Wie viel Mietkaution wird normaler Weise verlangt?

Hallo,
ich möchte mir ab 1.6.11 eine neue Mietwohnung nehmen.

Wie viel Kaution wird normaler Weise verlangt und wann muss man diese spätestens bezahlen?

Gibt es da eine gesetzliche Regelung, oder wird das alles vertraglich vereinbart?

Es werden in aller Regel zwei, maximal drei Monatskaltmieten verlangt. Bei drei Mieten hat der Mieter einen Anspruch auf Teilzahlung. Aber Vosicht, der Vermieter kann natürlich in solchem Falle einem anderen Mieter den Vorzug geben, der die Kaution sofort in einer Summe vor Mietbeginn/Einzug zahlt.

Hallo,schönen guten tag,wieviel Koution ,hängt vom vermieter ab,;1-3 monatsmieten ist normal."Ist noch ein makler zugegen wird die sache natürlich teurer.Würde dir raten alles mit dem mieterbund zu besprechen.Liebe grüße anna

Hallo,
kurz geantwortet ist folgendes zu sagen:
Die Höhe der Mietkaution schwankt zwischen 1 und 3 Netto-Kaltmieten. Die genaue Höhe legt der Vermieter oder sein Beauftragter Makler fest. Kalkulieren würde ich mal mit 2 Monatskaltmieten als Kautionshöhe.
In der Regel sagt der Vermieter Dir auch wann die Kaution fällig ist. Da gibt es die Möglichkeit, bei Vertragsabschluß, bei Einzug mit der ersten Mietzahlung oder aber er gewährt dir die Möglichkeit die Mietkaution in maximal 3 Monatsraten zu zahlen. Kommt eion wenig auf dein Verhandlungsgeschick einerseits und auf die Bereitwilligkeit deines Vermieters andererseits an. Ich empfehle Dir bei der Besichtigung der Wohnung nach der Höhe der Kaution und nach dem Zahlungszeitpunkt zu fragen, um keine unliebsamen Überraschungen beim Vertragsabschluß zu erleben. Ansonsten bietet sich an mal in das BGB zu schauen und dort im Mietrecht nachzulesen was der Gesetzgeber vorgibt. Habe leider kein BGB zur Hand, sonst hätte ich es Dir rausgesucht und die entsprechenden Seiten mitgeteilt. Goggle mal im Netz. Viel Spaß mit der neuen Wohnung.

Gruß
Klekri

Der Vermieter kann bis zu drei Kaltmieten als Kaution verlangen.Diese kann mit maximal drei Raten zuzüglich zur Miete gezahlt werden.Üblicherweise , die erste vor Schlüsselübergabe.So regelt es das Gesetz.Alles andere ist Vereinbarungssache.

Hallo,

ex können vom Vermieter max. drei Kaltmieten netto verlangt werden. Heißt bei 500 € Kaltmiete = 1.500 € Kaution.
Wie die Kaution gezahlt wird können Sie individuell mit Ihrem Vermieter vereinbaren. Sie sollten sich jedoch die Kautionsabsprache in dem Mietvertrag verankern lassen.
Wichtig ist, Sie können die Kaution auch als Bankbürgschaft hinterlegen, oder in max. 3 Monatsraten an Ihren Vermieter zahlen. Wichtig ist, daß die Kaution auf ein Anderkonto hinterlegt wird mit einer bestimmten Sicherheit, denn die Kaution darf nicht in unmittelbaren verwertbaren Besitz des Vermieters übergehen, da Sie sonst Gefahr laufen, bei einer Insolvenz des Vermieters Ihre Kaution zu verlieren.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Hallo, üblicherweise werden in Deutschland 2 Monatskaltmieten verlangt (d.h. Monatsmiete ohne Nebenko.vorauszahlung). Die Mietkaution ist lt. BGB frei aushandelbar, darf aber 3 Monatskaltmieten nicht übersteigen.
Die Mietkaution kann auch als selbstschuldnerische Bankbürgschaft in gleicher Höhe hinterlegt werden. -
Gruß, Achim

Sowas kann man auch googeln.

http://www.mietkaution.com/