Vermietung durch Verein und Nebenkosten

Hallo zusammen,

ich hab da mal ne Frage, wo ich hoffe das jemand Licht ins Dunkel bringen kann.

Der Verein V vermietet seine Räumlichkeiten.

Person A ist der Meinung, das man die Nebenkosten im Mietvertrag bereits mit konkreten Zahlen bennenen kann, um das ganze zu vereinfachen. Wobei die angesetzten Zahlen dann nicht unbedingt den tatsächlichen Kosten entsprechen.

Person B meint, dies wäre im nachhinein nicht haltbar, wenn jemand zwar den Mietvertrag unterschrieben hat, dann jedoch bei Erhalt der Rechnung dagegen widerspricht.
Person B meint, der Mieter könnte dann argumentieren, er habe im guten Glauben unterschrieben, dass die Nebenkosten den tatsächlichen Kosten entsprechen.

A ist der Ansicht, wenn der Mieter unterschrieben hat, dann ist es gegeben, dass er die Kosten damit akzeptiert hat.
Es wird in dem Vertrag dann nirgendswo erwähnt, dass die Nebenkosten den tatsächlichen Kosten entsprechen.

Person B argumentiert noch, dass die Nebenkosten ein feststehender Begriff sind, die besagen, dass das die tatsächlichen Kosten und nicht mehr sind -> so kennt er es privat als Vermieter eines Hauses.
Ist das überhaupt vergleichbar? Ist Mietrecht = Mietrecht oder gibt es da unterschiede ob man z.B. ein Haus vermietet (USt-frei) oder man ein Vereinsheim vermietet, wo dann auf die Miete auch USt anfällt?

Wer liegt nun richtig?

Danke schonmal für eure Hilfe!

Gruß
Mattias

das wäre ja das stichwort „nebenkostenpauschale“. man vermietet den raum sozusagen „all-inclusive“. verbraucht der mieter mehr, hat der vermieter pech.

aber ob das auch für vereine gilt… ka.

Nein, das hab ich anders gemeint.

Keine Pauschale. Im Mietvertrag würde dann nur der Preis pro Einheit stehen. Die tatsächlich verbrauchte Menge würde dann mit dem vorher festgelegten Preis multipliziert.