Hallo,
folgender angenommener Fall:
Der Vermieter mehrerer Häuser zahlt die Heizkostenabschläge an die Stadtwerke mehrere Monate lang nicht. Daraufhin schreiben die Stadtwerke allen Mietern der Häuser einen Brief, in dem sie androhen, die Heizung zu sperren, wenn der Rückstand, der zu diesem Zeitpunkt ca. 4.400 € beträgt, nicht bezahlt wird. Der Vermieter kümmert sich schon seit einiger Zeit um gar nichts mehr, daher hat auch vor einigen Monate die Hausverwaltung gekündigt, die sich vorher wenigstens noch etwas um die Mieter gekümmert hat und wohl auch dafür gesorgt hat, dass die Heizkosten bezahlt werden. Ein Mieter lässt sich von einem Anwalt beraten, dieser rät, die Warmmiete aller Mieter ab dem kommenden Monat auf ein neu eingerichtetes Gemeinschaftskonto zu überweisen und davon die Rückstände bei den Stadtwerken zu bezahlen. Die Mieter sind alle einverstanden und unterschreiben eine entsprechende Erklärung, die den Stadtwerken übergeben wird, so dass die Heizung nicht gesperrt wird. Das Konto wird eröffnet, doch noch bevor die nächste Miete fällig wird, weigern sich plötzlich einige Mieter, die Miete auf das Konto zu überweisen. Ein anderer Rechtsanwalt, den diese konsultiert haben, hat davon abgeraten, mit der Begründung, dass ein Rückzahlungsanspruch (Heizkostenguthaben) gegen den Vermieter bestehen könnte (das ist auch wahrscheinlich so), den man nicht mehr realisieren könne, wenn man die ganze Miete an die Stadtwerke zahlt. Man solle nur den Abschlag für den kommenden Monat zahlen, aber keine Rückstände. Nun die Frage: inwieweit ist die von den Mietern unterschriebene Erklärung rechtlich bindend, in der sie den Stadtwerken zugesichert haben, die Rückstände so weit wie möglich auszugleichen? Und dürfen die Stadtwerke, wenn die Mieter sich nicht an diese Erklärung halten, sondern nur den Abschlag für den laufenden Monat zahlen, die Heizung sperren?
LG Nelly