Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind eine Eigentümerwohngemeinschft. Es handelt sich um ein 2 Familienhaus, bei denen beide Eigentümer in der jeweiligen Wohnung leben.
Jetzt müssen die Heizungwärmemengenzähler erneuert werden die sich unmittelbar im Heizungsraum befinden. Sie sind im Rücklauf des Heizkreislaufes unserer gemeinsamen Zentralheizung verbaut. Aufgrund dieser Wärmemengenzähler mache ich jedes Jahr die Heizkostenabrechnung!
In der vom Notar geschrieben Teilungserklärung ist die Teilung wie folgt: OG 48% und UG 52%.
Wie wird denn die Abrechnung der Zähler und der notwendigen Arbeit verrechnet?
Laut Wohnungseigentumsgesetz §16 Nutzungen, Lasten und Kosten Absatz
2 vermute ich eine Abrechnung via Anteile!
Wie ist die Abrechnung dieser Leistungen korrekt?