Hallo,
wie sieht das aus, wenn jemand ALG II bezieht und gerne bei einem Freund in die Wohnung einziehen möchte und der Vermieter sich weigert die Mietbescheinigung auszufüllen? Das Problem ist, dass die Wohnung, weit unterm Mietspiegel, vermietet wird, da die Mutter von ihm den Vermieter kennt! Der Vermieter meint, er würde in Schwierigkeiten kommen und müsste dann die volle Miete, die allerdings unbezahlbar wäre, verlangen!
Kann sich der Vermieter nicht selbst aussuchen wieviel Miete er verlangt? Der Mietspiegel ist doch nur eine Orientierung und keine Vorgabe, oder?
Das Amt will doch nur den Bedarf ermitteln und nicht irgendwelche Prüfungen anstellen ob die Wohnung nicht zu günstig vermietet wird. Ist doch lächerlich! Wovor fürchtet der Vermieter sich?
Stimmt das, was der Vermieter sagt oder will man einfach nur vermeiden, dass die Person, die ALG II bezieht, dazu zieht? Mir kommt das alles ein bisschen seltsam und wie abgesprochen vor…
LG