Hallo zusammen!
Eine ganz allgemeine Frage: Steht eine Hausordnung (zB einer Verwaltung, einer Eigentümergemeinschft etc.) über den allgemeinen Regelungen eines Mietvertrages? Nehmen wir ein klassisches Beispiel wie die Haltung von Haustieren. Das BGH (VIII ZR 340/06) hat ja entschieden, dass pauschale Regelungen unzulässing seien und eine Entscheidung zB zu Hunden und Katzen immer von den individuellen Umständen und den Interessen aller Beteiligten abhängig gemacht werden muss. Darf nun zB der Vermieter die Haltung von Hunden/Katzen erlauben, auch wenn die Hausordnung die Haltung von Haustieren verbiete? Oder andersrum…dürfte eine Hausordnung das überhaupt?
Was steht also höher…der Mietvertrag oder die Hausordnung?
Vielen Dank schonmal für eure Infos!