Wohnungskündigung wegen EIGENBEDARF


Titel: Wohnungskündigung wegen EIGENBEDARF
Tags: Wohnungskündigung Eigenbedarf

Eine Wohnung, die seit fast 5 Jahren bewohnt wird, mit
separaten Eingang, der nur von dem Mieter genutzt wird, und nicht mit dem
Haupthaus verbunden ist, wird wegen Eigenbedarf gekündigt.
Kündigungsfrist. 3 Monate. Vorangegangen waren einige Mietstreitigkeiten.
Begründung: Der ET will sich selbstständig machen und ein Büro in der
Wohnung einrichten. Ebenfalls nimmt er sich eine Wohnung im Nebenhaus
(gleicher Besitz im EG). Da diese Wohnung aber „angeblich“ zu klein
ist, muss er unbedingt die Wohnung im Nebenhaus haben. Diese Wohnung sei ideal, weil sie im EG liegt und einen separaten Eingang hat und somit ideal für Laufkundschaft ist. Weiter
begründet der ET, dass die Whg. bereits gewerblich genutzt wurde. (das
war allerdings vor 25 Jahren, als kleines Lebensmittelgeschäft). Die
Whg. wurde danach komplett als Mietwohnung umfunktioniert und auch
nur als Mietwohnung in all den Jahren genutzt. Weiterhin befindet sich die von ihm zu
beziehende Wohnung im Nebenhaus und ist ebenfalls eine EG-Wohnung.
Des Weiteren gibt es hier noch 2 EG-Wohnungen mit separaten Eingang,
eine Whg, wurde ebenfalls früher gewerblich genutzt (Post) und ist
ein Anbau, der ebenfalls einen separaten Eingang hat. Zudem gibt es
hier eine Backstube, die direkt an das Nebenhaus grenzt (wo der ET
zukünftig wohnen wird) und zurzeit von einem Grillmeister genutzt
wird, der hier seine Würstchen fertigt ;-. Auch gibt es im Nebenhaus
eine weitere freie Wohnung.

Frage: Kann der ET unter Frist von 3 Monaten kündigen? Und diese Miet-Whg. einfach gewerblich nutzen? Und muss er Gesetz dem Fall, adäquaten Mietraum zur Verfügung
stellen, sprich die freie Whg. anbieten? Und kann man auf die anderen EG-Whg. verweisen, die ebenfalls im EG liegen und einen separaten Eingang haben und bereits gewerblich genutzt wurden? Etc.

Vielen Dank für die schnelle Rückantwort. .-)