Hallo, mal folgendes Beispiel:
Ein Mieter hat löcher in Kunstsoffrahmen vom Fenster gebohrt und diese anschliessend mit Silikon zugemacht. Nach Auszug erfolgt eine Wohnungsübergabe. Hausverwaltung kommt mit 2 Personen,Mieter alleine.Pro Raum wird ein Mängelprotokoll gemacht. Festgestellt werden keine Mängel. Protokoll wird auch so Unterschrieben von beiden Seiten.
Mal angenommen die Zugemachten Löcher werden erst etwas später bemerkt,zum beispiel bei neuvermietung und dessen Übergabe. Kann die Hausverwaltung trotz Protokoll noch Mängel in rechnung stellen??
MFG Vincent