Wasser aus Zisterne als Frischwasser abrechnen?

Darf der Vermieter Wasser aus der Zisterne, welches für die Toilettenspülung verwendet wird, als Frischwasser bei der Nebenkostenabrechnung abrechnen??

Darf EIN Vermieter Wasser aus der Zisterne, welches für die
Toilettenspülung verwendet wird, als Frischwasser bei der
Nebenkostenabrechnung abrechnen??

Interessanter Fall.

Vermieter darf ja nur tatsächlich anfallende Kosten 1:1 weitergeben,also Wasserrechnung der Stadtwerke teilt er nach Wasseruhren oder sonst wie auf.
Kostenloses Wasser(Regenwasser) kann man schon nutzen,auch die Technik dafür kann man umlegen(Stromkosten Pumpe usw.)
Aber das Wasser selbst darf er nicht „verkaufen“.

Möglicherweise muss aber für dieses Wasser auch Abwassergebühr bezahlt werden,das wäre meist nach dem Frischwasserbezug zu zahlen.
Deshalb könnte es nicht das Wasser sein,was der Vermieter verlangt,sondern der Abwasseranteil dafür.

MfG
duck313

Hallo,

Möglicherweise muss aber für dieses Wasser auch Abwassergebühr bezahlt werden,das wäre meist nach dem Frischwasserbezug zu zahlen.
Deshalb könnte es nicht das Wasser sein,was der Vermieter verlangt,sondern der Abwasseranteil dafür.

Ergänzend vielleicht noch, dass es bereits Gemeinden gibt, die auch für eine solche Wasserentnahme Gebühren verlangen, genauso wie es Gegenden gibt, ind denen man das auf das eigene Dach fallende Regenwasser bezahlen muss, und das vollkommen unabhängig davon, ob bzw. wie es verwendet wird.

Grüße