Was steht höher, Mietvertrag oder Hausordnung?

Hallo zusammen!

Eine ganz allgemeine Frage: Steht eine Hausordnung (zB einer Verwaltung, einer Eigentümergemeinschft etc.) über den allgemeinen Regelungen eines Mietvertrages? Nehmen wir ein klassisches Beispiel wie die Haltung von Haustieren. Das BGH (VIII ZR 340/06) hat ja entschieden, dass pauschale Regelungen unzulässing seien und eine Entscheidung zB zu Hunden und Katzen immer von den individuellen Umständen und den Interessen aller Beteiligten abhängig gemacht werden muss. Darf nun zB der Vermieter die Haltung von Hunden/Katzen erlauben, auch wenn die Hausordnung die Haltung von Haustieren verbiete? Oder andersrum…dürfte eine Hausordnung das überhaupt?
Was steht also höher…der Mietvertrag oder die Hausordnung?

Vielen Dank schonmal für eure Infos!

Hallo,

an erster Stelle das geltende Recht, somit ist alles was dagegen verstösst nichtig.
Sollte das nicht der Fall sein müsste man prüfen wie aktuell die Hausordnung ist, nicht selten ist die 30 Jahre und älter.
Vermutlich ist der Mietvertrag aktueller, und daher genauer.

Grüße

Huhu!

an erster Stelle das geltende Recht

Richtig, und wie kriegt man eine Hausordnung dazu, „geltendes Recht“ zu werden? Man muss vertraglich vereinbaren, dass sie gilt. Eine Hausordnung ist ja in aller Regel kein/e Gesetz/Verordnung/Satzung, solange der Hauseigentümer kein demokratisch legitimiertes Gesetzgebungsorgan ist.

Folglich sind Hausordnungen AGBs, die in den Vertrag einbezogen werden, für die aber auch das BGB gilt, zB § 305b: Individualabreden haben Vorrang.

Hallo,

primär sollte die Aussage das unterlegen das alles beschlossen werden kann, und alles im Mietvertrag stehen kann sowie in der Hausordnung, nur ist es nichtig wenn es gegen das geltende Recht verstösst.

Grüße