Vermieter zahlt Heizkosten nicht, Heizungssperre droht

Hallo,
folgender angenommener Fall:
Der Vermieter mehrerer Häuser zahlt die Heizkostenabschläge an die Stadtwerke mehrere Monate lang nicht. Daraufhin schreiben die Stadtwerke allen Mietern der Häuser einen Brief, in dem sie androhen, die Heizung zu sperren, wenn der Rückstand, der zu diesem Zeitpunkt ca. 4.400 € beträgt, nicht bezahlt wird. Der Vermieter kümmert sich schon seit einiger Zeit um gar nichts mehr, daher hat auch vor einigen Monate die Hausverwaltung gekündigt, die sich vorher wenigstens noch etwas um die Mieter gekümmert hat und wohl auch dafür gesorgt hat, dass die Heizkosten bezahlt werden. Ein Mieter lässt sich von einem Anwalt beraten, dieser rät, die Warmmiete aller Mieter ab dem kommenden Monat auf ein neu eingerichtetes Gemeinschaftskonto zu überweisen und davon die Rückstände bei den Stadtwerken zu bezahlen. Die Mieter sind alle einverstanden und unterschreiben eine entsprechende Erklärung, die den Stadtwerken übergeben wird, so dass die Heizung nicht gesperrt wird. Das Konto wird eröffnet, doch noch bevor die nächste Miete fällig wird, weigern sich plötzlich einige Mieter, die Miete auf das Konto zu überweisen. Ein anderer Rechtsanwalt, den diese konsultiert haben, hat davon abgeraten, mit der Begründung, dass ein Rückzahlungsanspruch (Heizkostenguthaben) gegen den Vermieter bestehen könnte (das ist auch wahrscheinlich so), den man nicht mehr realisieren könne, wenn man die ganze Miete an die Stadtwerke zahlt. Man solle nur den Abschlag für den kommenden Monat zahlen, aber keine Rückstände. Nun die Frage: inwieweit ist die von den Mietern unterschriebene Erklärung rechtlich bindend, in der sie den Stadtwerken zugesichert haben, die Rückstände so weit wie möglich auszugleichen? Und dürfen die Stadtwerke, wenn die Mieter sich nicht an diese Erklärung halten, sondern nur den Abschlag für den laufenden Monat zahlen, die Heizung sperren?

LG Nelly

Hallo!

was das mit einen nun angeblich nicht mehr möglichen Rückzahlung von Guthaben aus Heizkostenabrechnung zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht !

Vor allem, wer sollte die denn überhaupt machen, wenn Vermieter nichts macht und Verwaltung nun auch nicht mehr tätig wird ? Die Stadtwerke werden keine Abrechnung machen.

In solchen Fällen (aber warum soll ich das eigentlich erzählen, wenn man schon Anwälte beschäftigt ?) zahlt man erst einmal die Heizkostenvorauszahlungen nicht mehr an den Vermieter sondern nach Absprache an die Stadtwerke.
Dann wird i.d.R. auch weiter geliefert.

Den Rückstand könnte man dann nach vorheriger Ankündigung beim Vermieter von der Miete abziehen und ebenfalls an Stadtwerke bezahlen.

MfG
duck313

Hallo

Das sinnvollste und fairste (untereinander) wäre, wenn alle Betroffenen sich als Interessengemeinschaft gemeinschaftlich von einem Anwalt beraten lassen, sich die Anwaltskosten teilen und dann auch gemeinschaftlich handeln.
Wenn nur einer aus der Reihe tanzt, dann wird das nicht funktionieren.

inwieweit ist die von den Mietern unterschriebene Erklärung rechtlich bindend, in der sie den Stadtwerken zugesichert haben, die Rückstände so weit wie möglich auszugleichen?

für was sind in Deiner Welt Vereinbarungen da?
in der normalen Welt sind Vereinbarungen/Verträge einzuhalten

Alles weitere sollten mit dem bereits hinzugezogenen Anwalt besprochen werden. Es gibt durchaus Möglichkeiten, aber unter den geschilderten Umständen (kein Interesse an gemeinschaftlichem Handeln, Nicht-Einhalten-Wollen von Vereinbarungen), dürfte es sinnvoller sein sich nach anderem Wohnraum umzusehen.

Grüsse Rudi