Wie komme ich an ein aussagekräftiges Gutachten über den Zustand unseres Miethauses?

Hallo, wir wohnen seit mitte August in einem SEHR ALTEN Fachwerkhaus mit teils Anbau/Neubau und nachträglichem Dachausbau.
Leider gibt es hier sehr viele Mängel, die der Vermieter runterspielt, da er kein Geld hat es zu richten. Er versucht das Eine oder Andere selbst zu richten, aber hat nicht viel Ahnung davon… Dann teilt er uns so nebenbei mit, dass er die Dämmung etc bis 2020 zu ziehen…
Wir möchten gerne, dass jemand sich hier alles anschaut und mal protokolliert. Der sollte Ahnung von Dämmung, Isolierung, Lehm etc haben, sowie dem Mietrecht, für was es etl Zeiten gibt, bis wann der Vermieter was zu machen hat oder für was es Mietminderung gibt. Er sollte auch die verschiedenen Raumtemperaturen messen, Gerüche lokalisieren können etc…
Wer macht das zuverlässig und sicher und zu einem erträglichen Preis?
Ich habe bereits hier in Hessen gegoogelt und telefoniert. Ein Bausachverständiger kostet mindestens 1000 Euro.
Ach so FALLS möglich,sollte noch eine Wertermittlung stattfinden.

Servus,

wurde das Objekt nicht gemietet wie besichtigt? Gibt es im Mietvertrag konkrete Vereinbarungen über den Zustand des vermieteten Objektes, die nicht eingehalten wurden?

Und welche Bedeutung hätte ein Wertgutachten für die Miete?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

hi,

http://bit.ly/GGLEiR und für mher bitte die FAq beachten. - genau das ding was du mit Ja weg geklickt hast.

Einen passenden  Sachverständigen kann man am besten bei der zuständigen Handelskammer erfragen , 1.000,–EUR  für ein Gutachten ist eher die unterste Grenze . Wenn man dann mit dem Gutachten an den Vermieter herangeht wird ihn das u.U. kalt lassen , denn das Gutachten ist für den Vermieter natürlich nicht bindend .
Also am besten erst versuchen mit dem Vermieter eine Lösung zu finden . Wenn nichts mehr geht an den Mietverein wenden , dort muß man Mitglied werden , kostet nicht viel .
Eine Wertermittlung kostet extra , auch mind. 1.000,-- EUR viel Erfolg .
beste Grüße aus Bremen

Sehr geehrter Wer-weiss-was User,

vielen Dank für Ihre Frage. Jedoch sind wir ein Sachverständigenbüro ausschließlich für Kfz- und Unfallschäden und erstellen Gutachten für Fahrzeuge jeglicher Art. Bitte wenden Sie sich daher an einen Sachverständigen für Gebäude bzw. Immobilien. Bei Fragen rund um Ihr Kfz oder im Schadenfall stehen wir Ihnen jedoch gerne zur Verfügung.

Schöne Grüße
Ihr Kfz-Sachverständigenbüro Zwez

Hab ich dich richtig verstanden? Du bist der Meinung, dass durch ausreichend hohe Mietminderung dein Vermieter zu so viel Geld kommt, dass er dir den gemieteten Altbau in eine toprenovierte Immobilie im Neubauzustand umbauen kann? Und dafür brauchst du ein gerichtsfestes, allumfassendes Topgutachten eines allwissenden Gutachters für ‚Umme‘, natürlich noch mit einem Wertgutachten, damit du deinem Vermieter gleich das Objekt für 2,50 € abschwätzen kannst? Denn gefallen tut dir das Objekt ja, sonst hättest du es nicht gemietet.

vnA

vnA

Danke für die dumme Antwort. Der Unterschied zwischen Alt- und Neubau und deren Vor- und Nachteile ist ausreichend bekannt. Aber auch die Möglichkeiten einiges zum positiven zu verändern. Es sollen auch keine teuren Firmen gestellt werden, da aufgrund eigener Fachkenntnisse viel selbst erledigt werden.
Es stehen nun verschiedene Optionen im Raum und die müssen abgewegt werden. Die Kosten für das Gutachten neben Miete und Reparaturen sind von uns zu tragen.
Und ich möchte eben nicht ausschließen, dass es andere Wege gibt ein entsprechendes Schriftstück zu bekommen, dass eben unter 1000 Euro liegt.

Hallo, bevor ich hier wieder eine Abmahnung kriege. Ich suche bzw. möchte wissen, wer, welche Stelle, Behörde etc zuständig ist und/oder Möglichkeit hat sowas wie Gutachten zu erstellen, über den Zustand - positiv und negativ - in einem alten Miethaus in Hessen. Es sollte - da Miete - erschwinglich sein. Ein Bausachverständiger hat einen stolzen - mit Sicherheit für seine Leistungen beim Kauf gerechtfertigten - Preis.

So. Ein Haus ist kein AutoMund im Mietvertrag steht nichts von „gemietet wie besehen“. Es ist im Mietvertrag der Hinweis auf einen erhöhten Heizbedarf durch den Altbau (so der Wortlaut). Aber nicht, dass teilweise keine Dämmung vorhanden ist, nicht, dass man nicht alle Räume auf eine gewisse Raumtemperatur bringen kann, nichts über verfaulte Balken, sodass das Fenster wackelt, Hauptwasserhahn tropft…

Der Wert ist eine weitere Option, denn wenn eigene Kosten etc investiert werden müssen, ist ggf. ein Kauf interessannter als Miete. Nur aktuell hat der Eigentümer eine Preisvorstellung die weit entfernt ist. Selber hat er auch kein Gutachten an der Hand.

Vielen Dank für die Info mit dem Mieterbund.

Hallo,
lasst euch von einem Mieterverein beraten und schreibt Euch vorher die Mängel auf, macht ggf. Fotos. Dann kann besprochen werden, was für ein sehr altes Fachwerkhaus tragbar ist und was vom Vermieter auf jeden Fall zu regulieren ist bzw. auf eine Mietminderung hinausläuft. Man muss Mängel nicht hinnehmen.
Die Kosten für den Mieterverein sind unterschiedlich, ca. 70 Euro für das Jahr. Eine Werteermittlung ist doch nur erforderlich, wenn ihr das Haus kaufen wollt…
Falls ihr Eurem Vermieter nicht traut, macht lieber alles schriftlich zur Beweislage.
VIel Glück

Hallo,

vielen Dank für die Info zum Mieterverein. Es wurde eine Liste erstellt und auch einige Fotos gemacht. Wir denken, da oft sich die Fronten sinnlos verhärten und Objektivität im Raum steht, ist eine neutrale fachkundige Person hier sinnvoll.

Es besteht die Möglichkeit eines Kaufes oder Mietkaufes - aber die aktuelle Preisvorstellung stimmt nicht, daher wäre eine Wertermittlung interessant.

Danke für die dumme Antwort.

Man sind wir heute wieder freundlich.

Der Unterschied zwischen Alt- und

Neubau und deren Vor- und Nachteile ist ausreichend bekannt.

Wirklich?

Aber auch die Möglichkeiten einiges zum positiven zu
verändern. Es sollen auch keine teuren Firmen gestellt werden,
da aufgrund eigener Fachkenntnisse viel selbst erledigt
werden.

Dann verstehe ich nicht, wozu man einen Gutachter benötigt. Entweder man hat das nötige Fachwissen oder man hat es nicht.

Schon alleine der Umstand, daß man davon ausgeht, der Vermieter müsste Nachdämmen, zeugt von nicht allzugroßem Fachwissen:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/eigentuemer-haben-m…

Es stehen nun verschiedene Optionen im Raum und die müssen
abgewegt werden. Die Kosten für das Gutachten neben Miete und
Reparaturen sind von uns zu tragen.

Aha, aber kaufen möchte man? Wie soll das gehen?

Und ich möchte eben nicht ausschließen, dass es andere Wege
gibt ein entsprechendes Schriftstück zu bekommen, dass eben
unter 1000 Euro liegt.

Vielleicht, aber ob es einem dann hilft?

1 Like

Hallo!

Ich suche bzw. möchte wissen, wer, welche Stelle, Behörde etc zuständig ist und/oder Möglichkeit hat sowas wie Gutachten zu erstellen, über den Zustand - positiv und negativ - in einem alten Miethaus in Hessen.

Die einzige Behörde/Amt, die Gutachten erstellt, ist das Ortsgericht > ortsgerichtliche Schätzung. Diese Leute dort sind aber keine Bausachverständige, machen i.d.R. nur „nach bestem Wissen und Gewissen“ Sachwertgutachten und ein solches Gutachten ist für die Einschätzung eines angemessenen Verkehrswertes sinnlos - dafür ist ein solches Gutachten recht preiswert zu bekommen, wenn man alle erforderlichen Unterlagen hat (die dem Eigentümer üblicherweise vorliegen).
Ein Gutachter mit ausreichend Sachkenntnis sollte schon Bausachverständiger sein (auch Bauingenieur/Dipl-Ing Archtiekt genannt) - Stundensatz 80-120 Euro +Märchensteuer. Das Gutachten fällt so ausführlich und so teuer aus wie bestellt - d.h. Ortseinsicht/Bestandsaufnahme/Aufmaß von ca. 1 Stunde bis 2 Tage - dazu eben die Ausarbeitung. Man muss sich da schon entscheiden zwischen brauchbar und wenn ja, für welchen Zweck oder billig …
Das zuständige Amtsgericht hat z.B. eine Liste mit erfahrenen Gutachtern, die vom AG für Zwangsversteigerungen/Teilungsversteigerungen mit einem Verkehrswertgutachten beauftragt werden.

So. Ein Haus ist kein AutoMund im Mietvertrag steht nichts von „gemietet wie besehen“ …

Das „gemietet wie besehen“ ergibt sich ja auch schon aus Gesetz und Allgemeiner Rechtsprechung. Der Vermieter hat die Pflicht den bei Anmietung gegebenen Zustand zu erhalten (Instandhaltungspflicht) - der Vermieter ist nicht zu Verbesserungen (Modernisierungen) verpflichtet und folglich hat der Mieter auch keinen Anspruch auf Verbesserungen - es sei denn im Mietvertrag wurde dazu explizit etwas vereinbart.
http://www.mieterbund.de/modernisierung1.html
http://www.mieterverein-hamburg.de/wohnungsmodernisi…
Was steht also hinsichtlich der gewünschten Veränderungen/Verbesserungen/Modernisierungen (z.B. die gewünschte Dämmung) im Mietvertrag?
Übrigens stehen oft Mieter Kopf, wenn der Vermieter modernisieren/dämmen will, weil dies dann nach Gesetz eine Mieterhöhung von 11% der aufgewendeten Modernisierungskosten auf die Jahresmiete nach sich zieht.

Wenn nach Mietbeginn Verschlechterungen zum angemieteten/vertragsgemäßen Zustand eingetreten sind, dann greift die Instandhaltungspflicht des Vermieters (möglicherweise z.B. der tropfende Hauptwasserhahn).
Zur vertragsgemäßen Nutzung gehört auch, dass eine vorhandene Heizung ordnungsgemäß funktioniert - da wäre zunächst einmal zu ergründen, warum „man nicht alle Räume auf eine gewisse Raumtemperatur bringen kann“.

Es gibt zwar wesentlich tiefergehendere Rechtsprechung, aber zur Verdeutlichung der Unterschiede sind vielleicht diese Texte eingängiger zu Lesen:
http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/detailansicht/…
http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Karlsruhe_9-S-15…
http://news.immobilo.de/2010/07/01/2884-urteil-miete…
http://immobilienwoche.blogspot.de/2010/07/bgh-zum-m…

M.E. gilt es zunächst einmal zu klären, ob bzw. welche Mietmängel im Sinne von BGB § 536 ff hier überhaupt bestehen.

Gruß Rudi

2 Like

Hallo,
ihr braucht einen Sachverständigen, der sich mit Altbausubstanz auskennt. Ich kenne einen Herrn Diplom-Ingenieur Ralf Schneider aus Erlensee. http://www.svd-schneider.de/
wenn der nicht kann oder der Preis zu hoch ist wird Herr Schneider euch sicher einen Sachverständigen empfehlen können. Ansonsten ist ein Preis von 1000 € für einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen die absolute Untergrenze. Aber das muss jeder Sachverständige selbst entscheiden welche Preise er nimmt. Am besten vorher festlegen

ich bin selbst Sachverständiger für das Maler-Handwerk

viel Erfolg

Besten Dank! Ich habe eine Nachricht an den empfohlenen Sachverständigen verschickt. Der Mieterbund ist übriegens keine Hilfe. Oder nur bedingt. Von dort besichtigt keiner etwas etc, Es liegt am Mieter Fotos zu machen, Beweise festzuhalten und dann dem Anwalt zu zeigen. Das ist ggf hier nicht ausreichend bzw. richtig.