Widerspruch gegen Mieterhöhung denkbar?

Hallo,
der Vermieter muss den Mieter ja um seine Zustimmung bitten zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Ergo könnte der Mieter diese ja auch verweigern. Wenn der VM sich an Fristen und Kappungsgrenze gehalten hat, hat ein Widerspruch Chancen? Könnte man es zumindest versuchen, oder muss man dann gleich mit einer Kündigung rechnen? Wie sähe es aus, wenn die Wohnung Mängel hätte (z.B. undichte Fenster, unsicheres Türschloss o.ä.)?
Danke im Voraus!

P.S. Ist es in Ordnung vom VM, im Falle einer Nichtzustimmung mit rechtlichen Schritten zu drohen, und welche wären damit gemeint?

Hallo Caro,

der Mieter muss zunächst nicht widersprechen, sondern es genügt, wenn der Mieter dem Erhöhungsbegehren des Vermieters nicht zustimmt. Der Vermieter müßte nun auf Zustimmung klagen. Wegen einer Weigerung der Zustimmung zur Mieterhöhung kann der Vermieter nicht kündigen.
Hinsichtlich der Mängel müssen diese unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden. Es könnte sich gegenteilig auswirken, wenn der Mieter nun und verspätet Mängel auf undichte Fenster geltend macht. Ist dem Vermieter dieser Mangel aber bekannt, hätte dies eine Chance vor Gericht das Mieterhöhungsbegehren des Vermieters abzuschmettern. Ein unsicheres Türschloss könnte im Rahmen der Kleinstreparaturklausel fallen.

Viele Grüße.

P.S. Ist es in Ordnung vom VM, im Falle einer Nichtzustimmung
mit rechtlichen Schritten zu drohen, und welche wären damit
gemeint?

Klage auf Zustimmung. Das ist in Ordnung, weil wenn das Gericht das Mieterhöhungsbegehren des Vermieters für Recht erkennt, muß der Mieter nachzahlen und trägt die Verfahrenskosten.