Wann darf ein Wohngebäudeversicherer kündigen

Hallo,

ein Haus wurde gekauft, der zukünftige Eigner ist bereits eingezogen, der Grundbucheintrag steht noch aus. Die Wohngebäudeversicherung ist über den Kauf informiert und schickt dem zukünftigen Eigner eine Kündigung wegen Veräußerung der Immobilie. Klingt irgendwie seltsam. Welcher Umstand könnte dem Versicherer die Kündigung ermöglichen?

Mit besten Grüßen

Ja das kan mehrere Gründe haben.
Die Versicherungsgesellschaften können jederzeit kündigen.
1.Das Objekt oder die Region hatt eine mehrmalige Schadenshäufigkeit
2. der Vorgänger war im öffentlichen Dienst und hatte einen günstigen Tarif.
3. Andere Gründe kann man erfragen.
Ich würde mich um Vergleichsangebote kümmern oder die alte Versicherung neu abschließen auch schon bevor Sie im Grundbuch eingetragen sind.
Lassen Sie mal von sich lesen.
MfG Willi Jänsch

hm, trifft alles nicht zu und der Kündigungstext bezieht sich ausdrücklich auf §96 VVG, also Veräußerung und die setzt doch die Grundbucheintragung voraus? wieso ist der zukünftige Eigner Adressat der Kündigung? Die Versicherung brütet wohl längere Zeit über einer Antwort. Bin gespannt, was dabei rauskommt.

Naja dann werden Sie ja wohl um Vertragsumschreibung auf Ihren Namen mit den alten Konditionen gebeten haben ? Das beeinflust nicht das VVG Vermittlungsvertragsgesetz. Darin ist geregelt das Sie eine Versicherungsberatung durch Ihren Versicherungsberater ein Beratungsprotokoll verlangen dürfen. Ihr Kaufdatum ist entscheidend für Ihren Versicherungsbeginn bzw. am nächsten Tag 12 Uhr mittags nach Ihrer Antragstellung und natürlich der Annahme der Versicherungsgesellschaft.
Viel Glück bei der erneuten Nachfrage.
MfG Willi Jänsch

Hallo,
ist sehr ungewöhnlich, da der Erwerber, sofern er will, in den Bestehenden Vertrag einsteigen kann.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo,
ein weiterer interessanter Aspekt. Dazu kommt dann noch der Standardkommentar des Versicherungswesen, Prölls/Martin, Versicherungsvertragsgesetz,wonach die Veräußerung von Grundstücken erst mit der Eintragung im Grundbuch abgeschlossen ist. Diese Versicherung hat m.E. eine sehr eigene und seltsame Rechtsauffassung und dürfte ein Fall für den Ombudsmann werden.

Ja, sehr komisch. Eigentlich sind Versicherungen bemüht, Verträge aufrecht zu halten, es sei denn, dass sich einen Schdenhäufung ergeben hat.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

1 Schaden vor mehr als 5 Jahren

darf man eigentlich Versicherungen im Internet an den Pranger stellen ? und wenn ja, wo :wink: