Verweigerung der Wohnungsübergabe durch Vermieter

Hallo.

Einer Familie wird vom Vermieter fristlos gekündigt, da zwei Monate lang keine Miete gezahlt wird. Die Familie hat nach Erhalt der Kündigung 6 Wochen Zeit zum Umziehen, findet auch relativ schnell eine neue Wohnung und zieht fristgerecht aus.
Bei der Wohnungsübergabe stellt sich aber heraus, dass die Familie die Wohnung nicht leer geräumt und gereinigt hat und dass sowohl in der Wohnung als auch im mitvermieteten Kellerraum und im gemeinsam genutzten Garten noch jede Menge Sperrmüll der Familie steht. Die Familie behauptet, dass ein Sperrmülltermin in der Woche nach der Übergabe vereinbart wäre, sie dann also noch einmal kommen und die Sachen rausstellen wollen.
Muss der Vermieter die Lagerung des Mülls in seinem Haus und Garten bis dahin hinnehmen? Er will schließlich Besichtigungstermine durchführen und dabei die Wohnung, den Keller und den Garten nicht als Müllhalde präsentieren. Muss der Mieter die Sachen nicht eigentlich mit in seine neue Wohnung nehmen und für dort einen Sperrmüllabholungstermin vereinbaren, wenn er es nicht rechtzeitig geschafft hat, die Sachen von der alten Adresse abholen zu lassen?
Kann der Vermieter die Übernahme der Wohnung in diesem Zustand verweigern? Was würde das bedeuten? Neue Mieter gibt es noch nicht, aber eine weitere Miete für den angebrochenen Monat zu verlangen würde dem Vermieter wahrscheinlich auch nichts bringen, da die ausgezogene Familie ihre Miete nicht selbst gezahlt, sondern von der ARGE bezahlt bekommen hat und also selbst kein Geld hat, um eine weitere Miete zu zahlen. Die Miete für den neuen, angebrochenen Monat zahlt die ARGE natürlich an den neuen Vermieter.
Wie kann sich der Vermieter außerdem absichern, dass die Familie tatsächlich kommt, um den Sperrmüll selbst rauszustellen? Kann der Vermieter ein Pfand (z. B. einen Perso o. Ä.) verlangen, das erst zurückgegeben wird, wenn sämtliche Räume und der Garten leer und sauber sind? Abgesehen davon hat die Familie natürlich zu dem Zeitpunkt keine Schlüssel mehr, der Vermieter müsste also anwesend sein, damit die Familie überhaupt ins Haus bzw. in den Garten kommt, um ihre Sachen rauszustellen.
Von der Kaution ist nicht mehr viel übrig, da die Familie dem Vermieter aufgrund von fehlenden Mietzahlungen und Nebenkostennachzahlungen einen Betrag schuldet, der etwa die Höhe der Kaution hat. Von dem kleinen Rest sind außerdem noch die Reparatur bzw. das Ersetzen einer kaputten Kellertür und eines Lochs im Laminatboden eines Zimmers zu zahlen, die durch die Familie entstanden bzw. verursacht worden sind. Abgesehen davon hat die Familie natürlich auch die Kaution nicht selbst gezahlt, sonder die ARGE.

Vielen Dank schon einmal für Tipps und Ratschläge.

Hallo.

Einer Familie wird vom Vermieter fristlos gekündigt, da zwei
Monate lang keine Miete gezahlt wird. Die Familie hat nach
Erhalt der Kündigung 6 Wochen Zeit zum Umziehen, findet auch
relativ schnell eine neue Wohnung und zieht fristgerecht aus.
Bei der Wohnungsübergabe stellt sich aber heraus, dass die
Familie die Wohnung nicht leer geräumt und gereinigt hat und
dass sowohl in der Wohnung als auch im mitvermieteten
Kellerraum und im gemeinsam genutzten Garten noch jede Menge
Sperrmüll der Familie steht.

Solange die Wohung nicht leer ist und in der Wohnung sich noch Eigentum ( auch Mülle ist Eigentum )des Mieters befinden, kann man m.E. nicht von einer fristgerechten Räumung ausgehen, insoweit gäbe es auch keine Wohnungsübergabe, es sei denn, der Vermieter akzeptiert diesen Zustand.

Die Familie behauptet, dass ein :Sperrmülltermin in der Woche nach der Übergabe vereinbart :wäre, sie dann also noch einmal kommen und die Sachen :rausstellen wollen.

Muss der Vermieter die Lagerung des Mülls in seinem Haus und
Garten bis dahin hinnehmen?

Es ist nicht erkennbar, ob der Vermieter dies nun bei der Wohnungsübergabe duldete oder die Wohnungsübergabe als solche nicht akzeptiert hat; !?!

Er will schließlich :Besichtigungstermine durchführen und dabei die Wohnung, den :Keller und den Garten nicht als Müllhalde präsentieren. Muss :der Mieter die Sachen nicht eigentlich mit in seine neue

Wohnung nehmen und für dort einen Sperrmüllabholungstermin
vereinbaren, wenn er es nicht rechtzeitig geschafft hat, die
Sachen von der alten Adresse abholen zu lassen?

Welcher Mieter würde Müll von der alten in die neue Wohnung mitnehmen?

Kann der Vermieter die Übernahme der Wohnung in diesem Zustand
verweigern?

Ja, natürlich, denn die Wohnung kann ja nicht als geräumt betrachtet werden und zudem wurde offensichtlich auch nicht gereinigt.

Was würde das bedeuten?

Die Mieter müssen räumen und reinigen!

Neue Mieter gibt es noch

nicht, aber eine weitere Miete für den angebrochenen Monat zu
verlangen würde dem Vermieter wahrscheinlich auch nichts
bringen, da die ausgezogene Familie ihre Miete nicht selbst
gezahlt, sondern von der ARGE bezahlt bekommen hat und also
selbst kein Geld hat, um eine weitere Miete zu zahlen. Die
Miete für den neuen, angebrochenen Monat zahlt die ARGE
natürlich an den neuen Vermieter.

Für solche Fälle verlangen die Vermieter i.d.R. eine Kaution!

Wie kann sich der Vermieter außerdem absichern, dass die
Familie tatsächlich kommt, um den Sperrmüll selbst
rauszustellen? Kann der Vermieter ein Pfand (z. B. einen Perso
o. Ä.) verlangen,

Der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und widerrechtlicher Einbehalt erfüllt den Tatbestand der Dokumentenunterdrückung.

das erst zurückgegeben wird, wenn sämtliche

Räume und der Garten leer und sauber sind?

Nein.

Abgesehen davon hat

die Familie natürlich zu dem Zeitpunkt keine Schlüssel mehr,
der Vermieter müsste also anwesend sein, damit die Familie
überhaupt ins Haus bzw. in den Garten kommt, um ihre Sachen
rauszustellen.

Entweder das Mietverhältnis ist beendet und die Wohnung gilt als geräumt oder das Mietvehältnis ist noch nicht beendet.
Wenn m ir als ehem. Mieter die Schlüssel abgenommen würden, ginge ich davon aus, dass das Mietverhältnis beendet ist, denn es wäre mir als Mieter nicht mehr möglich, die Räumung zu Ende zu führen.

Von der Kaution ist nicht mehr viel übrig, da die Familie dem
Vermieter aufgrund von fehlenden Mietzahlungen und
Nebenkostennachzahlungen einen Betrag schuldet, der etwa die
Höhe der Kaution hat. Von dem kleinen Rest sind außerdem noch
die Reparatur bzw. das Ersetzen einer kaputten Kellertür und
eines Lochs im Laminatboden eines Zimmers zu zahlen, die durch
die Familie entstanden bzw. verursacht worden sind. Abgesehen
davon hat die Familie natürlich auch die Kaution nicht selbst
gezahlt, sonder die ARGE.

Das ist so nicht korrekt, die Kaution wurde vom Mieter bezahlt, lediglich die Arge hat vermutlich die Kaution als Darlehen gewährt und zur Sicherheit eine Abtretung vom Mieter sich unterschreiben lassen.

Schönen Tag noch.

Vielen Dank schon einmal für Tipps und Ratschläge.

Bei der Wohnungsübergabe stellt sich aber heraus, dass die
Familie die Wohnung nicht leer geräumt und gereinigt hat und
dass sowohl in der Wohnung als auch im mitvermieteten
Kellerraum und im gemeinsam genutzten Garten noch jede Menge
Sperrmüll der Familie steht.

Solange die Wohung nicht leer ist und in der Wohnung sich noch
Eigentum ( auch Mülle ist Eigentum )des Mieters befinden, kann
man m.E. nicht von einer fristgerechten Räumung ausgehen,
insoweit gäbe es auch keine Wohnungsübergabe, es sei denn, der
Vermieter akzeptiert diesen Zustand.

Die Familie behauptet, dass ein :Sperrmülltermin in der Woche
nach der Übergabe vereinbart :wäre, sie dann also noch einmal
kommen und die Sachen :rausstellen wollen.

Muss der Vermieter die Lagerung des Mülls in seinem Haus und
Garten bis dahin hinnehmen?

Es ist nicht erkennbar, ob der Vermieter dies nun bei der
Wohnungsübergabe duldete oder die Wohnungsübergabe als solche
nicht akzeptiert hat; !?!

Die Wohnungsübergabe hat noch nicht stattgefunden, aber es ist jetzt schon klar, dass die restlichen Sachen der Familie von dieser bis dahin nicht rechtzeitig entfernt werden.

Muss der Mieter die Sachen nicht eigentlich mit in seine neue

Wohnung nehmen und für dort einen Sperrmüllabholungstermin
vereinbaren, wenn er es nicht rechtzeitig geschafft hat, die
Sachen von der alten Adresse abholen zu lassen?

Welcher Mieter würde Müll von der alten in die neue Wohnung
mitnehmen?

Ist schon klar, aber der Mieter muss seinen Müll rechtzeitig vor Übergabe entsorgen.

Kann der Vermieter die Übernahme der Wohnung in diesem Zustand
verweigern?

Ja, natürlich, denn die Wohnung kann ja nicht als geräumt
betrachtet werden und zudem wurde offensichtlich auch nicht
gereinigt.

Was würde das bedeuten?

Die Mieter müssen räumen und reinigen!

Neue Mieter gibt es noch nicht, aber eine weitere Miete für den ::angebrochenen Monat zu verlangen würde dem Vermieter wahrscheinlich ::auch nichts bringen, da die ausgezogene Familie ihre Miete nicht
selbst gezahlt, sondern von der ARGE bezahlt bekommen hat und also
selbst kein Geld hat, um eine weitere Miete zu zahlen. Die
Miete für den neuen, angebrochenen Monat zahlt die ARGE
natürlich an den neuen Vermieter.

Für solche Fälle verlangen die Vermieter i.d.R. eine Kaution!

Auch das ist klar, aber wie weiter unten erklärt, wird diese für eine weitere Monatsmiete nicht mehr reichen, weil die Familie schon einen Betrag schuldet, der etwa der Höhe der Kaution entspricht.

Wie kann sich der Vermieter außerdem absichern, dass die
Familie tatsächlich kommt, um den Sperrmüll selbst
rauszustellen? Kann der Vermieter ein Pfand (z. B. einen Perso
o. Ä.) verlangen,

Der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik
Deutschland und widerrechtlicher Einbehalt erfüllt den
Tatbestand der Dokumentenunterdrückung.

das erst zurückgegeben wird, wenn sämtliche Räume und der Garten leer ::und sauber sind?

Nein.

Personalausweis war ja auch nur ein Beispiel, es könnte ja auch ein anderes Pfand sein.

Abgesehen davon hat die Familie natürlich zu dem Zeitpunkt keine ::Schlüssel mehr, der Vermieter müsste also anwesend sein, damit die ::Familie überhaupt ins Haus bzw. in den Garten kommt, um ihre Sachen
rauszustellen.

Entweder das Mietverhältnis ist beendet und die Wohnung gilt
als geräumt oder das Mietvehältnis ist noch nicht beendet.
Wenn m ir als ehem. Mieter die Schlüssel abgenommen würden,
ginge ich davon aus, dass das Mietverhältnis beendet ist, denn
es wäre mir als Mieter nicht mehr möglich, die Räumung zu Ende
zu führen.

Von der Kaution ist nicht mehr viel übrig, da die Familie dem
Vermieter aufgrund von fehlenden Mietzahlungen und
Nebenkostennachzahlungen einen Betrag schuldet, der etwa die
Höhe der Kaution hat. Von dem kleinen Rest sind außerdem noch
die Reparatur bzw. das Ersetzen einer kaputten Kellertür und
eines Lochs im Laminatboden eines Zimmers zu zahlen, die durch
die Familie entstanden bzw. verursacht worden sind. Abgesehen
davon hat die Familie natürlich auch die Kaution nicht selbst
gezahlt, sonder die ARGE.

Das ist so nicht korrekt, die Kaution wurde vom Mieter
bezahlt, lediglich die Arge hat vermutlich die Kaution als
Darlehen gewährt und zur Sicherheit eine Abtretung vom Mieter
sich unterschreiben lassen.

Kommt ja auf dasselbe raus. Die Familie hat kein Geld, wollte ich damit nur sagen, um weitere Mietzahlungen oder Sonstiges zu zahlen.

Schönen Tag noch.

Ebenfalls.

Ach, und noch etwas: Was ist, wenn die Familie einfach alles aus Wohnung und Keller in den Garten stellt? Wäre das dann eine fristgerechte Räumung, weil Wohnung und Kellerraum leer sind, oder nicht?

Hallo,

nein, geräumt ist nur dann, wenn alles geräumt ist, was der Mieter lt. Mietvertrag benutzen durfte, dies betrifft natürlich auch den Keller und den Garten.

Falls zum Auszugszeitpunkt die Wohnungsübergabe nicht efolgt, weil dies der Mieter verschuldet, weil keine Räumung vorgenommen ist, haftet der Mieter für die hieraus entstehenden Schäden.

Dass die Mieter ALG-2-Beziehe sind,muss nicht bedeuten, dass diese vermögens/mittellos sind; falls da noch eine Restforderung gegen die Miete besteht, kann hier mittels Mahnbescheid mit geringen Kosten die Forderung tituliert werden.
Ja nach „gesetzestreue“ der Mieter hilft oftmals der Hinweis, dass auch die Miete für den neuen Monat bezahlt werden muss, weil die Wohnung nicht geräumt ist. Mit dem Hinweis kommen oftmals Mieter ihrer Verpflichtung noch nach.

Falls Fragen, gerne,

schönen Tag noch.