… geltend machen?
Hallo,
wenn man im Internet recherchiert kommt bei Verjährung von Schadenersatz immer mind. 3 Jahre, kommt dabei auf den Schaden an.
Wenn jetzt durch ein Hochwasser 2010 etliche Dinge kaputt gegangen sind und damals dem Ansprechpartner des Mieters dies mitgeteilt wurde der dies aber immer abgewiegelt hat und der Mieter nun feststellt dass das Wasser mehr am Oldtimer kaputt gemacht hat als vorher zu vermuten war und auch viele in Kisten gelagerte Dinge kaputt gegangen sind welche teuer waren, kann er diese immer noch auflisten und in Rechnung stellen?
Danke für eure Antworten!