Hallo,
wieviel Anteil der Grundsteuer muss der Mieter bei einer vermieteten Eigentumswohnung mit bezahlen?
Gruß und danke! Aurikel
Hallo,
wieviel Anteil der Grundsteuer muss der Mieter bei einer
vermieteten Eigentumswohnung mit bezahlen?
Gruß und danke! Aurikel
Hallo, soweit ich es weiß ist die Grundsteuer eine Abgabe die zu 100% vom VErmieter zu zahlen ist.
Gruß,
WKN
Hallo,
wieviel Anteil der Grundsteuer muss der Mieter bei einer
vermieteten Eigentumswohnung mit bezahlen?
Gruß und danke! Aurikel
Hi,
die Grundsteuer wird (sofern deren Zahlung durch den Mieter vereinbart ist) nach Wohnfläche umgelegt. Also:
Grundsteuer / Gesamtwohnfläche * Fläche der Wohnung = Anteil des Wohnungsmieters
Gruß Stefan
(Siehe auch FAQ:1341 )
Der Mieter. Punkt.
Hi WKN,
Hallo, soweit ich es weiß ist die Grundsteuer eine Abgabe die
zu 100% vom VErmieter zu zahlen ist.
kleiner Ausflug in die Geschäftswelt: Der Vermieter lebt von den Erträgen seiner Wohnung(en). Nehmen wir mal an, er kalkuliert nicht besonders gut oder hat ein großes Herz und macht keinen Pfennig Gewinn. Grundsteuer muss er dennoch zahlen. Woher also nehmen? Aus der eigenen Tasche zahlen? Gewiss nicht, entweder versteckt er sie in der kalkulierten Miete oder er weist sie ganz offiziell als Nebenkosten aus - das kann er nämlich, wenn er den Mietvertrag entsprechend gestaltet.
Und keine Sorge, Steuern zahlt auch der Vermieter, sobald er auch nur einen müden Euro verdient. Die heißt dann Einkommensteuer.
Gruß Ralf
Hallo, soweit ich es weiß ist die Grundsteuer eine Abgabe die
zu 100% vom VErmieter zu zahlen ist.
Gruß,
WKN
Das „weißt“ du aber falsch.
Das sind umlagefähige Nebenkosten (leider).
Gruß Ivo
Hi Ivo,
Das sind umlagefähige Nebenkosten (leider).
was heißt da „leider“? Die Grundsteuer ist nicht ertragsabhängig - woher soll der Vermieter sie also nehmen?
Gruß Ralf
da ich kein Wohneigentum-Besitzer bin, sondern in der Situation des Mieters, darf ich dies durchaus bedauern, oder?
Man könnte ja auch sagen:
Soll er die Miete so kalkulieren müssen, dass das damit gezahlt ist. Ist aber nun mal nicht so geregelt. Als Mieter bedaure ich das durchaus, wobei dies keinerlei juristische oder gar moralische Würdigung ist.
Gruß Ivo
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Ivo,
da ich kein Wohneigentum-Besitzer bin, sondern in der
Situation des Mieters, darf ich dies durchaus bedauern, oder?
natürlich. Der Vermieter bedauert das auch, weil er außer Schreibkram davon nichts hat.
Man könnte ja auch sagen:
Soll er die Miete so kalkulieren müssen, dass das damit
gezahlt ist. Ist aber nun mal nicht so geregelt.
Das ist nicht ganz richtig, die OLGe entscheiden je nach Geschmack. Der Vermieter kann die Grundsteuer als Nebenkosten ausweisen; wo ihm das verwehrt ist, schlägt er sie - unsichtbar - auf die Miete drauf.
Gruß Ralf
Die Grundsteuer wird, bei Wohnungseigentumsgemeinschaften, für die einzelne Wohnung vom Finanzamt berechnet und erhoben. Wenn man, wie üblich, die komplette Wohnung mietet, fällt auch für den Mieter die entsprechende,seperat ermittelte Grundsteuer zu 100% an.
Da in die Grundsteuer auch die Nutzung einfließt, gewerblich, Lager, Wohnen usw., wäre die oben vorgeschlagene Rechnung sicher häufig auch nicht zulässig.
Gruß n.
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