Vorzeitige Kündigung von 5-Jahres Mietvertrag

Hallo,

wenn ein Mieter (z.B. kleines Bistro) einen Mietvertrag unterschrieben hat bei einem Vermieter (größerem Einkaufzentrum)der über 5 Jahre geht gibt es Möglichkeiten auch eher aus dem Mietvertrag rauszukommen z.B. wenn man keine Miete mehr zahlt? Denn dann müsste ja der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen weil er ja seinen Pflichten nicht nachkommt, aber ist dann der Mieter verpflichtet bis zum eigentlichen Ende der „normalen Mietdauer also 5 Jahre“ die Miete zu zahlen oder muss er dann nur die ausstehende Miete zahlen?

Vielen Dank für Antworten im Voraus

Huhu!

z.B. wenn man keine
Miete mehr zahlt? Denn dann müsste ja der Vermieter dem Mieter
fristlos kündigen

Nö, wieso? Es gibt kein Gesetz, das den Vermieter zur Kündigung zwingt. Ich als Vermieter würde monatlich Mahnbescheide rausschicken, bis der Mieter zur Besinnung kommt und die Zahlungen wieder aufnimmt.

aber ist dann der Mieter verpflichtet bis zum eigentlichen
Ende der „normalen Mietdauer also 5 Jahre“ die Miete zu zahlen
oder muss er dann nur die ausstehende Miete zahlen?

Letzteres, und zwar jeden Monat aufs Neue, bis die Vertragslaufzeit erreicht ist. Dafür werden befristete Mietverträge abgeschlossen. Da leere Läden in Einkaufszentren für deren Betreiber eine ziemlich ärgerliche Sache sind, könnte man in der Praxis an einen Aufhebungsvertrag denken, auch weil man als Vermieter ja nie weiß, wie lange der Mieter überhaupt noch zahlen kann.

Huhu!

Nö, wieso? Es gibt kein Gesetz, das den Vermieter zur
Kündigung zwingt. Ich als Vermieter würde monatlich
Mahnbescheide rausschicken, bis der Mieter zur Besinnung kommt
und die Zahlungen wieder aufnimmt.

==> Wenn in dem Gewerbemietvertrag/Mietvertrag aber drinne steht das eine fristlose Kündigung zu Stande kommt wenn der Vermieter mit 2 Mieten im Rückstand ist kann der Vermieter kündigen oder?

aber ist dann der Mieter verpflichtet bis zum eigentlichen
Ende der „normalen Mietdauer also 5 Jahre“ die Miete zu zahlen
oder muss er dann nur die ausstehende Miete zahlen?

Letzteres, und zwar jeden Monat aufs Neue, bis die
Vertragslaufzeit erreicht ist. Dafür werden befristete
Mietverträge abgeschlossen. Da leere Läden in Einkaufszentren
für deren Betreiber eine ziemlich ärgerliche Sache sind,
könnte man in der Praxis an einen Aufhebungsvertrag denken,
auch weil man als Vermieter ja nie weiß, wie lange der Mieter
überhaupt noch zahlen kann.

==> Wie letzteres ? Letzteres ist doch das der Mieter nur die ausstehende Miete zahlen muss? Und Sie schreiben das glaub grad anders, versteh das grad nicht sorry :frowning:.

Gruß Bine

Im gewerblichen Mietrecht ist eine solche 5-Jahres-Befristung wirksam und von beiden Seiten einzuhalten. Es gibt keine Möglichkeit, den Mietvertrag vorzeitig zu beenden.

In einem solchen Fall kann der Vermieter wegen der ausstehenden Mieten eine fristlose Kündigung aussprechen. Der Mieter ist damit aber noch nicht von seiner Zahlungsverpfichtung befreit. Bis zu einer Neuvermietung des Objekts zahlt er Schadensersatz an den Vermieter.

Die Forderung des Vermieters wird nur durch seine Schadensminderungspflicht begrenzt. Der Vermieter ist also gehalten, sich um einen neuen Mieter zu bemühen. Findet der Vermieter einen neuen Mieter, der nur weniger Miete zu zahlen bereit ist, kann der Vermieter sogar diese Differenz zur alten höheren Miete dem Mieter gegenüber als Schadensersatz geltend machen.

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Huhu!

==> Wenn in dem Gewerbemietvertrag/Mietvertrag aber drinne
steht das eine fristlose Kündigung zu Stande kommt wenn der
Vermieter mit 2 Mieten im Rückstand ist kann der Vermieter
kündigen oder?

Das steht auch im Gesetz so drin. Der Vermieter kann kündigen, aber er muss nicht. Ich kenne so einige Geister-Einkaufspassagen, bei denen keine Hoffnung mehr zu bestehen scheint, dass jemals wieder ein Geschäft dort aufmachen wird. Wenn der Vermieter eine solche Passage hat, wird er sich hüten, einen laufenden Vertrag zu beenden.

==> Wie letzteres ? Letzteres ist doch das der Mieter nur
die ausstehende Miete zahlen muss? Und Sie schreiben das glaub
grad anders, versteh das grad nicht sorry :frowning:.

Selber sorry, sollte ein Scherz sein. Der Mieter muss, solange es der Vertrag vorsieht, jeden Monat die Miete zahlen.

Da Bine hier etwas ungläubig scheint nochmal klipp und klar und mit Rechtsgrundlagen - zumal diese Irrsinns-Idee immer wieder mal in manchen Köpfen herumspukt:

Es ist äussert dumm und kann sehr teuer werden, den Vertragspartner/Vermieter durch Verletzung eigener Vertragspflichten zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung des Vertrags zu provozieren!

„Veranlasst der Mieter dadurch, dass er sowohl hinsichtlich der Mietzinszahlung als auch der Erbringung der vertraglich vereinbarten Mietsicherheit nicht nachkommt, den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, so hat er diesem den durch die Kündigung entstandenen Schaden, der als sog. Kündigungsfolgeschaden bezeichnet wird, gemäß §§ 280 Abs. 1, 281 Abs. 1, 314 Abs. 4 BGB zu ersetzen.(vgl. Palandt-Weidenkaff, BGB, 64. Aufl., § 543 Rn. 61 mit Hinweis auf BGH NJW 2000, 2342 „Anspruch eigener Art“)“
Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 11.04.2005, Az. 4 U 20/05
http://www.jurion.de/newsletter.jsp?vid=3K303298&mre…

OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 18.7.1996 – 15 U 151/95, WuM 1998, 24
http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/urteileff…

hier auch nochmal in „Normaldeutsch“
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…