Was ist Allgemeinstrom

Hallo ,
Darf der Vermieter die Heizungsanlage, Satelliteanlage, Telefonanlage etc, also alles was für alle Mieter verwendet wird über den Zähler für „Allgemeinstrom“ laufen lassen und dies dann auch so aufteilen? Oder muß der Heizungsstrom in die Heizkosten einfließen, der Satellitenanlagenstrom in die Antennennutzung etc. ???

Danke + Gruß,

Michael

Hallo

Hallo ,
Darf der Vermieter die Heizungsanlage, Satelliteanlage,
Telefonanlage etc, also alles was für alle Mieter verwendet
wird über den Zähler für „Allgemeinstrom“ laufen lassen und
dies dann auch so aufteilen? Oder muß der Heizungsstrom in die
Heizkosten einfließen, der Satellitenanlagenstrom in die
Antennennutzung etc. ???

oder willste überall noch Zwischenzähler bezahlen??

Danke + Gruß,

Michael

Der Kater

Hallo ,
Darf der Vermieter die Heizungsanlage, Satelliteanlage,
Telefonanlage etc, also alles was für alle Mieter verwendet
wird über den Zähler für „Allgemeinstrom“ laufen lassen und
dies dann auch so aufteilen? Oder muß der Heizungsstrom in die
Heizkosten einfließen, der Satellitenanlagenstrom in die
Antennennutzung etc. ???

Danke + Gruß,

Hallo,

der Vermieter hat zumindest die Stromkosten für die Heizung anteilig mit den Heizkosten abzurechnen. Die Stromkosten der Heizung sind verbrauchsabhängig abzurechnen und werden im Verhältnis der Heizkosten aufgeteilt. Da oftmals keine getrennten Zähler vorhanden sind, werden von den Gesamtkosten der Allgemeinbeleuchtung bei älteren Heizanlagen bis zu 8 % des Energiebedarfes, bei neueren Anlagen 5 % berechnet.
z.B. Heizöl 1000 € - dann Strom 80 € oder bei neuen Anlagen 50 €.

Ansonsten gehören Treppenhausbeleuchtung, Außenbeleuchtung, SAt-Anlage zu den Allgemeinstromkosten und sollten zumindets nach Wohnfläche abgerechnet werden, müssen nach Wohnfläche abgerechnet werden, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Gruss Günter