Hi!
Wie würde sich das verhalten, wenn ein Vermieter auf seinem Grundstück für die Öffentlichkeit zugänglich eien Zigarettenautomaten aufgestellt hat (5m vom Bürgersteig, auf dem zum Haus gehörenden Parkplatz), und eventuelle neu Mieter diesen nicht weiter da stehen haben wollten (Lärmbelästigung rund um die Uhr, Schmutz (Kippen, Verpackungen)). Der Vermieter bekäme Geld vom Zigarettenautomat-Aufsteller, im Mietvertrag stünde nichts von den Automaten.
Dürfte der neue Mieter den offen Hof so weit einzäunen, dass die Automaten nicht mehr zugänglich sind?
Wäre es rechtens, dass der Automat auf dem vermieteten Grundstück steht?
Spannende Szenerie, oder?
Lieben Gruß,
-) Andreas