Hallo,
in meiner Wohnung gab es einen Wasserschaden, an dem niemand schuld ist. Es muss getrocknet und der Boden rausgerissen werden. Weil die Wohnung nur 1 Zimmer hat (plus kleines Bad), muss ich dann natürlich auch raus.
Meine Frage ist: Ich habe keine Hausrat-Versicherung, also bleibt nur die Gebäudeversicherung des Wohnungseigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft. (Soweit ich weiss, gibt es eine Versicherung fürs ganze Haus. Sagte mir jemand von der Hausverwaltung.)
Wenn mir jetzt Kosten entstehen wie z.B. Hotelaufenthalt, hab ich dann einen Anspruch, der über die Mietminderung hinausgeht? Ich frage deshalb, weil ich nur ca. 200 Euro Kaltmiete zahle. Die Kosten gehen ja schnell darüber hinaus. Soweit ich weiss, muss der Vermieter ja nur eins von beiden leisten: entweder mir eine Unterkunft stellen/bezahlen oder auf die Miete verzichten. Kann die Versicherung zu ihm sagen: Dann machen Sie doch das, was günstiger ist, nämlich auf die Miete verzichten?
Wenn die Hotelkosten übernommen werden sollten und ich eine Möglichkeit haben sollte, bei Bekannten unterzukommen, was aber zu mehr Fahrtkosten und Unannehmlichkeiten führt, wie kann ich das aushandeln? Ebenso die Kosten des temporären Umzugs/Auszugs, gibt es da Regelsätze? Stundensatz pro Arbeitsstunde allein reicht nicht, ich muss meine Sachen ja auch irgendwo hinschaffen (Spritkosten, Autoverschleiß), evtl. Fahrzeug mieten, Umzugskartons kaufen usw. Wie berechnet man sowas bzw. was kann ich als Vergleich nehmen?
Danke für Eure Tipps.