Hallo,
ich wohne in einer EG- Mietwohnung mit Garten. Bedingt durch den stellenweise sehr heissen Sommer wurde das Wasser der durch den Vermieter bereit gestellten Wassertonnen knapp. Das Defizit mußte über den Wohnungsanschluss ausgeglichen werden. Allerdings besitzten mehrere Wohnungen eine Zuleitung, die verständlicherweise rege Nutzung fand.
Der auf das Problem hin angeschriebene Vermieter argumentierte mit haltlosen Vorschlägen was das Problem mit der Wasserversorgung anbelangt - Hausmeister soll früh und abends giessen - auf die Bitte hin alle Gärten mit einem Wasseranschluß zu versorgen erfolgte blanke Ablehnung mit der Aussage, die anderen Anschlüße stehen den anderen Mietern offiziell nicht zur Verfügung.
Die Verantwotung hinsichtlich der Pflege des Anteils ist vertraglich dem Mieter auferlegt worden.
Meine Frage ist nun, ob man dem Vermieter nicht „zwingen“ kann zu handeln.