Zeitmietvertrag ausgelaufen , was nun ?

Hallo , habe da ein sehr großes Problem und bitte die Experten unter euch im eine verlässliche Antwort .
Herr A will ein Haus mieten , Vermieter will das Haus aber auch verkaufen und drängt Herr A das Haus doch zu kaufen , er könnte auch erst das Haus mieten und später das Haus erst bezahlen .
Da Herr A in 1-2 Jahren eine Erbschaft erwartet willigt er ein . Es wird ein Kaufvertrag be Notar gemacht und ein privater Mietvertrag über 2Jahre .
Tja , die Oma lebt munter weiter (Gott sei dank) und nun will der Vermieter sein Geld , der Mietvertrag ist vor 6 Monaten ausgelaufen , Vermieter fordert Herr A das Haus sofort ( 2 Wochen) zu räumen ,
Was nun ?
Was kann Herr A jetzt machen ?
Muss er das Haus zur dem genannten Termin räumen ?
Was passiert wenn er das nicht tut ?
Gibt es da nicht die 3 Monate Kündigungsfrist ?

Bitte um Hilfe !
MfG
Herr A :wink:

Tja, so ist das, wenn man Geld ausgibt, das man nicht hat.
Als Möglichkeit bliebe: Die Oma … Ok, man darf sich natürlich nicht erwischen lassen.
Man könnte auch mit einer Bank reden, ob da was zu machen ist.

Bei der Frage zur Räumung sehe ich die Anforderungen an einen Zeitmietvertrag http://bundesrecht.juris.de/bgb/__575.html als nicht erfüllt an. Daher würde ich, in Unkenntnis der geschlossenen Verträge, auf einen unbefristeten Mietvertrag tippen. Ich als Verkäufer hätte allerdings keinen Mietvertrag abgeschlossen, sondern einer vorzeitigen Nutzung im Kaufvertrag zugestimmt und dann wäre die Räumung rechtens.
Es kommt also auf die vertragliche Gestaltung an.

vnA

Tja, so ist das, wenn man Geld ausgibt, das man nicht hat.
Als Möglichkeit bliebe: Die Oma … Ok, man darf sich
natürlich nicht erwischen lassen.
Man könnte auch mit einer Bank reden, ob da was zu machen ist.

Hi,

mönsch vna, daß macht die Bank nicht, dafür ist Ray zuständig!

Gruß
Tina

Hallo Nicole,

da der Verkauf des Hauses nach § 575 BGB keine zulässige Begründung darstellt, sehe ich das Mietverhältnis -ebenso wie vnA- auf unbefristete Zeit geschlossen.

Jedoch würde ich mir viel mehr Gedanken über den nicht erfüllten Kaufvertrag machen (wenn es denn wirklich ein Kaufvertrag und nicht nur ein bekundetes Vorkaufsrecht war). Da könnte Herrn A Ungemach in seiner vollen Blüte treffen (Schadensersatzansprüche der Verkäufers).

Ich würde Herrn A raten, sich juristisch beraten zu lassen und gegebenenfalls auf ein Weiterbestehen des Mietverhältnis -im Gegenzug zu einem Schadensersatzverzichtes wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages- verzichten.

Gruß

Joschi