Wasserverbrauch bei abwesenheit

Guten Tag,
Mein Vermieter hat für seine drei Wohnungen im Haus
nur eine Wasseruhr. Insges. wohnen hier 7 Personen.
2008 hatte ich meine Wohnung ab April gemietet, mit
einem ganz normalen Vertrag. In 2008 habe ich die Whg.
von 9 Monaten nur 4 Monate genutzt.
Kann der Vermieter die Wasserverbrauchskosten trotzdem voll umlegen? Muß ich den gleichen Anteil
zahlen wie die anderen Nutzer?