Hallo,
mal angenommen, man hat eine 1,5 Zimmer Wohnung, die angeblich 45 qm gross sein soll.
Der Mieter misst nun nach und kommt jedoch nur auf 43 qm.
a) im Flur befindet sich ein eingebauter Wandschrank. Muss dieser Wandschrank bzw. den Platz den er wegnimmt, mit in die Wohnfläche einberechnet werden.
b) Im Wohraum befindet sich zusätzlich eine Küchenzeile. Muss diese ebenfalls in die Wohnfläche einberechnet werden.?
c) Müssen cm Häppchen von der Türöffnung also Fußbodenbereich im Türbereich auch mitgemessen werden. ?
d) Angenommen die Wohnung hat nur ein riesiges Fenster mit Terassentür. Muss der Fussbodenbereich, sprich das Fenster geht bis zum Fussboden, also die Fensternische auch als Wohnfläche berechnet werden ?
Letzte Frage:
Wie lange kann man bei falsch berechneter Wohnfläche zuviel Miete zurückverlangen. ?
Danke
Dagmar