Wasseranschluss im Garten

Hallo,

ich wohne in einer EG- Mietwohnung mit Garten. Bedingt durch den stellenweise sehr heissen Sommer wurde das Wasser der durch den Vermieter bereit gestellten Wassertonnen knapp. Das Defizit mußte über den Wohnungsanschluss ausgeglichen werden. Allerdings besitzten mehrere Wohnungen eine Zuleitung, die verständlicherweise rege Nutzung fand.
Der auf das Problem hin angeschriebene Vermieter argumentierte mit haltlosen Vorschlägen was das Problem mit der Wasserversorgung anbelangt - Hausmeister soll früh und abends giessen - auf die Bitte hin alle Gärten mit einem Wasseranschluß zu versorgen erfolgte blanke Ablehnung mit der Aussage, die anderen Anschlüße stehen den anderen Mietern offiziell nicht zur Verfügung.
Die Verantwotung hinsichtlich der Pflege des Anteils ist vertraglich dem Mieter auferlegt worden.

Meine Frage ist nun, ob man dem Vermieter nicht „zwingen“ kann zu handeln.

Hallo,
ob man den Vermieter zwingen kann ? Das ist eher eine

juristische Frage und wahrscheinlich schwierig durchzusetzen. Die beste Lösung wäre eine eigene Leitung durch einen Installateur verlegen zulassen nach
Zustimmung des Vermieters. Der finanzielle Aufwand lohnt aber nur wenn man einen langfristigen Mietvertrag hat und selbst sicher ist, die Wohnung noch viele Jahre zu nutzen.
Gruß Helmut

Meine Frage ist nun, ob man dem Vermieter nicht „zwingen“ kann
zu handeln.

Hallo, da bin ich echt überfragt.

Vielleicht kann Jemand aus dem Bereich Mietrecht oder der Mieterschutzbund weiterhelfen.

Schöne Grüße

Hallo
nun bin ich sicher nicht der absolute Fachmann
aber ich muß dir sagen auch wenn es dir sicher nicht gefällt ,nach meiner Meinung bist du selber in der Verantwortung.Es ist ein Stück Garten das zum Mietobjekt gehört. Die Wohnung zu pflegen ist ja wohl auch keine Frage?
der Nutznießer des Gartenanteil`s ist ja der Mieter
gruß Jürgen