Hallo ThedYk,
meine Antwort „JEIN“.
Im Prinzip ist das Unter-Mietverhältnis erst mit der Wohnungsübergabe beendet (wie abgesprochen ) und da hat er einprinzipielles Recht, mit Ihrem Einverständnis nachzuschauen, ob irgendwelche Mängel, oder Reparaturbedarf vorliegen.
Auch sind Sie im Prinzip immer noch in der Bringschuld solange z.B. die Nebenkosten etc. noch nicht abgerechnet sind.
Der Unter-Vermieter (steht gesamtheitlich in der Haftung gegenüber dem Vermieter) kann Ihnen auch erst nachdem er die Räumlichkeiten in Augenschein genommen hat und alles soweit geregelt gegf. die Kaution zurückgeben, sofern das bei Ihrer WG überhaupt der Fall ist.
Für den Fall, daß Sie bei Ihm Schulden hinterlassen und einfach verschwinden, können auch Ihre Eltern zur Zahlung herangezogen werden.
Machen Sie Ihn doch darauf aufmerksam, daß Sie keinen Streit wollen, daß es aber Ihr Recht ist den Zeitpunkt für eine Besichtigung zu wählen.
Beste Grüße
hardy