Wie ist das mit Abschlagszahlungen bei einer WG

Hallo ich habe ein Problem immer…
Wohne in einer 3 Zimmer Wg zu zweit jeder sein+ Wohnzimmer. Zum Einzug mussten wir 350€ für Küche und eine Sat Anlage zahlen. des weiteren musste ich einen Boden bei mir im Zimmer verlegen. der Vermieter hat mir ein Budget gegeben und ich sollte für legen sorgen. Hatte auch nicht freie Wahl des Bodens sollte was hochwertiges sein. so habe ich ca 180€ von mir drauf gelegt + 100 fürs legen.
Meine Mitbewohnerin zieht mit Ihrem Freund zusammen und ich mit Meinem. Nun habe ich ca 455 € ausgegeben. kann man den Boden als Abschlag weiter legen

Er will max 80 € für alles bezahlen kommen noch Rollos für 100 € hinzu. damit bin ich nicht einverstanden.

Wie sieht das rechtlich aus, oder was kann ich machen

kann man die Küche schätzen lassen?
Oder darf ich die Hälfte mitnehmen und wenn ja welche Hälfte

Die Sat anlage auf dem Dach wollen sie angeblich nicht benutzen haben aber vor einer Woche erst einen neuen receiver gekauft.

Danke schön für die Hilfe

hallo. hab leider keine Ahnung mfg

Keine Ahnung! Woher soll ich das wissen?

Hallo,
hierzu kann ich Dir überhaupt keinen Ratschlag geben. Mit diesem Problem habe ich mich noch nicht befasst.
Mfg Falk

Hallo,
tut mir leid, da kann ich nicht helfen. Hoffesie finden jemanden der Ihnen dabei weiter helfen kann.
Frdl.Gruß

Also, wenn du Hilfe willst, musst du erheblich genauer schilder, was du willst, wer was an wen gezahlt hat und wofür. Was ist „Abschlag“?

Januario

Die Küche gehört dir (schriftlich festhalten, dass du diese für 350,- übernommen hast).
„Soweit die Kücheneinrichtung gemeinsam gekauft und bezahlt wurde, haben beide Eigentümer das Eigentumsrecht, so dass diese Teile von dem ausziehenden Mitbewohner nicht ohne Weiteres mitgenommen oder verkauft werden können.“
bitte hier lesen: http://www.frag-einen-anwalt.de/mitbewohner-zieht-au…
(also kannst dir auszahlen lassen)

Mit der SATanlage verhält es sich so wie mit der küche.

Wenn beim Einzug keine Rolläden vorhanden waren ist der Vermieter nicht verpflichtet diese noch anbringen zu lassen. Also trägst du selber die kosten.

Der Vermieter hat gesagt er bezahlt den Bodenbelag und du verlegst. Verstehe es nun so, dass du bessere Qualität wolltest und die Differenz bezahlt hast. In dem Fall gehört dem Vermieter der Boden.
Du hättest auch vereinbaren können dass du alles selber kaufst (nur durch Vereinbarung mit Vermieter, er kann entscheiden ob er dir den Boden überlässt muss dann halt nichts bezahlen aber dafür darfst du den boden mitnehmen nach dem du ausziehst, musst allerdings wieder den originalzustand herstellen => estrich).

Hallo, insgesamt habe ich Probleme, da durchzusteigen. Es ist aber so: der Vermieter hat die Pflicht, eine Wohnung mit Fußbodenbelag, zu vermieten. Bei Euch war dieser nicht vorhanden, auf Wunsch des Vermieters sollte es etwas hochwertigeres sein- er muß ja einen Belag „mittlerer Art und Güte“ hineinlegen. Du brauchst für den Boden nichts zu zahlen und hast Anspruch auf volle Kostenrückerstattung. Voraussetzung ist, daß der Boden von Dir fachgerecht verlegt wurde (also Linoleum oder Teppichboden darf z.B. keine Falten haben usw.usw.) Wenn Du als Laie (wie ich annehme) den Boden verlegt hast, kannst Du ca. ein Viertel des Stundenlohnes eines Facharbeiters ansetzen, ca. 10,-- Euro/h. Die Materialkosten muß der Vm sowieso zahlen.
WIE Ihr die Kosten des Bodens verrechnet, bleibt Euch überlassen, also „bar Kralle“ oder Abzug an Mietzahlung.

  • Das mit der Küche müsst Ihr selbst entscheiden, falls die Küche im Mietvertrag aufgeführt ist, wird die Wohnung zum vereinbarten Mietpreis inkl. Küche vermietet, dann ist von Dir keine Zahlung fällig, isnbesondere, wenn es sich um eine Einbauküche handelt und keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, sowieso.
    Zum Rollo: wichtig ist der Zustand zum Zeitpunkt der Vermietung: der Vm hat nicht die Pflicht, eine Wohnung mit Rollos auszurüsten, außer Rolläden mit Kästen und Gurten usw. gehören sowieso zur Wohnung, dann muß die Wohnung mit funktionstüchtigen Rolos vermietet werden.
    Andernfalls kann es sich der Mieter aussuchen, ob er Jalousien oder Vorhänge als Sichtschutz anbringt.–

Bei Schwierigkeiten mit dem Vm, gerade wie bei Deinem Fall, empfehle ich immer wieder die Möglichkeit, die Sache vom Schiedsmann der Gemeinde oder Stadt entscheiden zu lassen. Der Schiedsmann ist Beamter, kann im Zweifelsfall zwischen Mieter und Vermieter vermitteln. Das ganze kostet den „Kunden“ nichts. Übrigens könnte der Schiedsmann in Deinem Fall einen fachhandwerker, der bei der Stadt/Gemeinde beschäftigt ist, in die Wohnung schicken, der dann den Wert Deiner Arbeitsleistung und den Boden und die ollos beurteilt. Dann wird der Schiedsmann dem Vermieter das Ergebnis präsentieren und zum Einlenken bewegen.- Das ganze wurde geschaffen, um einem Streit vor Gericht zuvorzukommen. Oft genug wird vor Gericht eine teure Einigung (dort „Vergleich“ genannt) erzielt, dann hat man die Rechtsvögel reich gemacht und das Ergebnis ist das Gleiche-
Alles Gute, Achim