Vermieter Zugang zur Wohnung ohne Miete

Heute kam mein Vermieter in meine WG die ich in 2 Tagen verlassen werde. Und wollte einfach reingehen als ich ihn daran hindern wollte sagte er mir er dürfe das, da keine Miete kam. Die Miete habe ich auch nichtmehr überwiesen (meinen Tei) da ich ja wie mit dem Vermieter besprochen in 2 Tagen ausziehe.

Aber ich denke mir es ist trotzdem illegal sich dann einfach zutritt zu verschaffen und in den räumen „umherzuschnüffeln“ oder?

Hallo, ohne Gewähr antworte ich wie folgt: Der Vm darf ohne Mieterzustimmung die Wohnung nicht betreten. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht, strafrechtlich nennt man dies Hausfriedensbruch. Ob dabei Mietschulden bestehen oder nicht, ist unerheblich. Der Vm darf gegen Ende der Mietzeit 2 Termine von jew. max. 30min mit dem Mieter abstimmen, da kann er Folgemietern die Wohnung zeigen, das hat sich als Rechtsauffassung so durchgesetzt. Einfach so in die Wohnung gehen darf er nicht.- Hoffe ich konnte helfen, Gru8ß Achim

Vielen Dank genau das was ich wissen wollte

Hallo,
der Vermieter darf auf keinen Fall in die Wohnung ohne sich vorher anzumelden. Schon gleich deswegen auch nicht, da, so wie ich hier rauslese, das andere WG mitglied noch in der Wohnung ist.
Aber auch so dürfte er die Wohnung nicht einfach betreten. Denke aber das er das recht hat, wenn nicht bezahlt wird, die Tage nachzufordern
mfg

hallo,
da hast du absolut recht. das ist bzw. war hausfriedensbruch. dabei spielt es absolut keine rolle, ob du die miete zahlst, gezahlt hast, oder auch nicht gezahlt hast.
er darf, zwecks der weitervermittlung, einen besichtigungstermin bei dir anfragen. diesen musst du dann aber nicht zustimmen.
da es sich ja nur noch um zwei tage handelt wird es ja egal sein. aber generell, kannst du auch die wohnungsschlüssel, die er ja wahrscheinlich hat, von ihm verlangen. sollte er dir diese nicht geben, dann kannst du ihm damit drohen, die schließanlage auf seine kosten auszutauschen.
also, sollte er nochmal, ohne deine einwilligung die wohnung auch nur betreten, dann drohe ihm sofort damit, die polizei zu holen (das ist dein recht!!!) und ihn dann auch anzuzeigen (wenn das dann nicht die polizei schon macht).

grüße
michael

Hallo,

mit illegal hat das nix zu tun, aber der Vermieter muss die Mieter mindestens 24 h vorher informieren, wenn er die Mieträume besichtigen möchte, egal, wann und ob Sie ausziehen.

MfG

Hallo ThedYk,

meine Antwort „JEIN“.

Im Prinzip ist das Unter-Mietverhältnis erst mit der Wohnungsübergabe beendet (wie abgesprochen ) und da hat er einprinzipielles Recht, mit Ihrem Einverständnis nachzuschauen, ob irgendwelche Mängel, oder Reparaturbedarf vorliegen.

Auch sind Sie im Prinzip immer noch in der Bringschuld solange z.B. die Nebenkosten etc. noch nicht abgerechnet sind.

Der Unter-Vermieter (steht gesamtheitlich in der Haftung gegenüber dem Vermieter) kann Ihnen auch erst nachdem er die Räumlichkeiten in Augenschein genommen hat und alles soweit geregelt gegf. die Kaution zurückgeben, sofern das bei Ihrer WG überhaupt der Fall ist.
Für den Fall, daß Sie bei Ihm Schulden hinterlassen und einfach verschwinden, können auch Ihre Eltern zur Zahlung herangezogen werden.

Machen Sie Ihn doch darauf aufmerksam, daß Sie keinen Streit wollen, daß es aber Ihr Recht ist den Zeitpunkt für eine Besichtigung zu wählen.

Beste Grüße
hardy

Sie schreiben von Ihrem Mietteil - was darf man darunter verstehen? Der Vermieter hat das Recht seine Wohnung nach vorheriger Ankündigung gemeinsam mit dem Mieter zu betreten. Da Sie anwesend waren, hat er von diesem Recht Gebrauch gemacht.

hallo,
WG…Wohngemeinschaft
Was steht im vertrag, sind dort alle Namen der WG genannt,
kann einer alleine kündigen
viele Fragen

lisa

Das kann man ohne mehr Details zu wissen so nicht wirklich für Sie befriedigend beantworten.

MFG

VIPPI

sorry hab grad keinen zugriff auf meine unterlagen. daher kann ich ihnen nicht weiterhelfen.

Guten Tag und danke für die Anfrage.

Grundsätzlich hat der Vermieter auch innerhalb einer WG die Rechte des Mieters auf Schutz der Privatsphäre zu wahren.
Daher ist jeder untersagte Beitritt in die Wohnräume ein Hausfriedensbruch. Auch wenn keine Miete gezahlt wurde hat der Vermieter nicht da Recht dazu. Der Vermieter läuft Gefahr bei unberechtigtem Betreten der Wohnräume wegen Hausfriedensbruch und Diebstahl angezeigt zu werden.
Das Betreten der Wohnräume rechtfertigt nur eine Gefahr im Verzug (Brand, Wasserschaden usw.)

Wir hoffen wir konnten helfen

Mit freundlichen Grüssen

Hallo guten Tag,der Vermieter hat das Recht nach vorheriger anmeldung in deinem Beisein die Wohnung zu betreten,einfach so darf er die Wohnung nicht betreten,Auch wenn keine miete Bezahlt wird.Würde dir auch raten zum Mieterbund zu gehen kostet dich vorerst nix.liebe grüße anna

Illegal ist es die Miete nicht bis einschließlich zum letzten Tag des Mietverhältnisse zu zahlen.