Zeitmietvertrag wirksam oder nicht ?

Guten Tag,

ich hätte mal eine Frage zu Zeitmietverträgen.

Folgender Fall liegt vor.

Arbeitgeber und gleichzeitig auch Bekannter benötigt dringend jemanden der auf sein Anwesen zieht und kleine Hausmeistertätigkeiten erledigt (möglichst sofort einziehen)
Die Wohnung ist in sehr schlechtem Zustand und wird von dem zukünftigen Mieter renoviert und gleichzeitig Kündigt er seinen laufenden Mietvertrag.
Zukünftiger Vermieter zahlt die Materialien für die Renovierung. Nach fast beendeter Renovierung kommt der Mietvertag. Dieser ist jetzt an den Zeitarbeitsvertrag gekoppelt. Da muss man zu sagen, dass dieser Zeitarbeitsvertag nichts mit der Tätigkeit auf dem Anwesen zutun hat.
Mündlich wurde alles besprochen nur niemals wurde über einen Zeitmietvertrag gesprochen. Auch wurde der Partner des Mieters mit in den Mietvertrag gesetzt welcher nicht für besagten Vermieter arbeitet.
Wie ist das jetzt? Im Zeitmietvertrag sind keine Gründe schriftlich angegeben die erklären warum der Vermieter die Wohnung nach diesem Zeitraum benötigt. Leider steht dort, statt- dessen, dass der Mietvertrag endet zum Zeitpunkt wie der Arbeitsvertrags.  Unterschrieben ist noch nicht. Denn der Mietvertrag würde nicht einmal über ein Jahr gehen.

Schon mal vielen Dank
A.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/werksw…

MfG
duck313

Hi,

wäre ich der Mieter, würde ich von einem Anwalt (z.B. auch beim Mieterverein) prüfen lassen, ob nicht längst ein mündlich geschlossener, unbefristeter Mietvertrag vorliegt. In diesem Fall bräuchte der Mieter sich überhaupt nicht auf einen schriftlichen Vertrag einlassen, es gilt dann im Zweifel das sehr mieterfreundliche BGB…

Gruß Stefan

Hallo und herrjemineh

Verträge schliesst man um getroffene Vereinbarungen für den Streitfall beweisbar zu fixieren bevor Leistungen irgendwelcher Art geflossen sind.

Für eine Diskussion, die eher die richtige Richtung hinsichtlich der Rechtslage trifft > was sollen wir denn hier genau annehmen? :wink: (um hier nicht die Regeln zu verletzen)

Wohnt der gute Mensch/Mieter schon in der von ihm renovierten Wohnung? (fand schon eine Übergabe statt?, hat er alle Schlüssel?)
Ist bereits eine Mietzahlung geflossen, aus der sich z.B. die vereinbarte Miete + Betriebskosten(Vorauszahlung) ergibt?
Will er diesen Zeitarbeitsvertrag gerne? oder lieber nicht?
Was ist mit den erwähnten Hausmeistertätigkeiten?
Kann der Mieter getroffene abweichende Absprachen belegen (Schriftstücke, Zeugen)?
Was war eigentlich besprochen (wie sollte die Leistungen des Mieters abgegolten werden)?
Was will der Mieter eigentlich? (sind ihm die Konditionen des Vertrages genehm - oder welche genau nicht?)

z.B.
wenn er schon die Wohnung bewohnt, dann wäre vorstellbar, dass er nun gar nichts mehr unterschreiben möchte (= mündlicher Mietvertrag rein nach BGB)
und/oder einfach seinerseits von den mündlichen Vereinbarungen abweichend eine Rechnung für seine erbrachten Leistungen stellt

Hallo,

Wie ist das jetzt? Im Zeitmietvertrag sind keine Gründe
schriftlich angegeben die erklären warum der Vermieter die
Wohnung nach diesem Zeitraum benötigt. Leider steht dort,
statt- dessen, dass der Mietvertrag endet zum Zeitpunkt wie
der Arbeitsvertrags. 

Das gesetz sagt ganz eindeutig, welche Gründe für eine Befristung zulässig sind:
http://dejure.org/gesetze/BGB/575.html
Der hier genannte ist nicht dabei. Die Befristung ist deshalb ungültig und das Mietverhältnis unbefristet.
Ich weiß aber nicht, was da noch so seltsames im Vertrag steht. Deshalb: zur Sicherheit Anwalt befragen und erst dann unterschreiben.

Btw., wenn der Mietvertrag nicht zustande kommt, würde ich als Mieter ebenfalls beim Anwalt vorsprechen. Wegen einer deftigen Entschädigung für die Renovierung und die zu erwartenden Probleme mit der bereits gekündigten alten Wohnung.
Gruß
Testare_

Herrjemineh, das trifft es wohl am besten. 
Ich danke euch allein für die Hilfe.

Liebe Grüße  A.