Wasserschaden Hotel Mietminderung Entschädigung

Hallo,
in meiner Wohnung gab es einen Wasserschaden, an dem niemand schuld ist. Es muss getrocknet und der Boden rausgerissen werden. Weil die Wohnung nur 1 Zimmer hat (plus kleines Bad), muss ich dann natürlich auch raus.

Meine Frage ist: Ich habe keine Hausrat-Versicherung, also bleibt nur die Gebäudeversicherung des Wohnungseigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft. (Soweit ich weiss, gibt es eine Versicherung fürs ganze Haus. Sagte mir jemand von der Hausverwaltung.)

Wenn mir jetzt Kosten entstehen wie z.B. Hotelaufenthalt, hab ich dann einen Anspruch, der über die Mietminderung hinausgeht? Ich frage deshalb, weil ich nur ca. 200 Euro Kaltmiete zahle. Die Kosten gehen ja schnell darüber hinaus. Soweit ich weiss, muss der Vermieter ja nur eins von beiden leisten: entweder mir eine Unterkunft stellen/bezahlen oder auf die Miete verzichten. Kann die Versicherung zu ihm sagen: Dann machen Sie doch das, was günstiger ist, nämlich auf die Miete verzichten?

Wenn die Hotelkosten übernommen werden sollten und ich eine Möglichkeit haben sollte, bei Bekannten unterzukommen, was aber zu mehr Fahrtkosten und Unannehmlichkeiten führt, wie kann ich das aushandeln? Ebenso die Kosten des temporären Umzugs/Auszugs, gibt es da Regelsätze? Stundensatz pro Arbeitsstunde allein reicht nicht, ich muss meine Sachen ja auch irgendwo hinschaffen (Spritkosten, Autoverschleiß), evtl. Fahrzeug mieten, Umzugskartons kaufen usw. Wie berechnet man sowas bzw. was kann ich als Vergleich nehmen?

Danke für Eure Tipps.

Hallo,
die Wohngebäudeversicherung des Vermieters (ist in den Mietnebenkosten enthalten) kommt für den Wasserschaden in voller Höhe auf , z.B. Stromkosten zum trocknen der Wände, Fußböden erneuern, Wände streichen, ggf. tapezieren u.s.w… Die Hiobsbotschaft ist allerdings, dass alle beschädigten Hausratgegenstände durch die Hausratversicherung zum Neuwert ersetzt werden. Die Hausratversicherung ersetzt in der Regel auch den Hotelaufenthalt bis zu 100 bzw. 150 Tagen. Wenn Du keine Hausratversicherung hast, ist das großes Pech und eigentlich auch unverantwortlich, da die Versicherung für eine so kleine Wohnung wirklich nicht viel kostet. Du kannst die Miete ganz aussetzen, wenn die Wohnung unbewohnbar ist, mußt dem Vermieter das allerdings mitteilen. Weitere Schadensansprüche sind leider ausgeschlossen.
Tut mir leid, ich hätte Dir gern eine positive Nachricht geschickt.
MfG,
Walter Metzig

Danke für die schnelle Antwort, die mich jedoch etwas überrascht. Beim Mieterbund sagte man mir, der Vermieter müsse mir eine Unterkunft stellen, wenn die Wohnung unbewohnbar sei. Und ein Versicherungsvertreter sagte mir, es komme auf die Details der Gebäudeversicherung an, ob dort Hotelaufenthalt mitversichert sei.
Was die Hausratversicherung angeht, so wusste ich bisher gar nicht, dass da auch so was dazuzählt. Ich dachte, da geht es nur um meine Einrichtung, und die ist bei mir nicht so wertvoll. Kommt auch drauf an, wieviel Geld man zur Verfügung hat, ob man für alles noch eine Versicherung zahlen will.
Gruß
Mike

Hallo Mike,
bei Unbewohnbarkeit kann mann die Miete selbstverständlich um 100% kürzen. Der Schadenersatz, den der Vermieter für eine Ersatzunterbringung leisten muß, wäre in Höhe der Miete evtl. einklagbar. Ohne Rechtsschutz ist es auch hier nicht so leicht, schnell zu einem Ergebnis zu kommen. In der Gebäudeversicherung ist der Mietausfall für den Hauseigentümer wohl enthalten, aber nicht die Hotelunterbringung von Mietern. Wie ich bereits erwähnte, ist das eine Option bei der Hausratversicherung. Ich darf Dir dazu sagen, dass die Anmietung einer Wohnung von vielen Eigentümern inzwischen schon davon abhängig gemacht wird, dass eine Haftpflicht- bzw. Hausratversicherung abgeschlossen wurde. Die Ratschläge des Mieterbundes sind manchmal hilfreich, manchmal aber auch eher nicht. Ich habe da keine guten Erfahrungen gemacht. Du solltest mit Deinem Vermieter im persönlichen Gespräch nach einer Lösung suchen. Ich wünsche Dir viel Erfolg dabei.
Viele Grüße,
Walter M.

Ok, danke.
Der Hausverwalter war inzwischen hier und hat gleich von Einlagern und Spedition und Pension geredet, obwohl er gar nicht wusste, was in der Police steht. Sieht so aus, als ob die Eigentümer das übernehmen wollen, unabhängig von Versicherung. Mal sehen, ob’s dabei bleibt.
Viele Grüße
Mike

Hallo Mike,

das kann dir tatsächlich nur ein Fachmann beantworten.
Erkundige dich beim Mieterschutzbund oder bei der Verbraucherzentrale (kostenfrei).

Bei der nächsten Wohnung bist du so schlau und schließt eine Versicherung ab!

Gruß Kaffee