Da Bine hier etwas ungläubig scheint nochmal klipp und klar und mit Rechtsgrundlagen - zumal diese Irrsinns-Idee immer wieder mal in manchen Köpfen herumspukt:
Es ist äussert dumm und kann sehr teuer werden, den Vertragspartner/Vermieter durch Verletzung eigener Vertragspflichten zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung des Vertrags zu provozieren!
„Veranlasst der Mieter dadurch, dass er sowohl hinsichtlich der Mietzinszahlung als auch der Erbringung der vertraglich vereinbarten Mietsicherheit nicht nachkommt, den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, so hat er diesem den durch die Kündigung entstandenen Schaden, der als sog. Kündigungsfolgeschaden bezeichnet wird, gemäß §§ 280 Abs. 1, 281 Abs. 1, 314 Abs. 4 BGB zu ersetzen.(vgl. Palandt-Weidenkaff, BGB, 64. Aufl., § 543 Rn. 61 mit Hinweis auf BGH NJW 2000, 2342 „Anspruch eigener Art“)“
Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 11.04.2005, Az. 4 U 20/05
http://www.jurion.de/newsletter.jsp?vid=3K303298&mre…
OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 18.7.1996 – 15 U 151/95, WuM 1998, 24
http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/urteileff…
hier auch nochmal in „Normaldeutsch“
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…