Vertragskündigung vor Beginn der Miete

Ein Mietvertrag wurde im August unterzeichnet. Mietbeginn ist der 01. Oktober.
Kann der Vertrag im September, auf Grund von unvorhersehbaren Ereignissen ohne Probleme gekündigt werden?

Auch ohne „Guten Tag“!

Jeder Vertrag kann mit der im Vertrag angegebenen Kündigungsfrist gekündigt werden.

Wenn der Vertrag am 1.Oktober beginnt und die übliche Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt, dann kann der Vertrag zum 31.Dezember ohne Probleme gekündigt werden.

Man muss dann zwar für die drei Monate bezahlen, aber es kann einen niemand zwingen, einzuziehen.

Ein Sonderkündigungsrecht mit kürzerer Frist leitet sich aus „unvorhergesehenen Ereignissen“ nicht ab. 

Man hat aber immer die Möglichkeit, mit dem Vertragspartner zu reden und um eine andere Kündigungsfrist zu bitten.

Auch ohne Gruß

Hallo,

Wenn der Vertrag am 1.Oktober beginnt und die übliche
Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt, dann kann der Vertrag zum
31.Dezember ohne Probleme gekündigt werden.

Das sehen andere aber unter bestimmten Umständen ganz anders:
http://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietvertrag-vor…
Gruß
Alfred

Hi!

Wenn der Vertrag am 1.Oktober beginnt und die übliche
Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt, dann kann der Vertrag zum
31.Dezember ohne Probleme gekündigt werden.

Das sehen andere aber unter bestimmten Umständen ganz anders:
http://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietvertrag-vor…

Tja, in Deinem Link sehen es „andere“ aber genauso, weil wir jetzt bereits den 16.9. haben und somit erst mit Oktober die Kündigungsfrist zu laufen beginnt.
Vor zwei Wochen hätte es noch anders ausgesehen, da hätte noch mit 30.11. gekündigt werden können.

Grüße,
Tomh

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Eins vergaß ich noch:

Es könnte auch nicht allzu verkehrt sein, mit dem Vermieter zu reden und auf sein Verständnis zu hoffen und so vielleicht doch früher „rauszukommen“; schlechter als die gesetzlichen Fristen kann es auf keine Fälle kommen.

Grüße,
Tomh

Hallo,

Tja, in Deinem Link sehen es „andere“ aber genauso, weil wir
jetzt bereits den 16.9. haben und somit erst mit Oktober die
Kündigungsfrist zu laufen beginnt.

tja, da habe ich offensichtlich den konkreten Termin in der Frage übersehen und nur auf das allgemeine ‚vor Beginn kündigen‘ reagiert.

Vor zwei Wochen hätte es noch anders ausgesehen, da hätte noch
mit 30.11. gekündigt werden können.

Richtig. Und in der ersten Antwort wurde das anders behauptet, was ich korrigieren wollte.
Gruß
Alfred

Auch vor Vertragsbeginn kann man einen Mietvertrag mit gesetzlicher Frist kündigen, sofern kein Kündigungsverzicht oder qualifizierte Befristung vereinbart wäre.

Diese Kündigung wäre allerdings n. § 573c BGB frühstmöglich zum 31.12. zulässig und entbindet keinesfalls von den eingegangenen Mietvertragspflichten wie Zahlung der vereinbarten Kaution, Miete, BK-Vorauszahlung und Erfüllung mitvertraglicher Pflichten (Treppenhausreinigung, Renovierung,…).

G imager