Hallo.
Einer Familie wird vom Vermieter fristlos gekündigt, da zwei Monate lang keine Miete gezahlt wird. Die Familie hat nach Erhalt der Kündigung 6 Wochen Zeit zum Umziehen, findet auch relativ schnell eine neue Wohnung und zieht fristgerecht aus.
Bei der Wohnungsübergabe stellt sich aber heraus, dass die Familie die Wohnung nicht leer geräumt und gereinigt hat und dass sowohl in der Wohnung als auch im mitvermieteten Kellerraum und im gemeinsam genutzten Garten noch jede Menge Sperrmüll der Familie steht. Die Familie behauptet, dass ein Sperrmülltermin in der Woche nach der Übergabe vereinbart wäre, sie dann also noch einmal kommen und die Sachen rausstellen wollen.
Muss der Vermieter die Lagerung des Mülls in seinem Haus und Garten bis dahin hinnehmen? Er will schließlich Besichtigungstermine durchführen und dabei die Wohnung, den Keller und den Garten nicht als Müllhalde präsentieren. Muss der Mieter die Sachen nicht eigentlich mit in seine neue Wohnung nehmen und für dort einen Sperrmüllabholungstermin vereinbaren, wenn er es nicht rechtzeitig geschafft hat, die Sachen von der alten Adresse abholen zu lassen?
Kann der Vermieter die Übernahme der Wohnung in diesem Zustand verweigern? Was würde das bedeuten? Neue Mieter gibt es noch nicht, aber eine weitere Miete für den angebrochenen Monat zu verlangen würde dem Vermieter wahrscheinlich auch nichts bringen, da die ausgezogene Familie ihre Miete nicht selbst gezahlt, sondern von der ARGE bezahlt bekommen hat und also selbst kein Geld hat, um eine weitere Miete zu zahlen. Die Miete für den neuen, angebrochenen Monat zahlt die ARGE natürlich an den neuen Vermieter.
Wie kann sich der Vermieter außerdem absichern, dass die Familie tatsächlich kommt, um den Sperrmüll selbst rauszustellen? Kann der Vermieter ein Pfand (z. B. einen Perso o. Ä.) verlangen, das erst zurückgegeben wird, wenn sämtliche Räume und der Garten leer und sauber sind? Abgesehen davon hat die Familie natürlich zu dem Zeitpunkt keine Schlüssel mehr, der Vermieter müsste also anwesend sein, damit die Familie überhaupt ins Haus bzw. in den Garten kommt, um ihre Sachen rauszustellen.
Von der Kaution ist nicht mehr viel übrig, da die Familie dem Vermieter aufgrund von fehlenden Mietzahlungen und Nebenkostennachzahlungen einen Betrag schuldet, der etwa die Höhe der Kaution hat. Von dem kleinen Rest sind außerdem noch die Reparatur bzw. das Ersetzen einer kaputten Kellertür und eines Lochs im Laminatboden eines Zimmers zu zahlen, die durch die Familie entstanden bzw. verursacht worden sind. Abgesehen davon hat die Familie natürlich auch die Kaution nicht selbst gezahlt, sonder die ARGE.
Vielen Dank schon einmal für Tipps und Ratschläge.