach eben nicht
mehr.

der Link bezieht sich auf die Vermietung an nahe Angehörige.
Ob das auch für fremde Mieter so gilt, weiß ich nicht.

Wenn darunter doch eine Gewinnabsicht bekundet wird,
berechnet eben das Amt die entgangene normale Miete.

Genau das tut das FA aber nicht,

Dann dürfte auch wieder die AFA etc. gelten.

sondern kürzt die Werbungskosten prozentual im Verhältnis der Wohnfläche der „billigen“ Wohnung zur Gesamtwohnfläche.
Übrigens genauso wie bei eigengenutzten Wohnungen.

Aber ein Experte bin
ich auf diesem Gebiet auch nicht.

Hier ist jeder ein Experte. :wink:

Gruß

Wo kommt da was gleiches raus?

Das habe ich ohne zu rechnen nur so hingeschrieben. :wink:
Nö hat’s verstanden, denke ich.

In meiner Hosentasche als VM, bei meiner Steuererklärung, oder
wo?

6000 Miete pa - 500 NK = 5500 zu versteuern / in der
Hosentasche

3000 Miete pa - 500 NK = 2500 in der Tasche
3000 Miete pa - 250 anrechenb. NK = 2750 zu versteuern.

Superrechnung! Du sparst 'ne Menge Steuern bei 2.750! :wink:

Gruß