Hallo liebe Mietrecht-Experten,
nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an:
in einem Standard-Mietvertrag (Stand Sept. 2001) der Haus&Grund ist §14 über die Instandhaltung der Mietsache, in dem eine Renovierung in entsprechenden Jahres-Intervallen verankert ist, GESTRICHEN. Statt dessen ist unter „sonstige Vereinbarungen“ folgende Klausel enthalten:
„Bei Auszug muß die Wohnung renoviert übergeben werden, d.h. Wände, Decken, Türen (inkl. Zargen), Fußleisten und Heizkörper nur weiß streichen bzw. lackieren (fachgerecht).“
Im anzunehmenden Fall haben die Mieter, die nun nach einer Mietdauer von 1,5 Jahren ausziehen wollen, die Wohnung aber selbst bunt gestrichen vom Vormieter übernommen. Müßte nun bei Auszug tatsächlich alles frisch weiß gestrichen werden, oder wäre diese Klausel unwirksam?
Dazu noch das leidige Thema Nachmieter:
angenommen, die Mieter haben einen oder mehrere Nachmieter (bzw. Interessenten) gefunden, der die vorhandenen Wandfarben schön finden und nicht auf das Weiß-Streichen bestehen und ZUDEM zum von den bisherigen Mietern angepeilten VORZEITIGEN Auszugstermin die Wohnung übernehmen würde - darüberhinaus entspricht der potentielle Nachmieter in Bezug auf Alter, Beruf und Einkommen den übrigen Bewohnern des Hauses (alle Wohneinheiten gehören dem selben Vermieter): darf der Vermieter dann trotzdem das weitere Suchen eines Nachmieters regelrecht verbieten und in Eigenregie einen Folgemieter suchen, der dann aber erst zum OFFIZIELLEN Mietende einziehen würde? Müßte sich der Vermieter nicht wenigstens vorerst darum bemühen, dem vorzeitigen Auszug der bisherigen Mieter entgegenzukommen?
Theoretisch würde das unkooperative Handeln der Vermieters ja für die bisherigen Mieter Renovierungskosten in Höhe von mind. 400,-€ UND bei vorzeitigem Auszug (1 Monat) eine doppelte Mietbelastung bedeuten. Ließe sich diese finanzielle Härte für die bisherigen Mieter irgendwie vermeiden, außer durch die freiwillige Güte und Kooperation des Vermieters?
Ich habe die FAQ´s und das Archiv durchstöbert und fürchte, daß in diesem Fall die Mieter der Willkür des Vermieters ausgesetzt wären, möchte aber aufgrund der angenommenen Details trotzdem noch einmal nachfragen.
Lieben Dank im Voraus für die Geduld und Mühe,
lieben Gruß, Birte