Hallo, insgesamt habe ich Probleme, da durchzusteigen. Es ist aber so: der Vermieter hat die Pflicht, eine Wohnung mit Fußbodenbelag, zu vermieten. Bei Euch war dieser nicht vorhanden, auf Wunsch des Vermieters sollte es etwas hochwertigeres sein- er muß ja einen Belag „mittlerer Art und Güte“ hineinlegen. Du brauchst für den Boden nichts zu zahlen und hast Anspruch auf volle Kostenrückerstattung. Voraussetzung ist, daß der Boden von Dir fachgerecht verlegt wurde (also Linoleum oder Teppichboden darf z.B. keine Falten haben usw.usw.) Wenn Du als Laie (wie ich annehme) den Boden verlegt hast, kannst Du ca. ein Viertel des Stundenlohnes eines Facharbeiters ansetzen, ca. 10,-- Euro/h. Die Materialkosten muß der Vm sowieso zahlen.
WIE Ihr die Kosten des Bodens verrechnet, bleibt Euch überlassen, also „bar Kralle“ oder Abzug an Mietzahlung.
- Das mit der Küche müsst Ihr selbst entscheiden, falls die Küche im Mietvertrag aufgeführt ist, wird die Wohnung zum vereinbarten Mietpreis inkl. Küche vermietet, dann ist von Dir keine Zahlung fällig, isnbesondere, wenn es sich um eine Einbauküche handelt und keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, sowieso.
Zum Rollo: wichtig ist der Zustand zum Zeitpunkt der Vermietung: der Vm hat nicht die Pflicht, eine Wohnung mit Rollos auszurüsten, außer Rolläden mit Kästen und Gurten usw. gehören sowieso zur Wohnung, dann muß die Wohnung mit funktionstüchtigen Rolos vermietet werden.
Andernfalls kann es sich der Mieter aussuchen, ob er Jalousien oder Vorhänge als Sichtschutz anbringt.–
Bei Schwierigkeiten mit dem Vm, gerade wie bei Deinem Fall, empfehle ich immer wieder die Möglichkeit, die Sache vom Schiedsmann der Gemeinde oder Stadt entscheiden zu lassen. Der Schiedsmann ist Beamter, kann im Zweifelsfall zwischen Mieter und Vermieter vermitteln. Das ganze kostet den „Kunden“ nichts. Übrigens könnte der Schiedsmann in Deinem Fall einen fachhandwerker, der bei der Stadt/Gemeinde beschäftigt ist, in die Wohnung schicken, der dann den Wert Deiner Arbeitsleistung und den Boden und die ollos beurteilt. Dann wird der Schiedsmann dem Vermieter das Ergebnis präsentieren und zum Einlenken bewegen.- Das ganze wurde geschaffen, um einem Streit vor Gericht zuvorzukommen. Oft genug wird vor Gericht eine teure Einigung (dort „Vergleich“ genannt) erzielt, dann hat man die Rechtsvögel reich gemacht und das Ergebnis ist das Gleiche-
Alles Gute, Achim