Wasserschaden durch Vermieterverschulden

Vielen Dank für die Info, hier nochmal…

In der Küche läuft das Wasser aus allen Ecken, dies reklamiert der Mieter kurz nach seinem Einzug und in der zwischenzeit von mehr als einem Jahr nochmal mehrmals. Der Vermieter war bereits mehrmals mit einem „selbsternannten Klemtner“ da um es zu beheben aber immer erfolglos.

Die Küche stand nun bereits mehrfach unter Wasser, die unteren Küchenschränke faulen und im Unterschrank der Spüle leben bereits Ungeziefer.

Die Küche war beim Einzug bereits vorhanden, wurde aber vom Mieter nicht bezahlt bzw. dem Vermieter nicht abgekauft, somit noch Eigentum vom Vermieter.

Nach den mehrmaligen Fehlversuchen zur Schadensbehebung wurde dem Vermieter nun eine Frist von 14 Tagen gesetzt, mit Androhung von Mietminderung bei nicht erfüllen.
Nun verlangt er folgendes:

Der Vermieter verlangt vom Mieter die Küchenschränke auszubauen und zu entsorgt, bovor er eine Sanitärfirma für die Schadensbehebung beauftragt.
Ist das wirklich die Pflicht vom Mieter die Küchenschränke auszubauen und zu entsorgen damit die Sanitärfirma ihre Arbeit erledigen kann?

Der Vermieter weigert sich nach Schadensbehebung für eine neue Küche aufzukommen!
Nach Vermieters Aussage soll der Mieter eine Küche kaufen und muss sie dann bei Auszug mitnehmen aber das kommt für den Mieter nicht in Frage.
Muss der Vermieter dafür Sorge tragen dass in der Wohnung wieder eine neue Küche eingebaut wird?
Oder zumindest die Auslagen vom Mieter für eine neue Küche bezahlen?

thx and greeß

Was steht im Mietvertrag?
Ist dies eine teilmöblierte Wohnung mit Küche?
oder hat der Vormieter die Küche nur dem Mieter geschenkt?

Im Mietvertrag steht folgendes:
Alle Möbel außer Badeschränke werden vom Mieter pauschal für 500 Euro übernommen.

Die Vorgeschichte:smiley:er Mieter hat nach Einzug erhebliche Mängel an der Küche festgestellt und es sofort dem Vermieter gemeldet mit der Aufforderung die Küche nicht zu bezahlen und forderte vom 500 Euro Betrag 50% zurück. Der Vermieter hat dies mit der Miete verrechnet.

Der Vermieter beruft sich darauf dass der Mieter die Küche nicht bezahlt hat und somit hat der Vermieter auch keine Pflichten zu erfüllen. Irgendwie unlogisch oder?

also hat er 250€ für die Küche bezahlt. Es ist also seine Küche. Schäden an dieser Küche hat der Verursacher zu ersetzen bis max. zum Zeitwert.
Im Gegenzug hat der Mieter die Möbel für notwendige Arbeiten zu entfernen.

vnA

Hallo,

zur Versachlichung:
Der Mieter ist nicht verpflichtet, dem Vermieter mehrfach zur Mängelbehung aufzufordern sondern der Mieter kann sofort mit Eintritt eines Mangels eine Mietminderung durchführen, denn eine auch nur teilweise oder nur eingeschränkte Nutzung eines vermieteten Raumes/Wohnung rechtfertigt eine Mietminderung. Es geistern immer noch „Rechtshinweise“ rum, dass dem Vermieter Fristen von 7 oder 14 Tagen etc.; durch die ständige jüngste Rechtssprechung schon längst überholt.
Der Mieter kann also mit nächstanfallender Mietzahlung eine Mietminderung durchführen und muss diese Differenz der Minderung nach Mangelbehebung auch nicht zurückzahlen, denn es ist eine Minderung.
Der Mieter kann aber auch einen Teil der Miete bis zur Mängelbehebung aus Sicherheitsleistung einbehalten, müsste diese aber dann nach Behebung bezahlen.

Der Vermieter ist grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet.
Wenn der Mieter die Küche ausbauen soll, kann er vom Vermieter hierfür einen Schadensersatz in Form eines üblichen Stundenlohns berechnen, sofern dem Mieter kein erhebliches Mitverschulden am Schaden nachzuweisen ist.

Weitere Hinweise weiter unten:…

Die Küche stand nun bereits mehrfach unter Wasser, die unteren
Küchenschränke faulen und im Unterschrank der Spüle leben
bereits Ungeziefer.

Die Küche war beim Einzug bereits vorhanden, wurde aber vom
Mieter nicht bezahlt bzw. dem Vermieter nicht abgekauft, somit
noch Eigentum vom Vermieter.

Nach den mehrmaligen Fehlversuchen zur Schadensbehebung wurde
dem Vermieter nun eine Frist von 14 Tagen gesetzt, mit
Androhung von Mietminderung bei nicht erfüllen.
Nun verlangt er folgendes:

Der Vermieter verlangt vom Mieter die Küchenschränke
auszubauen und zu entsorgt, bovor er eine Sanitärfirma für die
Schadensbehebung beauftragt.

***Das Verlangen auf Ausbau und Entsorgung der Küchenschränke ist wohl „kalter Kaffee“, denn so lange die Rechtsfrage nicht geklärt ist, wem die Küche letztendlich gehört, sollte man als Mieter davon die Finger lassen. Zudem ist es nicht die Sache des Mieters, die Küche auszubauen, denn dies ist wohl nur der untaugliche Versuch des Vermieters, Kosten zu sparen.
Wenn der Vermieter versichert ist, übernehmen diese Kosten auch seine Versicherung.***

Ist das wirklich die Pflicht vom Mieter die Küchenschränke
auszubauen und zu entsorgen damit die Sanitärfirma ihre Arbeit
erledigen kann?

***NEIN, auch nicht im Rahmen der Schadensminderungspflicht***

Der Vermieter weigert sich nach Schadensbehebung für eine neue
Küche aufzukommen!
Nach Vermieters Aussage soll der Mieter eine Küche kaufen und
muss sie dann bei Auszug mitnehmen aber das kommt für den
Mieter nicht in Frage.
Muss der Vermieter dafür Sorge tragen dass in der Wohnung
wieder eine neue Küche eingebaut wird?

***GENERELL sollte man anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, zumal der Schadensverursacher, hier der Vermieter für die Kosten des RA zu haften hat; alleine die Tatsache der „eingeschränkten Nutzung“ sowie der mehrfachen untauglichen Versuche des Vermieters, den Schaden zu beheben rechtfertigen die „Anspruchenahme anwaltlicher Hilfe“.
Man sollte sich jetzt auch hier nicht mehr mit dem Vermieter über Besitz und Eigentum der Küche unterhalten, das erschwert nur die Tätigkeit des RA. Es muß dem Vermieter auch keine weiteren Fristen gesetzt werden; aufgrund des geschilderten Sachverhaltes wird (fast) jeder Rechtsanwalt sofort tätig.
Falls ein RA Vorauszahlung verlangen würde, kann man beim örtlich zuständigen Amtsgericht „Prozeßkostenhilfe“ erhalten, falls der Mieter nicht über ausreichende Mittel verfügt.
Hier genügt i.d.R. Mietvertrag, Einkommensnachweis, ggf. Kontoauszug.

LG

Oder zumindest die Auslagen vom Mieter für eine neue Küche
bezahlen?

thx and greeß

Nun ja, zumindest der Tipp mit dem Anwalt ist richtig gut.
Beim Rest würde ich mich mal nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Der Schuss könnte so richtig nach hinten losgehen.
Wenn die Küche durch Kauf Mietereigentum geworden ist und sich herausstellt, dass eine fehlerhafte Montage (des Vorgängers) schadensursächlich ist, oder wenn die Schadensmeldung nicht schriftlich erfolgte, oder wenn sich der Schaden nach Schadensmeldung durch unsachgemäße Nutzung vergrößert hat, oder, oder, oder …
http://www.rp-online.de/wirtschaft/ratgeber/mieten/m…

vnA

Hallo,

wir können ja jeden Fragesteller so richtig „Mut“ machen, in dem wir alle möglichen Probleme noch auflisten, die vermutlich geschehen oder ursächlich sein könnten, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit im Promillebereich sich befinden würden,…so nach dem Motto: Möglichkeit 125, allerdings nur realischtisch bei 0,0031 Promille.

Es war ja zu lesen, dass der Vermieter selber mehrfach an der Behebung des Schadens hand angelegt hat, der hätte sicherlich festgestellt, wenn die Ursache die Einbauküche gewesen wäre.

Haben wir schon geprüft, ob es evtl. mit den Verwerfungen der Interkontinentalplatten einen Zusammenhang haben könnte?

lG

########

denn so lange die Rechtsfrage nicht
geklärt ist, wem die Küche letztendlich gehört,

zitat von unten:

Im Mietvertrag steht folgendes:
Alle Möbel außer Badeschränke werden vom Mieter pauschal für 500 Euro
übernommen.

Ok. Du hast ja Recht.

Dann sag ich es mal so:
Dein Satz: „Der Vermieter ist grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet.“
ist schlicht und einfach in seiner Grundsätzlichkeit FALSCH.
nur mal so zum Nachdenken: Jeder noch so schlechte Anwalt wird als Erstes nachprüfen, ob eine schriftliche Mängelmeldung vorliegt. gibt es die nicht, droht sogar Schadenersatz des Mieters an den Vermieter.

Bezüglich der Aussagen zur Mietminderung sollte auch ein Hinweis auf folgendes Urteil nicht fehlen: http://www.rechtsindex.de/mietrecht/1236-bgh-urteil-…

vnA

1 Like

Hallo,

unabhängig von dem ganzen Heckmeck um den Schaden an sich sehe ich folgenden Punkt für dich wohl als wesentlich an:

Der Vermieter weigert sich nach Schadensbehebung für eine neue
Küche aufzukommen!

Wenn ichs richtig verstanden habe, wurde die Küche für 250 Euro gekauft und gehört damit dem Mieter.
Leider ist generell nur der Zeitwert zu ersetzen, so dass wohl sicher nicht mehr als der Kaufpreis raus kommt.
Wenn jemand in den 7 Jahre alten Polo meiner Frau fährt und der hat Totalschaden , so bekomme ich auch keinen Neuwagen.

Nach Vermieters Aussage soll der Mieter eine Küche kaufen und
muss sie dann bei Auszug mitnehmen aber das kommt für den
Mieter nicht in Frage.

Ist in Deutschland - im Gegensatz zur Schweiz - aber leider üblich.
Wenn’s für ihn nicht in Frage kommt, dann hat er halt keine Küche… oder verscherbelt sie beim Auszug an den Nachmieter, so er diese möchte.

Muss der Vermieter dafür Sorge tragen dass in der Wohnung
wieder eine neue Küche eingebaut wird?

Bei de rKonstellation wie gelesen wohl eher nicht. Die Küche gehört dem Mieter und ist kein Mietbestandteil.

Oder zumindest die Auslagen vom Mieter für eine neue Küche
bezahlen?

Siehe oben… mehr wie der Zeitwert ist kaum drin.

Gruss HighQ

nur mal so zum Nachdenken: Jeder noch so schlechte Anwalt wird
als Erstes nachprüfen, ob eine schriftliche beweisbare Mängelmeldung
vorliegt.

schriftform ist nicht vorgeschrieben.

Hi

Vielen Dank für die Info, hier nochmal…

gerne geschehen

In der Küche läuft das Wasser aus allen Ecken, dies reklamiert
der Mieter kurz nach seinem Einzug

Gut so, gibt es dazu ein Schreiben mit Datum?
Nur so kann die Mägelmeldung auch bewiesen werden.
Erfolg auf Mietminderung besteht nur dann, wenn der Mieterpartei keine oder nur eine Mitschuld trifft.

und in der zwischenzeit von
mehr als einem Jahr nochmal mehrmals.

Hat der M sich bemüht den Wasserlauf selbst abzustellen?
Diese wäre seine Obhutspflicht. Wenn dies mögich war und nicht erfolgte, wäre der M für die erhöhten Folgeschäden verantwortlich. Sprich haftend.

Der Vermieter war
bereits mehrmals mit einem „selbsternannten Klemtner“ da um es
zu beheben aber immer erfolglos.

Ja, woran lag dies denn? Sind dies evt. Bauteile von der EBK selbst? Diese schadensverursachenden Bauteile würden dann dem EBK Eigner/Nuter zugerechnet werden.

Die Küche stand nun bereits mehrfach unter Wasser, die unteren
Küchenschränke faulen und im Unterschrank der Spüle leben
bereits Ungeziefer.

Dies sollte dem VM sofort schriftlich mitgeteilt werden, mit der Bitte (Aufforderung) um Abhilfe. Diese könnte auch so aussehen, diese Störquellen (Leckbauteile und Ungeziefer) aus der Wohnung zu entfernen sind, weil eine Reparatur nicht möglich ist.

So wie geschildert, hätte genau dies der VM vor.

Die Küche war beim Einzug bereits vorhanden, wurde aber vom
Mieter nicht bezahlt bzw. dem Vermieter nicht abgekauft, somit
noch Eigentum vom Vermieter.

Auch wenn ein Gegenstand noch nicht bezahlt wurde, wäre der Besitzer für diesen verantwortlich. Ansonsten müßte ja bei einem Autoratenkauf der Händler die Haftpflicht bezahlen. :wink:

Nach den mehrmaligen Fehlversuchen zur Schadensbehebung wurde
dem Vermieter nun eine Frist von 14 Tagen gesetzt, mit
Androhung von Mietminderung bei nicht erfüllen.

Na ja, es kommt eben auch auf den Verursacher und der Zulassung von Folgeschäden an. Der M könnte also ganz oder teilweise mitschuld sein und trägt somit diesen Anteil der Kosten. Kostenminimierung kann also für beide Seiten von Vorteil sein.

Nun verlangt er folgendes:

Der Vermieter verlangt vom Mieter die Küchenschränke
auszubauen und zu entsorgt, bovor er eine Sanitärfirma für die
Schadensbehebung beauftragt.
Ist das wirklich die Pflicht vom Mieter die Küchenschränke
auszubauen und zu entsorgen damit die Sanitärfirma ihre Arbeit
erledigen kann?

s. o. Es kommt auf den verantwortlichen Verursacher an. Generell sollte der M im Zweifel über dieses Geld verfügen das hier gerade nicht gespart werden soll.

Der Vermieter weigert sich nach Schadensbehebung für eine neue
Küche aufzukommen!

Dann ist der VM nicht von seiner Schuld für den Schaden überzeugt. Ist kein Verschulder gegeben, so haftet der VM ebenso. Also wäre der VM doch berzeugt, das der M der Verschulder ist, vermutlich weil die Küche zum M gehört.

Nach Vermieters Aussage soll der Mieter eine Küche kaufen und
muss sie dann bei Auszug mitnehmen aber das kommt für den
Mieter nicht in Frage.

Hmm, gibt es darüber ein Vereinbarung? Besteht ein mündlicher Kaufvertrag?

Muss der Vermieter dafür Sorge tragen dass in der Wohnung
wieder eine neue Küche eingebaut wird?

Nur, wenn im MV die EBK mitvermieter etc. wurde.

Oder zumindest die Auslagen vom Mieter für eine neue Küche
bezahlen?

Wenn der VM über Rechtskennisse verfügt (das ist idR so) geht der VM davon aus, das der VM den M schon genug unterstützt hat und der M nun endlich die Schrottküche entsorgt. Wenn dabei die Leckteile ebenfalls entsorgt werden, erledigt sich das Wasserproblem von alleine.

Da der VM der Meinung ist, die Küche gehöre nicht dem VM, bleibt für die Wiederbeschaffung und deren Wasseranschlüsse hinter Eckventil nur der M übrig.

Wenn die Leckteile zur EBK gehören und die Leckagen nicht abgestellt werden, kann es zu substaniellen Schäden an der Bausubstanz kommen. Dafür würde ebenfalls der EBK Eigner/Nutzer als Kostenpunkt eintreten können.

Ach ja, das alles hat keine Wahrscheinlichkeit im Promillebereich…

thx and greeß

PS: Wenn sich der M weigert die irreparablen schadensverursachenden EBK-Teile zu entfernen, kann der VM dies auch vornehmen lassen und die Kosten von der Kaution abziehen. Wird die Kaution darauf hin nicht wieder auggefüllt, besteht ein Kündigungsgrund. Spätestens hier fängt es an teuerer zu werden.

Richtig.

vnA