Hallo,
der Streit ist uralt und bleibt bestehen, so lange die Natur uns die unterschiedlichen Wetterverhältnisse noch vergönnt, erst wenn der Klimawandel alles unter Wasser setzt, wird es vermutlich andere Regeln geben, grins.
Analog der Regelung von Müllabfuhr oder Straßenbeleuchtung oder Wasser usw. gibt es örtliche Regelungen, die erfährt man „vom Rathaus“.
Es ist idR so, dass die Grundstückseigner die Straßenreinigungspflicht haben, also im Winter die Räumpflicht. Der Eigentümer/Vermieter kann dann die Sache mit dem Mieter regeln wie auch immer.
Die Räumpflicht besteht tagsüber, d.h. idR ab 7:00 bis 20:00 - bei Dauerschneefall oder Extremwetter entfällt die „Pflicht“ bzw. besteht eingeschränkt.
Dazu gibt es vieeele Urteile, die Tendenz geht zu Straffreiheit bzw. Eigenverantwortung. Es empfiehlt sich eine entsprechende Haftpflichtversicherung.
Noch wirksamer ist „der gesunde Menschenverstand aus der Lebenserfahrung“, das gilt für alle Beteiligten. Könnte hier viele Geschichten erzählen, habe über 30 Jahre im Schwabenland gelebt und jetzt auf dem „platten Land“ ist es auch nicht viel einfacher.
Wie bei allem ist gegenseitiges Verständnis der beste Ratgeber.
PS. Es gibt Gegenden auf der Erde ohne Schnee.
(Bitteschön,gerne wieder)